DGUV Regel 105-002 - Tauchen mit Leichttauchgeräten in Hilfeleistungsunternehmen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Anhang 1 - Maximale Aufenthaltszeiten unter Wasser (Austauchtabellen)

Wichtiger Hinweis

Die Drucklufttabelle (Tabelle 2) ist der Feuerwehr-Dienstvorschrift 8 "Tauchen" entnommen; die sonstigen Tabellen der DGUV Vorschrift 40 "Taucherarbeiten". Dabei ist zu beachten:

  • Bemerkungen und Zahlenangaben sind sinngemäß und mit der Beschränkung nach den Abschnitten 1.1 und 5.12.1 dieser DGUV Regel anzuwenden, wonach die Tauchtiefe 20 m, in Ausnahmefällen bis maximal 30 m - in Bergseen weniger, siehe hierzu Abschnitt A1.6 - beträgt und Haltezeiten nicht erreicht werden dürfen.

  • Der auszugsweise Abdruck der Bemerkungen zuzüglich aller Zahlenwerte bis zu einer größten Tauchtiefe von 36 m erfolgt vor dem Hintergrund, dass bei einem Tauchunfall gegebenenfalls Haltezeiten notwendig werden und der Taucher bzw. die Taucherin und der Signalmann bzw. die Signalfrau dies wissen und beachten müssen.

Erläuterungen zu den Austauchtabellen

A1.1
Allgemeines

In dieser Anlage sind alle mit dem Austauchen in Verbindung stehenden Tabellen wie folgt zusammengefasst:

Tabelle 1:Maximale Aufenthaltszeiten unter Wasser bei Tauchtiefen bis 10,5 m
Tabelle 2:Austauchen mit Druckluft bei Tauchtiefen von mehr als 10,5 m
Tabelle 3:Korrektur der Tauchtiefe bei Höhenlage der Tauchstelle in mehr als 300 m über NN
Tabelle 4:Zeitzuschlag für das Austauchen nach Wiederholungstauchgängen

A1.2
Begrenzung des Geltungsbereiches der Tabelle 2

A1.2.1
Gesamtzeit eines Tauchganges

Die Gesamtzeit eines Tauchganges darf für Tauchgänge bis 10,5 m Tiefe die in der Tabelle 1 angegebenen bzw. für Tauchgänge über 10,5 m die in Tabelle 2 angegebenen Nullzeit-Werte nicht überschreiten. Die unterhalb der Nullzeit aufgeführten Werte sind ausschließlich für den Tauchunfall gedacht!

A1.2.2
Tauchtiefe

Die Tabellen gelten für Tauchtiefen bis 30 m. Die in den Tabellen für Tauchtiefen bis 36 m aufgeführten Werte sind ausschließlich für den Tauchunfall gedacht; sie dürfen im Normalfall nicht erreicht werden.

A1.2.3
Luftdruck an der Tauchstelle

Die in den Tabellen angegebenen Werte sind auf einen Luftdruck an der Tauchstelle von 1000 hPa, (= 1 bar) berechnet. Bei Absinken des Luftdruckes unter 970 hPa infolge der Höhenlage der Tauchstelle (>= 300 m über NN) und wetterbedingte Luftdruckschwankungen (= Tiefdrucklage) sind die in Tabelle 3 angegebenen Korrekturen vorzunehmen (siehe Abschnitt A 1.6).

Die Angabe der Höhenlage der Tauchstelle dient lediglich als Hilfsgröße, entscheidend ist der Luftdruck an der Tauchstelle.

A1.2.4
Wiederholungstauchgänge

Die in der Tabelle 2 angegebenen Zeiten gelten nur für einmalige Tauchgänge. Für die Ermittlung der Austauchzeiten nach Wiederholungstauchgängen sind die in Abschnitt A 1.7 angegebenen Hinweise zu beachten.

A1.3
Allgemeine Handlungsanweisungen

A1.3.1
Ist ein Arbeiten in unterschiedlichen Wassertiefen erforderlich, ist der Tauchgang so zu planen, dass mit der Arbeit in der größten Tiefe begonnen wird und die jeweils folgende Arbeitsstelle in geringerer Wassertiefe liegt.

A1.3.2
Auch bei Arbeiten in Wassertiefen von weniger als 7 m ist ein wiederholtes Aus- und Abtauchen zu vermeiden ("Yo-Yo-Tauchen"), da hierdurch das Dekompressionsrisiko deutlich ansteigt.

A1.3.3
Beim Austauchen ohne Haltezeiten (Standardfall) darf die maximale Aufstiegsgeschwindigkeit 10 m/min nicht überschreiten. Im begründeten Einzelfall sind beim Austauchen mit Haltezeiten die in den Tabellen enthaltenen Vorgaben einzuhalten.

A1.3.4
Grundsätzlich darf ein Taucher bzw. eine Taucherin, der bzw. die unmittelbar nach eigenem Taucheinsatz als Sicherheitstaucher bzw. als Sicherheitstaucherin eingesetzt werden soll, nicht die maximal zulässige Tauchzeit ausschöpfen.

A1.4
Handhabung der Austauchtabelle

A1.4.1
Die Austauchtabelle gilt für das Austauchen nach mittelschwerer Arbeit. Hat der Taucher bzw. die Taucherin schwere körperliche Arbeit geleistet, ist die erforderliche Austauchzeit bei der nächsthöheren Tauchzeitenstufe abzulesen.

A1.4.2
Entspricht die Aufenthaltsdauer im Wasser oder die erreichte Tauchtiefe nicht einem der in der Tabelle angegebenen Wert, ist für die Ermittlung der Austauchzeiten der jeweils nächsthöhere Wert anzusetzen.

A1.4.3
Die in der Tabelle angegebene Haltezeit beinhaltet die Zeit für den Aufstieg in die nächsthöhere Haltestufe bzw. an die Wasseroberfläche. Das bedeutet, dass die letzte Minute der jeweiligen Haltezeit für den Aufstieg auf die nächsthöhere Stufe verwendet werden kann.

A1.5
Verhalten des Tauchers bzw. der Taucherin in der Zeit nach dem Tauchgang

A1.5.1
Innerhalb von drei Stunden nach dem Ende des Tauchgangs darf der Taucher bzw. Taucherin nicht für körperlich schwere Arbeit eingeteilt werden.

A1.6
Tauchen in Höhen von mehr als 300 m über NN bzw. Luftdrücken an der Tauchstelle unter 970 mbar

A1.6.1
Beim Absinken des Luftdruckes an der Einstiegsstelle unter einen Wert von 970 hPa ist die Austauchzeit um die in der Tabelle 3 angegebenen Werte zu verlängern. Dies ist in der Regel bei einer Höhenlage der Einstiegsstelle von mehr als 300 m über NN der Fall; in Abhängigkeit von wetterbedingten Luftdruckschwankungen kann auch bereits früher - aber auch später - eine Korrektur erforderlich sein.

A1.6.2
Die Berechnung der rechnerischen Tiefe erfolgt nach der nachfolgend beschriebenen Methode:

  1. 1.

    Bestimmen der tatsächlichen Tauchtiefe

  2. 2.

    Ermitteln der Höhe der Taucheinstiegsstelle in Meter über NN bzw. des Luftdrucks

  3. 3.

    Ablesen der rechnerischen Tauchtiefe aus Tabelle 3

Die rechnerische Tauchtiefe ist der Wert, der im Schnittpunkt der tatsächlichen Tauchtiefe mit der Spalte der Höhenlage bzw. des Luftdrucks liegt.

Beispiel:

Tatsächliche Tauchtiefe:20 m
Höhenlage der Tauchstelle:850 m
Rechnerische Tauchtiefe:24 m

Der Wert für die rechnerische Tauchtiefe ist die Grundlage für die Ablesung der Austauchzeiten der Tabelle 2.

A1.7
Wiederholungstauchen

A1.7.1
Bei Tauchgängen, die in der Tabelle 2 in der letzten Spalte mit "ja" gekennzeichnet sind, ist innerhalb von 12 Stunden ein weiterer Tauchgang (Wiederholungstauchgang) zulässig.

Die Ermittlung der Austauchzeiten und -stufen nach einem Wiederholungstauchgang ist auf die in den Abschnitten A 1.7.2 und A 1.7.3 angegebene Art und Weise möglich. Bei Wiederholungstauchgängen im Tauchtiefenbereich > 7 m ist nach Möglichkeit, auch wenn nach Tabelle keine Haltezeiten erforderlich sind, eine Haltezeit von 3 Minuten auf der 3-m-Stufe einzuhalten.

A1.7.2
Zur Bestimmung der Austauchzeit und -stufen nach einem Wiederholungstauchgang wird die tatsächliche Zeitdauer des Wiederholungstauchganges um einen in der Tabelle 4 abzulesenden Zeitzuschlag verlängert. Dieser Zeitzuschlag lässt sich im Schnittpunkt der Spalte für das Oberflächenintervall mit der Zeile für die Tauchtiefe des Wiederholungstauchganges ablesen. Der Zeitzuschlag wird ausschließlich durch die Kenndaten des Wiederholungstauchganges vorgegeben, die Kenndaten des vorangegangenen Tauchganges werden durch den Vermerk in der letzten Spalte der Tabelle 2 berücksichtigt.

Berechnungsbeispiel:

1. Tauchgang:(20 m Tauchtiefe)
(35 min Tauchzeit)
= Wiederholungstauchgang möglich
Wiederholungstauchgang:15 m Tauchtiefe
30 min Tauchzeit
90 min Oberflächenintervall
aus Tabelle 4:70 min Zeitzuschlag
= rechnerische Tauchzeit: 100 min
aus Tabelle 2:Austauchzeit 06:30 min, somit nicht zulässig, siehe Abschnitt 5.7.4!

Anmerkung: Die Werte in Klammern sind für die Ermittlung nicht erforderlich, sie dienen als Vergleichszahlen zur Berechnung in Abschnitt 7.3.

A1.7.3
Abweichend von Abschnitt A 1.7.2 ist die Ermittlung der Austauchzeiten auch nach folgendem Muster möglich:

Die beiden durchgeführten Tauchgänge werden zu einem zusammengefasst, indem die Einzelzeiten zusammengezählt werden und die im Verlauf beider Tauchgänge größte erreichte Tiefe angesetzt wird. Die Ermittlung der Austauchzeit erfolgt mit Hilfe der Tabelle 2.

Berechnungsbeispiel:

1. Tauchgang:20 m Tauchtiefe
35 min Tauchzeit
= Wiederholungstauchgang möglich
aus Tabelle 2:Austauchzeit 02:06 min
Wiederholungstauchgang:15 m Tauchtiefe
30 min Tauchzeit
(90 min Oberflächenintervall)
= rechnerische Tauchzeit: 65 min
= rechnerische Tauchtiefe 20 m
aus Tabelle 2:Austauchzeit 22:06 min
Wiederholungstauchgang somit im Rahmen dieser Regel nicht zulässig, siehe 5.7.4!

Anmerkung: Die Werte in Klammern sind für die Ermittlung nicht erforderlich, sie dienen als Vergleichszahlen zur Berechnung in Abschnitt A 1.7.2.

Tabelle 1: Maximale Aufenthaltszeit unter Wasser bei Tauchtiefen bis 10,5 m (in Minuten)

Tauchtiefe (m)Oberflächenintervall*)(in Stunden)
1264
7,5360360360
9,0360330300
10,5270250240

Oberflächenintervall ist die Zeit zwischen Beendigung des ersten Tauchganges und Beginn des Wiederholungstauchganges

Tabelle 2: Drucklufttabelle

Tauchtiefe 12 m

Tauchzeit (min)Aufstieg bis zur ersten Austauchstufe (min:sec)Haltezeiten während des Austauchens auf den Austauchstufen (min)Gesamtzeit der Dekompression (min:sec)Wiederholungstauchgang möglich
18 m15 m12 m9 m6 m3 m
1651:12------1:12ja
1700:54-----34:12ja
1800:54-----56:12ja

Tauchtiefe 15 m

Tauchzeit (min)Aufstieg bis zur ersten Austauchstufe (min:sec)Haltezeiten während des Austauchens auf den Austauchstufen (min)Gesamtzeit der Dekompression (min:sec)Wiederholungstauchgang möglich
18 m15 m12 m9 m6 m3 m
801:30------1:30ja
901:12-----34:30ja
1001:12-----56:30ja
1101:12-----78:30ja
1201:12-----1213:30ja

Tauchtiefe 18 m

Tauchzeit (min)Aufstieg bis zur ersten Austauchstufe (min:sec)Haltezeiten während des Austauchens auf den Austauchstufen (min)Gesamtzeit der Dekompression (min:sec)Wiederholungstauchgang möglich
18 m15 m12 m9 m6 m3 m
501:48------1:48ja
551:30-----34:48ja
601:30-----56:48ja
701:30-----78:48ja
801:30-----1516:48ja

Tauchtiefe 21 m

Tauchzeit (min)Aufstieg bis zur ersten Austauchstufe (min:sec)Haltezeiten während des Austauchens auf den Austauchstufen (min)Gesamtzeit der Dekompression (min:sec)Wiederholungstauchgang möglich
18 m15 m12 m9 m6 m3 m
352:06------2:06ja
401:48-----35:06ja
451:48-----57:06ja
501:48-----79:06ja
601:48-----1517:06ja
701:48-----2022:06ja

Tauchtiefe 24 m

Tauchzeit (min)Aufstieg bis zur ersten Austauchstufe (min:sec)Haltezeiten während des Austauchens auf den Austauchstufen (min)Gesamtzeit der Dekompression (min:sec)Wiederholungstauchgang möglich
18 m15 m12 m9 m6 m3 m
252:24------2:24ja
302:06-----35:24ja
352:06-----57:24ja
402:06-----79:24ja
452:06-----1012:24ja
502:06-----1517:24ja

Tauchtiefe 27 m

Tauchzeit (min)Aufstieg bis zur ersten Austauchstufe (min:sec)Haltezeiten während des Austauchens auf den Austauchstufen (min)Gesamtzeit der Dekompression (min:sec)Wiederholungstauchgang möglich
18 m15 m12 m9 m6 m3 m
202:42------2:42ja
252:24-----35:42ja
302:24-----57:42ja
352:24-----1012:42ja
402:06----31217:42ja
452:06----31520:42ja

Tauchtiefe 30 m

Tauchzeit (min)Aufstieg bis zur ersten Austauchstufe (min:sec)Haltezeiten während des Austauchens auf den Austauchstufen (min)Gesamtzeit der Dekompression (min:sec)Wiederholungstauchgang möglich
18 m15 m12 m9 m6 m3 m
153:00------3:00ja
202:42-----36:00ja
252:42-----58:00ja
302:42-----1013:00ja
352:24----31218:00ja

Tauchtiefe 33 m

Tauchzeit (min)Aufstieg bis zur ersten Austauchstufe (min:sec)Haltezeiten während des Austauchens auf den Austauchstufen (min)Gesamtzeit der Dekompression (min:sec)Wiederholungstauchgang möglich
18 m15 m12 m9 m6 m3 m
123:18------3:18ja
153:00-----36:18ja
203:00-----58:18ja
252:42----3713:18ja
302:42----31218:18ja

Tauchtiefe 36 m

Tauchzeit (min)Aufstieg bis zur ersten Austauchstufe (min:sec)Haltezeiten während des Austauchens auf den Austauchstufen (min)Gesamtzeit der Dekompression (min:sec)Wiederholungstauchgang möglich
18 m15 m12 m9 m6 m3 m
103:36------3:36ja
153:18-----36:36ja
203:18-----710:36ja
253:00----31218:36ja

Tabelle 3: Korrekturtabelle für Tauchgänge in Höhen über 300 m

("rechnerische Tauchtiefe") (siehe Abschnitt A1.6 der Erläuterungen)

Höhenlage/atmosphärischer Druck an der Tauchstelle
Tatsächliche Tauchtiefe300-500 m 970-950 hPa-1000 m -900 hPa-1500 m -850 hPa-2000 m -800 hPa-2500 m -750 hPa-3000 m -700 hPa
5 m9 m9 m9 m9 m12 m12 m
6 m9 m9 m9 m12 m12 m15 m
7 m9 m9 m12 m12 m15 m15 m
8 m9 m12 m12 m15 m15 m18 m
9 m12 m12 m15 m15 m18 m18 m
10 m12 m15 m15 m15 m18 m21 m
11 m15 m15 m15 m18 m18 m21 m
12 m15 m15 m18 m18 m21 m24 m
13 m15 m18 m18 m21 m21 m24 m
14 m18 m18 m21 m21 m24 m27 m
15 m18 m18 m21 m24 m24 m27 m
16 m18 m21 m21 m24 m27 m30 m
17 m21 m21 m24 m24 m27 m30 m
18 m21 m24 m24 m27 m30 m30 m
19 m21 m24 m27 m27 m30 m33 m
20 m24 m24 m27 m30 m30 m33 m
21 m24 m27 m27 m30 m33 m36 m
22 m24 m27 m30 m30 m33 m36 m
23 m27 m27 m30 m33 m36 m39 m
24 m27 m30 m30 m33 m36 m39 m
25 m27 m30 m33 m36 m39 m42 m
26 m30 m30 m33 m36 m39 m42 m
27 m30 m33 m36 m39 m42 m45 m
28 m30 m33 m36 m39 m42 m45 m
29 m33 m36 m36 m39 m45 m48 m
30 m33 m36 m39 m42 m45 m48 m
31 m36 m36 m39 m42 m45 m51 m
32 m36 m39 m42 m45 m48 m51 m
33 m36 m39 m42 m45 m48 m54 m
34 m39 m39 m42 m45 m51 m54 m
35 m39 m42 m45 m48 m51 m57 m
36 m39 m42 m45 m48 m54 m57 m

Tabelle 4: Zeitzuschlag für das Austauchen nach Wiederholungstauchgängen

(siehe Abschnitt 7 der Erläuterungen)

Tauchtiefe des WiederholungstauchgangesOberflächenintervall (in min)*)
-30-45-60-90-120-180-240-300-360-720
-15 m110908070605040302015
-18 m85706055504030201010
-20 m65555045403025151010
-23 m5545454035252015105
-26 m5040353525251515105
-29 m4535353025201510105
-32 m4030302525201510105
-35 m353025252020151055

Oberflächenintervall ist die Zeit zwischen Beendigung der Dekompression des ersten Tauchganges und Beginn des Wiederholungstauchganges (angegeben in min).