DGUV Information 207-206 - Tätigkeiten mit Desinfektionsmitteln im Gesundheitsdienst

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Abschnitt 8.2 - 8.2 Gefährdungen

Inhalative und dermale Gefährdung

Eine kurzzeitige inhalative oder dermale Exposition ist beim Konnektieren bzw. Diskonnektieren des Kanisters gegeben, für eine Kartusche ist dies nahezu ausgeschlossen. Eine Freisetzung von Dämpfen in die Luft und ein dermaler Kontakt mit Wirkstoffen sind bei bestimmungsgemäßem Gebrauch (Normalbetrieb) während der Desinfektion der Dialysegeräte nicht gegeben.

Bei allen Tätigkeiten ist aufgrund der kurzzeitigen Exposition und der geringen Mengen eine inhalative Exposition oberhalb der Grenzwerte nicht zu erwarten.

Hydroxyessigsäure und Zitronensäure sind geruchlos und verdunsten aufgrund ihrer geringen Flüchtigkeit bei Raumtemperatur praktisch nicht aus der Lösung. Für Peroxyessigsäure ist ein stechender Geruch nach Essigsäure kennzeichnend und deren Dämpfe wirken reizend auf die Schleimhäute des Atemtraktes.

Werden Hypochlorite versehentlich mit Säuren vermischt, bilden sich unter Hitzeentwicklung giftige und reizende Chlorverbindungen und es kann kurzzeitig zur Überschreitung des Luftgrenzwerts für Chlor durch die entstehenden Chloremissionen kommen.

Beim Konnektieren bzw. Diskonnektieren des Desinfektionsmittelkonzentratbehälters kann es zu Reizungen und Verätzungen der Haut oder Schleimhäute durch Flüssigkeitsspritzer kommen. Flüssigkeitsspritzer können außerdem schwere Augenschäden verursachen.

Bei der chemothermischen Desinfektion treten sehr hohe Temperaturen auf, daher kann es bei Gerätedefekten oder beim Diskonnektieren von Desinfektionsmittelkartuschen oder -kanistern zu Hautkontakt mit heißen Materialien oder Dampf und somit zu Verbrennungen oder Verbrühungen kommen.

Brandgefahr

Produkte mit Peroxiden als Wirkstoffen (z. B. Wasserstoffperoxid oder Peroxyessigsäure) sind Oxidationsmittel und setzen Sauerstoff frei, der brandfördernd wirken kann. Dies ist nicht nur bei Tätigkeiten mit diesen Produkten zu beachten, sondern auch insbesondere bei der innerbetrieblichen Lagerung.

Kennzeichnung der Desinfektionsmittelkartuschen oder -konzentrate

Die Desinfektionsmittel für Dialysegeräte sind üblicherweise mit folgenden Gefahrenpiktogrammen und Gefahrenhinweisen versehen:

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GHS02

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GHS03

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GHS05

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GHS07

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GHS09

  • H242 Erwärmung kann Brand verursachen

  • H272 Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel

  • H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein

  • H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken

  • H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden

  • H319 Verursacht schwere Augenreizung

  • H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen

  • H335 Kann die Atemwege reizen

  • H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung