Tauchen mit Leichttauchgeräten in Hilfeleistungsunternehmen
(DGUV Regel 105-002)
Regel
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
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Stand der Vorschrift: April 2017
Inhaltsverzeichnis | Abschnitt |
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Vorbemerkung | |
Anwendungsbereich | 1 |
Begriffsbestimmungen | 2 |
Allgemeines | 3 |
Arbeitsschutzorganisation | 3.1 |
Ausrüstung | 4 |
Leichttauchgeräte | 4.1 |
Zusätzliche Tauchausrüstung | 4.2 |
Auftriebsmittel | 4.3 |
Leinen | 4.4 |
Verdichter | 4.5 |
Betrieb | 5 |
Verhalten beim Tauchen in Hilfeleistungsunternehmen | 5.1 |
Leitung und Aufsicht | 5.2 |
Tauchtrupp | 5.3 |
Anforderungen an den Taucher bzw. an die Taucherin | 5.4 |
Anforderungen an den Signalmann bzw. an die Signalfrau | 5.5 |
Bereitstellung von Tauchausrüstung und Einrichtungen | 5.6 |
Sicherung des Taucheinsatzes | 5.7 |
Schriftliche Aufzeichnungen | 5.8 |
Verständigung | 5.9 |
Vorbereitung eines Taucheinsatzes | 5.10 |
Abstieg von Tauchern bzw. Taucherinnen | 5.11 |
Tauchgänge | 5.12 |
Abbruch von Tauchgängen | 5.13 |
Verhalten nach Tauchgängen | 5.14 |
Füllen von Druckgasbehältern | 5.15 |
Prüfung der Ausrüstung | 6 |
Erste Hilfe / Verhalten bei Tauchunfällen | 7 |
Maximale Aufenthaltszeiten unter Wasser (Austauchtabellen) | Anhang 1 |
Maßnahmen bei einem Tauchunfall | Anhang 2 |
Ausbildungsplan zum Taucher bzw. zur Taucherin | Anhang 3 |
Ausbildungsplan zum Signalmann bzw. zur Signalfrau | Anhang 4 |
Leinenzugzeichen | Anhang 5 |
Grundsätze für die Instandhaltung von Tauchgeräten | Anhang 6 |
Muster Taucheinsatzprotokoll(vergl. auch FwDV 8 "Tauchen") | Anhang 7 |
Anerkennung von vergleichbarer Ausbildung | Anhang 8 |
Ärztliche Bescheinigung für den Taucher bzw. die Taucherin | Anhang 9 |
Ärztliche Bescheinigung für den Signalmann bzw. die Signalfrau | Anhang 10 |
Auflistung der Informationsgrundlagen - normative Verweise | Anhang 11 |
Vorbemerkung
DGUV Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahren- oder arbeitsplatzbezogen Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen die Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können. DGUV Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.
Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche sind DGUV Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden.
Die vorliegende DGUV Regel bietet konkrete Hilfestellungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit bei Taucheinsätzen in Hilfeleistungsunternehmen. Sie umfasst die wichtigsten Präventionsmaßnahmen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzziele zu erreichen.