DGUV Information 207-206 - Tätigkeiten mit Desinfektionsmitteln im Gesundheitsdienst

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 9.3 - 9.3 Maschinelle Desinfektion von Betten

ccc_3519_as_40.jpg

Abb. 12
Chemothermische maschinelle Bettendesinfektion in der Bettendesinfektionsanlage

Die maschinelle Desinfektion von Betten (Gestell und Lattenrost) und Matratzen in einer Desinfektionskammer oder -anlage wird zentral an einer Stelle in der Einrichtung durchgeführt. Die maschinelle Desinfektion von Betten ist wie die maschinelle Desinfektion von Medizinprodukten (Kapitel 7.3) ein validierter Arbeitsprozess und erfolgt in einem in sich geschlossenen und programmierten System. Dieser Arbeitsbereich ist wie bei der zentral-manuellen Bettendesinfektion in eine unreine und eine reine Seite unterteilt.

Dabei wird in der Regel ein thermisches Desinfektionsverfahren, das sogenannte Vakuum-Dampf-Vakuum-Verfahren (75 °C für 20 min oder 105 °C für 5 min), oder ein chemothermisches Desinfektionsverfahren (75 °C und maschinelle Verdünnung eines Desinfektionsmittelkonzentrats und Reinigungsmittels nach Herstellerangaben) angewendet. Bei dem chemothermischen Desinfektionsverfahren besteht für die Beschäftigten während des Normalbetriebs und bei sachgemäßer Abluftführung in der Regel keine Exposition gegenüber dem Desinfektionsmittel, eventuell nur bei dem Wechsel des Desinfektionsmittelkonzentrats zwischen den Desinfektionsprogrammen.

Bei starken Verschmutzungen etwa an den Bettgestellen wird situationsabhängig eine manuelle (desinfizierende) Reinigung vorgeschaltet. In einigen Einrichtungen des Gesundheitsdienstes werden für die (desinfizierende) Vorreinigung bei sichtbaren Verschmutzungen vereinzelt Dampfstrahler eingesetzt und es wird nicht manuell mit einem Feuchtwischtuch vorgegangen, dies wird aus Sicht der Hygiene und des Arbeitsschutzes nicht empfohlen.

Im Folgenden werden nur die Gefährdungen und Schutzmaßnahmen des chemothermischen und nicht des rein thermischen Desinfektionsverfahrens (keine chemischen Gefährdungen vorhanden) beschrieben. Die möglichen Gefährdungen und erforderlichen Schutzmaßnahmen, die bei Verdünnung (manuell oder maschinell) des Desinfektionsmittelkonzentrats zur Anwendungslösung beachtet werden sollen, sind in Kapitel 5 beschrieben.

9.3.1 Gefährdungen

Inhalative und dermale Gefährdung

Dermale Expositionen sind während der Desinfektion im Normalbetrieb nahezu ausgeschlossen. Eine inhalative Gefährdung ist im Normalbetrieb ausgeschlossen, wenn die Abluft aus der Desinfektionsanlage sachgemäß aus dem Raum geführt wird, da auch die Abluft flüchtige Desinfektionsmittelinhaltsstoffe enthalten kann.

Bei der chemothermischen Desinfektion treten Temperaturen von bis zu 75 °C auf, daher kann es bei Gerätedefekten oder beim Entladen von Anlagen vor Programmablauf zum Hautkontakt mit heißen Materialien oder Dampf und somit zu Verbrennungen oder Verbrühungen kommen.

Gefährdung bei manuellen Arbeiten

Ist eine manuelle (desinfizierende) Vorreinigung notwendig, sind die Gefährdungen der manuellen Bettendesinfektion (Kapitel 9.2.1) zu beachten.

9.3.2 Schutzmaßnahmen

Die Schutzmaßnahmen in Kapitel 3.5 gelten grundsätzlich. Nachfolgend sind weitere Schutzmaßnahmen für die maschinelle Desinfektion von Betten genannt. Bei Durchführung einer (desinfizierenden) Vorreinigung sind zusätzlich die Schutzmaßnahmen für die manuelle Desinfektion von Betten (Kapitel 9.2.2) zu beachten.

Substitution

  • Prüfen, ob ein maschinelles Verfahren mit rein thermischer Desinfektion durchgeführt werden kann.

Technische Schutzmaßnahmen

Im reinen Arbeitsbereich:

  • Eine raumlufttechnische Anlage ist vorzusehen, da erhöhte Temperaturen durch heiße Oberflächen und Dampf auftreten können (siehe DGUV Information 207-027 "Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes - Anforderungen an Pflegebereiche").

    • Die abgesaugte Abluft aus der Desinfektionsanlage ist möglichst vollständig aus dem Raum abzuführen. Der Außenluftvolumenstrom ist abhängig von thermischen Lasten, Gefahrstofflasten und Personenzahl auszulegen.

    • Die Temperatur soll 26 °C nicht überschreiten (siehe ASR A3.5).

    • Die Luftfeuchte soll 55-80 % in Abhängigkeit von der Temperatur nicht überschreiten (siehe ASR A3.6).

Organisatorische Schutzmaßnahmen

  • Im Rahmen der Arbeitsplanung sollten ein Ausfall der Anlage bedacht, sichere Ersatzmaßnahmen festgelegt und notwendige Materialien bereitgestellt werden.

  • Die Anlage während Ablauf des Desinfektionsprogramms nicht unterbrechen.

Persönliche Schutzausrüstungen

Im unreinen Arbeitsbereich:

  • Geeignete Schutzkleidung zum Schutz der Arbeitskleidung tragen.

Im reinen Arbeitsbereich:

  • Besteht bei Störungen im Betriebsablauf die Gefahr, dass beim vorzeitigen Entladen der Materialien aus dem Automaten Verbrennungen oder Verbrühungen der Haut entstehen, geeignete hitzebeständige Schutzhandschuhe verwenden.