DGUV Information 207-206 - Tätigkeiten mit Desinfektionsmitteln im Gesundheitsdienst

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Abschnitt 12.3 - 12.3 Hinweise für das Tragen von Schutzhandschuhen

Diese praktischen Hinweise geben weitere Erläuterungen zu den Kapiteln 3.3.3 und 3.5.4 und können für Unterweisungen genutzt werden.

Hinweise für Schutzhandschuhe

  • Für die jeweilige Tätigkeit geeigneten Handschuh auswählen (Betriebsanweisung, Hautschutzplan).

  • Ungepuderte Handschuhe verwenden.

  • Nur intakte Handschuhe ohne sichtbare Schäden nutzen.

  • Mindesthaltbarkeitsdatum der Handschuhe nach Herstellerangaben beachten.

  • Handschuhe in der passenden Größe tragen (Handschuhschablone).

  • Bevor die Handschuhe angezogen werden, sollen die Hände sauber und trocken sein.

  • Handschuhe nur so oft und so lange wie nötig tragen.

  • Bei längeren Tragezeiten kann es sinnvoll sein, Unterziehhandschuhe zu tragen, z. B. aus Baumwolle oder aus anderen Geweben mit vergleichbaren Eigenschaften (Saugfähigkeit, Hautverträglichkeit).

  • Handschuhe spätestens bei mechanischer Beschädigung oder Durchfeuchtung wechseln.

  • Nach dem Ausziehen der Handschuhe die Hände desinfizieren, wenn Kontakt zu Krankheitserregern nicht ausgeschlossen werden kann.

  • Einmalhandschuhe nach dem Gebrauch entsorgen.

Hinweise für Chemikalienschutzhandschuhe

Bei Einfach- und Mehrfachverwendung:

  • Für Desinfektions- und Reinigungsarbeiten stets Chemikalienschutzhandschuhe (Norm DIN EN ISO 374) verwenden.

  • Bei Tätigkeiten mit offenen Flüssigkeiten kann Desinfektionsmittel unter den Handschuh fließen und/oder den Unterarm benetzen. Daher sind in diesen Fällen Handschuhe mit verlängertem Schaft zum Umstülpen zu verwenden.

  • Beim Ausziehen der Handschuhe den Hautkontakt mit der Außenseite des Handschuhs vermeiden, um eine Kontamination der Haut mit dem Desinfektionsmittel zu verhindern.

  • Die maximale Tragedauer in Bezug auf die Chemikalienbeständigkeit ist stets zu berücksichtigen (Herstellerangaben, Gefährdungsbeurteilung).

Zusätzlich bei Mehrfachverwendung:

  • Die Handschuhe nach Gebrauch und vor dem Ausziehen mit klarem Wasser gründlich abspülen.

  • Vor Wiederverwendung sollen die Handschuhe innen trocken sein.

Ausführliche Informationen zu diesem Thema bieten folgende Quellen:

  • TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung - Beurteilung - Maßnahmen"

  • DGUV Information 212-007 "Chemikalienschutzhandschuhe"

  • DGUV Regel 112-995 "Benutzung von Schutzhandschuhen"