DGUV Regel 105-002 - Tauchen mit Leichttauchgeräten in Hilfeleistungsunternehmen

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Anhang 6 - Grundsätze für die Instandhaltung von Tauchgeräten

A 6.1
Allgemeines

Zur Instandhaltung von Tauchgeräten gehören:

  • Reinigung

  • Desinfektion

  • Vorbereiten für die Wiederverwendung

  • Prüfung auf Funktion nach vorgeschriebenen Fristen, siehe Abschnitt A 6.4

  • Instandhaltungen nach vorgeschriebenen Zeitabständen, siehe Abschnitt A 6.4

In Einheiten, die Tauchgeräte verwenden, muss ein Tauchgerätewart bestellt sein.

Hersteller oder Einführer von Tauchgeräten müssen nach dem Produktsicherheitsgesetz beim In-Verkehr-Bringen eine Gebrauchsanweisung bzw. Betriebsanleitung inklusive EU-Konformitätserklärung, mitliefern. Die Betriebsanleitung muss alle zur Verhütung von Gefahren erforderlichen Regeln bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung von Tauchgeräten enthalten. Die Hinweise des Herstellers oder Einführers sind bei Instandhaltungsarbeiten entsprechend zu beachten.

A 6.2
Reinigung und Desinfektion

Tauchgeräte sind nach Gebrauch und Verschmutzung zu reinigen. Eine Desinfektion muss mindestens vor Übergabe eines Gerätes an einen anderen Träger erfolgen. Zur Desinfektion dürfen nur die vom Hersteller freigegebenen Desinfektionsmittel verwendet werden.

A 6.3
Durchführung von Instandhaltungsarbeiten und Prüfungen an älteren Tauchgeräten, für die keine Betriebsanleitung des Herstellers vorliegt

Es sollte grundsätzlich versucht werden, vom Hersteller oder Lieferer nachträglich eine Betriebsanleitung zu erhalten. Falls dies zu keinem Erfolg führt, sind die vorstehenden Abschnitte A 6.1 und A 6.2 sinngemäß anzuwenden.

A 6.4
Instandhaltungs- und Prüffristen

Sofern vom Hersteller nichts Abweichendes angegeben ist, sind nachstehende Fristen einzuhalten:

GeräteteilArt der auszuführenden Arbeitenvor dem Gebrauchnach dem Gebrauchhalbjährlichalle 2 Jahrealle 6 Jahre
Komplettes LeichttauchgerätReinigungX
Funktions- und DichtheitsprüfungXX
Allgemeiner ZustandXX
Kontrolle der EinsatzfähigkeitXX
GrundüberholungX
AtemanschlußReinigungXX
DesinfektionXX
Funktions- und DichtheitsprüfungX
Druckminderer
(1. Stufe)
Hochdruck-Dichtring auswechseln, sonstige Dichtungen und Sinterfilter kontrollieren und ggf. austauschen X
Lungenautomat
(2. Stufe)
ReinigungX
DesinfektionXX
Ausatemventil kontrollieren und ggf. austauschenX
Membran kontrollieren und ggf. austauschenX
WarneinrichtungenFunktionsprüfungXX
DruckgasflaschenFüllenX
Kontrolle des FülldrucksXX
Prüfung durch zugelassene Überwachungsstelle1)
GummiteileSichtprüfungX

Kann bis auf zweieinhalb Jahre gemäß Betriebssicherheitsverordnung ausgedehnt werden.