Abschnitt 12.3 - 12.3 Hinweise für das Tragen von Schutzhandschuhen
Diese praktischen Hinweise geben weitere Erläuterungen zu den Kapiteln 3.3.3 und 3.5.4 und können für Unterweisungen genutzt werden.
Hinweise für Schutzhandschuhe
Für die jeweilige Tätigkeit geeigneten Handschuh auswählen (Betriebsanweisung, Hautschutzplan).
Ungepuderte Handschuhe verwenden.
Nur intakte Handschuhe ohne sichtbare Schäden nutzen.
Mindesthaltbarkeitsdatum der Handschuhe nach Herstellerangaben beachten.
Handschuhe in der passenden Größe tragen (Handschuhschablone).
Bevor die Handschuhe angezogen werden, sollen die Hände sauber und trocken sein.
Handschuhe nur so oft und so lange wie nötig tragen.
Bei längeren Tragezeiten kann es sinnvoll sein, Unterziehhandschuhe zu tragen, z. B. aus Baumwolle oder aus anderen Geweben mit vergleichbaren Eigenschaften (Saugfähigkeit, Hautverträglichkeit).
Handschuhe spätestens bei mechanischer Beschädigung oder Durchfeuchtung wechseln.
Nach dem Ausziehen der Handschuhe die Hände desinfizieren, wenn Kontakt zu Krankheitserregern nicht ausgeschlossen werden kann.
Einmalhandschuhe nach dem Gebrauch entsorgen.
Hinweise für Chemikalienschutzhandschuhe
Bei Einfach- und Mehrfachverwendung:
Für Desinfektions- und Reinigungsarbeiten stets Chemikalienschutzhandschuhe (Norm DIN EN ISO 374) verwenden.
Bei Tätigkeiten mit offenen Flüssigkeiten kann Desinfektionsmittel unter den Handschuh fließen und/oder den Unterarm benetzen. Daher sind in diesen Fällen Handschuhe mit verlängertem Schaft zum Umstülpen zu verwenden.
Beim Ausziehen der Handschuhe den Hautkontakt mit der Außenseite des Handschuhs vermeiden, um eine Kontamination der Haut mit dem Desinfektionsmittel zu verhindern.
Die maximale Tragedauer in Bezug auf die Chemikalienbeständigkeit ist stets zu berücksichtigen (Herstellerangaben, Gefährdungsbeurteilung).
Zusätzlich bei Mehrfachverwendung:
Die Handschuhe nach Gebrauch und vor dem Ausziehen mit klarem Wasser gründlich abspülen.
Vor Wiederverwendung sollen die Handschuhe innen trocken sein.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema bieten folgende Quellen:
TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung - Beurteilung - Maßnahmen"
DGUV Information 212-007 "Chemikalienschutzhandschuhe"
DGUV Regel 112-995 "Benutzung von Schutzhandschuhen"