DGUV Information 207-206 - Tätigkeiten mit Desinfektionsmitteln im Gesundheitsdienst

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Abschnitt 8.4 - 8.4 Arbeitsmedizinische Vorsorge

Nach bisheriger Kenntnis ergeben sich keine stoffspezifischen Gefährdungen, die Anlass für eine Angebotsvorsorge sein könnten. Sollten im Rahmen der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung Tätigkeiten mit haut- oder atemwegssensibilisierenden Stoffen (H317 und H334) festgestellt werden, lösen diese eine Angebotsvorsorge aus.