DGUV Information 207-206 - Tätigkeiten mit Desinfektionsmitteln im Gesundheitsdienst

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 7.3 - 7.3 Maschinelle Desinfektion von Medizinprodukten

ccc_3519_as_32.jpg

Abb. 9
Beschickung eines Reinigungs- und Desinfektionsgerätes für Endoskope (RDG-E), hier exemplarisch in einer AEMP

Nach der KRINKO-Empfehlung "Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten" sind Medizinprodukte mit der Risikoeinstufung "semikritisch B" und "kritisch" bevorzugt maschinell zu desinfizieren. Medizinprodukte, die als "unkritisch" oder "semikritisch A" eingestuft sind, können ebenfalls maschinell desinfiziert werden (Beispiele siehe Tabelle 3 in Kapitel 2.3).

Im Reinigungs- und Desinfektionsbereich werden die Medizinprodukte vor dem maschinellen Reinigungs- und Desinfektionsverfahren in der Regel zuerst noch manuell gereinigt. Dabei wird das Medizinprodukt in ein Reinigungsbecken mit anwendungsfertiger Reinigungslösung vollständig eingetaucht (Tauchverfahren). Die Arbeitskanäle (z. B. Endoskop) werden mittels Handpumpe mit Reinigungslösung gefüllt und mit einer Bürste die äußeren und inneren Flächen (z. B. Hohlräume, Arbeitskanäle) gereinigt. Nach der Zwischenspülung der äußeren und inneren Flächen der Medizinprodukte mit Wasser, um Schmutzreste und Reinigungsmittel zu entfernen, erfolgt die weitere maschinelle Reinigung und Desinfektion in speziellen Reinigungs- und Desinfektionsgeräten (RDG) nach einem automatisierten Programm. Ein gängiges maschinelles Verfahren ist die chemothermische Desinfektion bei 55-60 °C (z. B. mit glutaraldehydhaltigen Desinfektionsmitteln) oder bei ca. 35 °C (z. B. mit peroxyessigsäurehaltigen Desinfektionsmitteln). Die maschinelle Aufbereitung durch Reinigung und chemothermische Desinfektion ist folglich ein validierter Arbeitsprozess und erfolgt mit einem in sich geschlossenen und programmierten System.

Die Reinigung und Desinfektion von Pflegegeschirr wie Steckbecken und Urinflaschen erfolgt oft nicht in der AEMP sondern in Arbeitsräumen auf Station. Die standardmäßige Aufbereitung erfolgt in RDGs für Steckbecken.

Die möglichen Gefährdungen und erforderlichen Schutzmaßnahmen, die bei Verdünnung (manuell oder maschinell) des Desinfektionsmittelkonzentrats zur Anwendungslösung beachtet werden sollten, sind in Kapitel 5 beschrieben.

7.3.1 Gefährdungen

Inhalative und dermale Gefährdung

Eine dermale Exposition der überwiegend eingesetzten Wirkstoffe Glutaraldehyd oder Peroxyessigsäure ist während der Desinfektion im Normalbetrieb nahezu ausgeschlossen. Eine inhalative Gefährdung ist im Normalbetrieb ausgeschlossen, wenn die Abluft aus dem Automaten (Wrasen) sachgemäß aus dem Raum geführt wird, da auch die Abluft flüchtige Desinfektionsmittelinhaltsstoffe enthalten kann.

Bei der chemothermischen Desinfektion treten Temperaturen von bis zu 60 °C auf, daher kann es bei Gerätedefekten oder beim Entladen von Automaten vor Programmablauf zum Hautkontakt mit heißen Materialien oder Dampf und somit zu Verbrennungen oder Verbrühungen kommen.

Kennzeichnung der selbst hergestellten Anwendungslösung

Die Kennzeichnung der selbst hergestellten Anwendungslösungen kann in der Regel entfallen. Je nach Konzentration und Stoffeigenschaften kann allerdings auch von diesen eine nicht vernachlässigbare Gefährdung ausgehen. Hierzu müssen die Beschäftigten gemäß § 14 GefStoffV unterwiesen werden. Empfehlenswert ist die Aufnahme der gefährlichen Eigenschaften von selbst hergestellten Anwendungslösungen in die Betriebsanweisung, z. B. durch Kennzeichnung mit Piktogrammen.

7.3.2 Schutzmaßnahmen

Die Schutzmaßnahmen in Kapitel 3.5 gelten grundsätzlich. Nachfolgend sind weitere Schutzmaßnahmen für die maschinelle Desinfektion von Medizinprodukten genannt.

Substitution

  • Prüfen, ob ein maschinelles Verfahren mit rein thermischer Desinfektion durchgeführt werden kann.

  • Bei der chemothermischen Desinfektion ist die Desinfektion mit Peroxyessigsäure bei niedrigeren Temperaturen (35 °C) der Desinfektion mit Glutaraldehyd bei höheren Temperaturen (55-60 °C) zu bevorzugen. Zudem stellt das atemwegsensibilisierende Glutaraldehyd ein höheres inhalative Gefährdungspotenzial dar.

Technische Schutzmaßnahmen

  • Die abgesaugte Abluft aus dem Reinigungs- und Desinfektionsgerät ist möglichst vollständig aus dem Raum abzuführen.

Organisatorische Schutzmaßnahmen

  • Im Rahmen der Arbeitsplanung sollten ein Ausfall des Automaten bedacht, sichere Ersatzmaßnahmen festgelegt und notwendige Materialien bereitgestellt werden.

  • Automaten während Ablauf des Desinfektionsprogramms nicht unterbrechen.

Persönliche Schutzausrüstungen

  • Besteht bei Störungen im Betriebsablauf die Gefahr, dass beim vorzeitigen Entladen der Materialien aus dem Automaten Verbrennungen oder Verbrühungen der Haut entstehen, geeignete hitzebeständige Schutzhandschuhe verwenden.