DGUV Information 207-206 - Tätigkeiten mit Desinfektionsmitteln im Gesundheitsdienst

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Abschnitt 8.3 - 8.3 Schutzmaßnahmen

Die Schutzmaßnahmen in Kapitel 3.5 gelten grundsätzlich. Nachfolgend sind weitere Schutzmaßnahmen für die Desinfektion von Dialysegeräten genannt.

Substitution

  • Möglichst wenige unterschiedliche Desinfektionsverfahren nebeneinander für einen bestimmten Desinfektionsanlass verwenden.

  • Chemothermische Verfahren anstelle von chemischen Verfahren verwenden.

  • Bei chemothermischen Verfahren Desinfektionsmittel mit folgender Priorität einsetzen: trockene Zitronensäure in gebrauchsfertigen Kartuschen > Zitronensäure als flüssiges Konzentrat > Hydroxyessigsäure als flüssiges Konzentrat.

  • Wenn das Gerät die chemothermische Desinfektion nicht erlaubt, chemische Desinfektion mit peroxyessigsäurehaltigem Produkt mit geringem Peroxyessigsäureanteil verwenden.

  • Zur Entfernung von organischen Ablagerungen Natriumcarbonat in gebrauchsfertigen Kartuschen anstelle von Desinfektionsmittelkonzentraten mit Hypochloriten verwenden.

Technische Schutzmaßnahmen

  • Kartusche oder Kanister über dicht schließenden Adapter, den die Herstellerfirma zur Verfügung stellt, direkt an das Dialysegerät anschließen.

Bei Verwendung eines Kanisters:

  • Kanister so positionieren, dass beim Hantieren mit dem Ansaugstab keine Spritzer in die Augen gelangen können.

  • Desinfektionsmittel nach Herstellerangaben vom Dialysegerät ansaugen lassen.

  • Ansaugstabsystem so gestalten, dass beim Herausziehen keine Spritzer entstehen können.

  • Nach Ansaugphase Ansaugstab zurückstecken und Kanister mit Desinfektionsmittel gut verschließen.

  • Bei Benutzung des Kanisters mit Peroxyessigsäure darauf achten, dass er vor Erwärmung und Sonneneinstrahlung geschützt ist.

Organisatorische Schutzmaßnahmen

  • Zitronensäure-, hydroxyessigsäure- und peroxyessigsäurehaltige Mittel immer getrennt von natriumhypochlorithaltigen Mitteln handhaben und keine gemeinsame Ableitung in offene Ablaufbecken bei der gleichzeitigen Aufbereitung von Maschinen zulassen.

  • Peroxyessigsäure- oder natriumhypochlorithaltige Mittel nie im Heißdesinfektionsprogramm anwenden.

  • Chemikalienbindemittel zum Aufnehmen von ausgelaufenem Desinfektionsmittelkonzentrat bereitstellen. Geringe Mengen (bis etwa 0,5 l) mit viel Wasser (etwa 2,5 l) verdünnen und mit sauberem Tuch aufnehmen. Oxidierende Desinfektionsmittel mit hohen Konzentrationen an Peroxyessigsäure oder Wasserstoffperoxid keinesfalls unverdünnt mit Papier, Zellstoff oder schmutzigen Tüchern entfernen.

  • Bei Verwendung eines Kanisters den Deckel des angeschlossenen Kanisters für späteren Verschluss des leeren Kanisters und dessen Entsorgung aufbewahren.

Persönliche Schutzausrüstungen

  • Atemschutz muss bei erhöhter inhalativer Exposition (z. B. bei Auslaufen größerer Mengen von peroxyessigsäure- und hypochlorithaltigen Desinfektionsmittelkonzentraten) getragen werden (siehe § 7 und § 9 GefStoffV). Dabei sollen gemäß DGUV Regel 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten" Kombinationsfilter des Typs A2B2E2K2-P3 oder A2B2E2K2-P2 verwendet werden.

  • Geeignete Chemikalienschutzhandschuhe verwenden, die den Anforderungen der Norm DIN EN ISO 374 (Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen) entsprechen (siehe Kapitel 3.5.4 für weitere Informationen).

  • Besteht die Gefahr, dass Spritzer beim Konnektieren bzw. Diskonnektieren des Desinfektionsmittelkonzentratbehälters in die Augen gelangen können, ist eine geeignete Schutzbrille (eine dicht schließende Korbbrille) zu verwenden. Dies gilt auch bei Verwendung von Kartuschen, da beim Befüllvorgang unter Druck (z. B. bei Defekten am Gerät) ein Verspritzen möglich ist.