DGUV Information 207-206 - Tätigkeiten mit Desinfektionsmitteln im Gesundheitsdienst

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Abschnitt 7.4 - 7.4 Arbeitsmedizinische Vorsorge

Kann eine Substitution haut- oder atemwegssensibilisierender Stoffe (H317 oder H334) nicht erfolgen, ist zu prüfen, ob eine Angebotsvorsorge erforderlich ist. Tätigkeiten mit einer inhalativen oder dermalen Exposition gegenüber sensibilisierenden Soffen wie Formaldehyd, Glutaraldehyd, Glyoxal oder Maleinsäure lösen eine Angebotsvorsorge aus.