Tätigkeiten mit Desinfektionsmitteln im Gesundheitsdienst
(DGUV Information 207-206)
Information
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
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Stand der Vorschrift: Ausgabe März 2024
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Änderungen zur letzten Ausgabe Dezember 2016:
Die DGUV Information wurde im Vergleich zur letzten Version aus dem Jahre 2016 grundlegend überarbeitet und an die GefStoffV sowie die CLP-V angepasst. Wesentliche Änderungen sind:
Titel geändert
Neuer Aufbau der Schrift - Bezug auf Factsheets entfällt
Aufnahme eines Glossars
Aktualisierung Aspekt Schnittstelle Hygiene und Arbeitsschutz
Aufnahme der Thematiken "Brand- und Explosionsschutz" sowie "besonders schutzbedürftige Beschäftigte"
Aufnahme neuer Tätigkeiten wie Bettendesinfektion
Aufnahme neuer Anhänge wie eine Übersicht zu Inhaltsstoffen in Desinfektionsmitteln, Hinweise zum Tragen von Schutzhandschuhen und Betriebsanweisungsentwürfe
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Inhaltsverzeichnis | Abschnitt |
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Vorbemerkung | |
Glossar | 1 |
Prinzipien der Desinfektion | 2 |
Grundlagen der Desinfektion von Oberflächen | 2.1 |
Zulassung von Desinfektionsmitteln | 2.2 |
Reinigungs- und Desinfektionsplan | 2.3 |
Gefährdungsbeurteilung | 3 |
Einleitung | 3.1 |
Festlegen von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten | 3.2 |
Ermitteln der Gefährdungen | 3.3 |
Gefahren chemischer Desinfektionsmittelwirkstoffe | 3.3.1 |
Gefährdungen durch Desinfektionsmittel | 3.3.2 |
Gefährdung durch Feuchtarbeit | 3.3.3 |
Physikalisch-chemische Gefährdungen | 3.3.4 |
Expositionsermittlung bei Desinfektionstätigkeiten | 3.3.5 |
Bewerten der Gefährdungen | 3.4 |
Inhalative Exposition | 3.4.1 |
Dermale Exposition | 3.4.2 |
Brand und Explosion | 3.4.3 |
Festlegen und Durchführen der Schutzmaßnahmen | 3.5 |
Substitutionsprüfung | 3.5.1 |
Technische Schutzmaßnahmen | 3.5.2 |
Organisatorische Schutzmaßnahmen | 3.5.3 |
Persönliche Schutzausrüstungen | 3.5.4 |
Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten | 3.5.5 |
Arbeitsmedizinische Vorsorge | 3.5.6 |
Besonders schutzbedürftige Beschäftigte | 3.5.7 |
Überprüfen der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen | 3.6 |
Fortschreiben und Dokumentieren der Gefährdungsbeurteilung | 3.7 |
Hände- und Hautdesinfektion | 4 |
Allgemeines | 4.1 |
Händedesinfektion | 4.2 |
Gefährdungen | 4.2.1 |
Schutzmaßnahmen | 4.2.2 |
Hautdesinfektion | 4.3 |
Gefährdungen | 4.3.1 |
Schutzmaßnahmen | 4.3.2 |
Arbeitsmedizinische Vorsorge | 4.4 |
Verdünnung des Desinfektionsmittelkonzentrats zur Anwendungslösung | 5 |
Allgemeines | 5.1 |
Gefährdungen | 5.2 |
Schutzmaßnahmen | 5.3 |
Arbeitsmedizinische Vorsorge | 5.4 |
Flächendesinfektion | 6 |
Allgemeines | 6.1 |
Desinfektion kleiner Flächen bis zwei Quadratmeter | 6.2 |
Gefährdungen | 6.2.1 |
Schutzmaßnahmen | 6.2.2 |
Desinfektion großer Flächen über zwei Quadratmeter | 6.3 |
Gefährdungen | 6.3.1 |
Schutzmaßnahmen | 6.3.2 |
Arbeitsmedizinische Vorsorge | 6.4 |
Desinfektion von Medizinprodukten | 7 |
Allgemeines | 7.1 |
Manuelle Desinfektion von Medizinprodukten | 7.2 |
Gefährdungen | 7.2.1 |
Schutzmaßnahmen | 7.2.2 |
Maschinelle Desinfektion von Medizinprodukten | 7.3 |
Gefährdungen | 7.3.1 |
Schutzmaßnahmen | 7.3.2 |
Arbeitsmedizinische Vorsorge | 7.4 |
Desinfektion von Dialysegeräten | 8 |
Allgemeines | 8.1 |
Gefährdungen | 8.2 |
Schutzmaßnahmen | 8.3 |
Arbeitsmedizinische Vorsorge | 8.4 |
Bettendesinfektion | 9 |
Allgemeines | 9.1 |
Manuelle Desinfektion von Betten | 9.2 |
Gefährdungen | 9.2.1 |
Schutzmaßnahmen | 9.2.2 |
Maschinelle Desinfektion von Betten | 9.3 |
Gefährdungen | 9.3.1 |
Schutzmaßnahmen | 9.3.2 |
Arbeitsmedizinische Vorsorge | 9.4 |
Wäschedesinfektion | 10 |
Allgemeines | 10.1 |
Gefährdungen | 10.2 |
Schutzmaßnahmen | 10.3 |
Arbeitsmedizinische Vorsorge | 10.4 |
Literatur | 11 |
Anhang | 12 |
Wirkungsweisen der wichtigsten Desinfektionswirkstoffe | 12.1 |
Übersicht über Inhaltsstoffe in Desinfektionsmitteln | 12.2 |
Hinweise für das Tragen von Schutzhandschuhen | 12.3 |
Hautschutz- und Händehygieneplan | 12.4 |
Betriebsanweisungsentwürfe | 12.5 |
Vorbemerkung
In Einrichtungen des Gesundheitsdienstes werden Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt, deren Umfang und Intensität sich nach der bestehenden Infektionsgefahr richten.
Dabei greifen die Beschäftigten regelmäßig auf den Einsatz chemischer Desinfektionsmittel zurück, um die notwendige Reduzierung der Infektionslast zu erreichen. Dies bringt andere Gefährdungen mit sich, die von den schädigenden Eigenschaften der Desinfektionsmittelinhaltsstoffe ausgehen und bei den diversen Desinfektionsverfahren auf die Beschäftigten und zum Teil auch auf Dritte einwirken können.
Daher ist jede Unternehmensleitung verpflichtet, vor dem Einsatz chemischer Stoffe oder Produkte eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um die Expositionen am betroffenen Arbeitsplatz zu ermitteln, die daraus resultierenden Gefährdungen der Beschäftigten zu beurteilen und die notwendigen Schutzmaßnahmen festzulegen.
Für diese Tätigkeiten mit Desinfektionsmitteln bestehen umfangreiche Vorschriften, die weitgehend auf europäischer Ebene (z. B. Biozid-, CLP- oder Medizinprodukte-Verordnung) reguliert und in nationalen Gesetzen, Verordnungen und weiteren Regeln spezifiziert sind. Die aktuellen rechtlichen Vorgaben zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Desinfektionsmitteln im Gesundheitsdienst beziehen sich in Deutschland unter anderem auf das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Chemikaliengesetz (ChemG), das Arzneimittelgesetz (AMG), die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) und insbesondere die TRGS 525 "Gefahrstoffe in Einrichtungen der medizinischen Versorgung".
Die DGUV Information 207-206 richtet sich an Einrichtungen des Gesundheitsdienstes. Hierzu zählen Unternehmen der humanmedizinischen Versorgung und Apotheken, deren Beschäftigte bestimmungsgemäß
Menschen stationär oder ambulant medizinisch/zahnmedizinisch untersuchen, behandeln oder pflegen,
Körpergewebe, -flüssigkeiten und -ausscheidungen von Menschen gewinnen, untersuchen und entsorgen,
Hauskrankenpflege durchführen,
Rettungs- und Krankentransporte 1 ausführen.
Einrichtungen der Veterinärmedizin können die in dieser DGUV Information enthaltenen Ausführungen als Orientierung heranziehen, sofern die Tätigkeiten vergleichbar sind. Die TRGS 525 umfasst auch die Veterinärmedizin.
Wird bei der Gefährdungsbeurteilung festgestellt, dass in Arbeitsbereichen außerhalb des Gesundheitsdienstes, insbesondere in Betrieben der Wohlfahrtspflege, vergleichbare Tätigkeiten mit Desinfektionsmitteln durchgeführt werden, können die hier beschriebenen Regelungen analoge Anwendung finden.
Einzelne derartige Tätigkeiten sind z. B.:
Händedesinfektion in Kinder- und Jugendeinrichtungen
Händedesinfektion in Einrichtungen zur Rehabilitation und in Heimen wie z. B. Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und Wohnheime für Menschen mit Behinderungen
Desinfektion kleiner Flächen in Kindertagesstätten oder WfbM, wie z. B. Schnelldesinfektion von Wickelunterlagen
Desinfektion von Flächen bei der Pflege und Betreuung von Menschen in WfbM und Betreuungseinrichtungen/Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen
Desinfektion von Wäsche in Wäschereien in WfbM
Tätigkeiten mit Desinfektionsmitteln in biologischen Laboratorien
Die DGUV Information 207-206
enthält relevante Hinweise und Empfehlungen, die die Umsetzung von gefahrstoffbezogenen Regelungen wie Technischen Regeln für Gefahrstoffe in der Praxis erleichtern soll,
weist hin auf die gesetzlichen Verpflichtungen, die sich aus Tätigkeiten mit Desinfektionsmitteln am Arbeitsplatz ergeben,
informiert über die Desinfektionsmittel, die im Gesundheitsdienst zum Einsatz kommen, und über die möglichen Gesundheitsgefahren, die von ihnen ausgehen,
unterstützt bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Dies umfasst auch die Darstellung geeigneter Schutzmaßnahmen, die sich in der Praxis bereits bewährt haben.
Sie entbindet aber nicht von ergänzenden, eigenen arbeitsplatzbezogenen Ermittlungen und Gefährdungsbeurteilungen.
Die DGUV Information 207-206 richtet sich an
Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes (z. B. Krankenhausleitungen, Praxisbetreiber und Praxisbetreiberinnen etc.) und Führungskräfte, die für die Umsetzung der rechtlichen Anforderungen in Bezug auf Desinfektionsmittel (z. B. Auswahl sicherer Desinfektionsmittel) verantwortlich sind,
Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte und Betriebsärztinnen,
Sicherheitsbeauftragte,
betriebliche Interessenvertretungen,
Beschäftigte, zu deren Arbeitsalltag die Tätigkeit mit Desinfektionsmitteln gehört, und
Hygienefachpersonal.
Die DGUV Information 207-206 gibt Hilfestellung beim Erkennen von Gefährdungen und bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen in Zusammenhang mit chemischen bzw. chemothermischen Desinfektionsverfahren. Diese Information beschäftigt sich nicht mit Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe wie Infektionsgefährdungen aufgrund pathogener Mikroorganismen sowie durch physikalische Faktoren wie Hitze oder Dampf bei thermischen Desinfektionsverfahren oder UV-C-Strahlung für die Oberflächendesinfektion. Einen Gesamtüberblick über diese und weitere Gefährdungsarten sowie Schutzmaßnahmen im Gesundheitsdienst bietet die DGUV Information 207-019 "Gesundheitsdienst" sowie speziell für Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe die TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege". Über die Desinfektion von Abfällen und Ausscheidungen informieren insbesondere die TRBA 250 und die Mitteilungen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA). Fachbegriffe aus dem Gefahrstoffrecht erläutert das "Begriffsglossar zu den Regelwerken der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Biostoffverordnung (BioStoffV) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)". Auch beschäftigt sich diese Information nicht mit der innerbetrieblichen Herstellung und Kennzeichnung von Desinfektionsmitteln. Die Gefahrstoffinformationssysteme "GisChem" der BG RCI und der BGHM sowie die "GESTIS-Stoffdatenbank" des Instituts für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bieten ausführliche Hilfestellungen. Außerdem ist die Lagerung von Desinfektionsmitteln kein Bestandteil dieser Information, hierzu bietet die BGW-Schrift "Gefahrstofflagerung" und die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" ausführliche Hilfestellungen. Zuletzt bieten die Datenbanken der zugelassenen und der gemeldeten Biozidprodukte der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eine Übersicht über zugelassene oder im Rahmen der Übergangsfrist gemeldete Desinfektionsmittel.
Das Glossar in Kapitel 1 gibt eine Übersicht über wichtige Begriffe aus dem Bereich der Hygiene und Desinfektion. Kapitel 2 erläutert hygienische und rechtliche Aspekte der verschiedenen Desinfektionsaufgaben. Kapitel 3 beschreibt die Schritte einer Gefährdungsbeurteilung und erläutert dabei die Gefahren der Desinfektionsmittelinhaltsstoffe und die allgemeingültigen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Desinfektionsmitteln unabhängig von verschiedenen Aufgaben. Aufbauend auf diese Informationsgrundlage enthalten die Kapitel 4 bis 10 ergänzende Hinweise zu Gefährdungen und Schutzmaßnahmen für spezifische Desinfektionsaufgaben. Diese umfassen die Hände- und Hautdesinfektion, das Verdünnen des Desinfektionsmittelkonzentrats zur Anwendungslösung, die Flächendesinfektion, die Desinfektion von Medizinprodukten, die Desinfektion von Dialysegeräten, die Bettendesinfektion und die Wäschedesinfektion. Die Inhalte der jeweiligen Kapitel sind mit den Inhalten in Kapitel 2 und 3 zusammenhängend zu beachten.
Konkrete Gefährdungen und Schutzmaßnahmen für die Raumdesinfektion werden in der vorliegenden Schrift nicht beschrieben. Für diesen Spezialfall wird auf die TRGS 522 "Raumdesinfektion mit Formaldehyd" verwiesen bzw. auf ein alternatives Verfahren der Vernebelung mit Wasserstoffperoxid.
Einschließlich Sanitätsdienste.