DGUV Information 207-206 - Tätigkeiten mit Desinfektionsmitteln im Gesundheitsdienst

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Abschnitt 5.3 - 5.3 Schutzmaßnahmen

Die Schutzmaßnahmen in Kapitel 3.5 gelten grundsätzlich. Nachfolgend sind weitere Schutzmaßnahmen für die Verdünnung des Desinfektionsmittelkonzentrats zur Anwendungslösung genannt.

Substitution

  • Maschinelle anstelle manueller Verfahren verwenden.

  • Gebrauchsfertige Produkte (Desinfektionsmittellösung oder desinfektionsmittelgetränkte Tücher) anstelle von Desinfektionsmittelkonzentraten bereitstellen oder Desinfektionsmittelkonzentrate mit weniger gefährlichen Inhaltsstoffen wählen. Zu bevorzugen sind Produkte, die keine Gefahrstoffkennzeichnung haben.

Technische Schutzmaßnahmen

  • Maschinelle Dosierung des Desinfektionsmittelkonzentrats (z. B. Dosierautomat) bevorzugen.

  • Bei manueller Dosierung ist der Einsatz von Dosierhilfen wie Zumischpumpen, Dosierflaschen, Messbecher oder Dosierlöffel erforderlich.

Bei maschineller Dosierung:

  • Beim Aufstellen des Kanisters mit Desinfektionsmittelkonzentrat darauf achten, dass der Kanister vor Erwärmung und Sonneneinstrahlung geschützt ist.

  • Kanister so positionieren, dass beim Hantieren mit der Lanze keine Spritzer in die Augen gelangen können und ein sicheres Abstellen des Kanisters möglich ist.

  • Lanzenstecksystem so gestalten, dass beim Herausziehen keine Spritzer entstehen können.

Organisatorische Schutzmaßnahmen

  • Tätigkeiten mit Stoffen und Gemischen mit bestimmten Eigenschaften wie akut toxisch Kategorie 3, atemwegssensibilisierend (z. B. Glutaraldehyd), krebserzeugend Kategorie 1B (z. B. Formaldehyd) oder spezifisch zielorgantoxisch Kategorie 1 RE (z. B. N-Alkyl-C12-C14-propan-1,3-diamin oder N-Dodecylpropan-1,3-diamin) dürfen gemäß GefStoffV nur von fachkundigem oder besonders unterwiesenem Personal ausgeführt werden. Zudem gelten weitere besondere Anforderungen an die Qualifikation der Verwender und Verwenderinnen dieser Biozidprodukte (siehe Kapitel 3.1 und 3.3.2).

  • Zündquellen vermeiden bei Tätigkeiten mit alkoholhaltigen Desinfektionsmittelkonzentraten.

  • Die Herstellervorgaben zur Dosierung sind einzuhalten.

  • Die Herstellervorgaben zur Standzeit bzw. Haltbarkeit von selbst hergestellten Anwendungslösungen sind einzuhalten.

  • Chemikalienbindemittel zum Aufnehmen von ausgelaufenem flüssigen Desinfektionsmittelkonzentrat bereitstellen. Geringe Mengen (bis etwa 0,5 l) mit viel Wasser (etwa 2,5 l) verdünnen und mit sauberem Tuch aufnehmen. Oxidierende Desinfektionsmittel mit hohen Konzentrationen an Peroxyessigsäure oder Wasserstoffperoxid keinesfalls unverdünnt mit Papier, Zellstoff oder schmutzigen Tüchern entfernen.

  • Stäube von verschütteten pulverförmigen Desinfektionsmittelkonzentrat nass aufnehmen.

Bei manueller Dosierung:

  • Das Ansetzen von Anwendungslösungen mit warmem Wasser unterlassen, nur kaltes Wasser verwenden.

  • Beim Verdünnen das Desinfektionsmittelkonzentrat (flüssig oder fest) dem Wasser zugeben.

  • Bei selbst hergestellten wässrigen Anwendungslösungen mit CMR- oder sensibilisierenden Eigenschaften der Inhaltsstoffe muss gemäß § 8 GefStoffV mit Piktogrammen und H-Sätzen auf diese Gefahren hingewiesen werden.

    • Befinden sich Stoffe oder Gemische in ortsbeweglichen Behältern im Arbeitsgang, so kann auf eine Kennzeichnung verzichtet werden, wenn sie technisch oder aus anderen Gründen nicht möglich ist (z. B. bei kurzzeitigem Gebrauch, häufig wechselndem Inhalt; siehe TRGS 201). So soll z. B. bei der Einstufung eines Produkts als atemwegssensibilisierend (H334) geprüft werden, ob das Piktogramm GHS08 auf dem Behälter zu übernehmen ist oder den Beschäftigten die Gefahren und Schutzmaßnahmen auf andere Art bekannt gemacht sind.

Bei maschineller Dosierung:

  • Dosiergeräte, DA und RDG regelmäßig nach Herstellerangaben überprüfen.

  • Kanister nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums von 5 Jahren aussondern (bei Materialbrüchen im Gebrauch kann die Flüssigkeit auslaufen oder verspritzen).

  • Nur speziell eingewiesenes Personal mit den Desinfektionsmittelkonzentraten umgehen lassen.

  • Deckel des angeschlossenen Kanisters für späteren Verschluss des leeren Kanisters und dessen Entsorgung aufbewahren.

Persönliche Schutzausrüstungen

  • Geeignete Chemikalienschutzhandschuhe der Kategorie III verwenden, die den Anforderungen der Norm DIN EN ISO 374 (Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen) entsprechen (siehe Kapitel 3.5.4 für weitere Informationen).

  • Besteht die Gefahr, dass Spritzer beim Verdünnen des Desinfektionsmittels in die Augen gelangen können, ist eine geeignete Schutzbrille (eine dicht schließende Korbbrille) zu verwenden.

  • Besteht die Gefahr einer Durchtränkung der Arbeitskleidung, ist Schutzkleidung (flüssigkeitsdichte Schürzen und Schuhe) zu tragen.