DGUV Regel 105-002 - Tauchen mit Leichttauchgeräten in Hilfeleistungsunternehmen

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Anhang 3 - Ausbildungsplan zum Taucher bzw. zur Taucherin

Die Verantwortung für eine sichere und fachgerechte Ausbildung obliegt dem Tauchausbilder. Der Tauchausbilder kann zur Ausbildung weitere Kräfte hinzuziehen.

A 3.1 Taucher bzw. Taucherin Stufe 1

Die Gesamtausbildungszeit beträgt insgesamt 58 Ausbildungseinheiten (AE à 45 Minuten). Sie unterteilt sich in:

  • 23 Ausbildungseinheiten theoretische Ausbildung,

  • 10 Ausbildungseinheiten praktische Ausbildung an Land und

  • 25 Ausbildungseinheiten praktische Ausbildung im Wasser.

Die Ausbildung erfolgt in Abhängigkeit von den Ausbildungsgegebenheiten, soll aber in längstens 12 Monaten durchgeführt werden und muss die nachstehenden Themen in der angegebenen Zeit behandeln:

A 3.1.1 Tauchmedizin

A 3.1.1.1 Theorie

  • Physikalische Grundlagen

  • Anatomie und Physiologie

  • Wirkungen des Drucks

    • Wirkungen der Drucksteigerung

    • Wirkungen des Druckabfalls

    • Wirkungen des erhöhten Partialdrucks

  • Druckkammerbehandlung

  • Tauchhygiene

  • Tauchernährung

  • Erste-Hilfe-Maßnahmen, Herz-Lungen-Wiederbelebung

A 3.1.1.2 Praxis

  • Notfall- und Tauchunfallübungen

  • Tauchhygiene

  • Erste-Hilfe-Maßnahmen, Herz-Lungen-Wiederbelebung

A 3.1.2 Theoretische Gerätekunde

  • Aufbau, Wirkungsweise und Instandhaltung von autonomen Leichttauchgeräten

  • ABC-Ausrüstung

  • Tauchanzüge

  • Zusätzliche Tauchausrüstung

  • Tarier- und Rettungsmittel

  • Kompressoren

  • Druckkammern

  • Wiederbelebungsgeräte

A 3.1.3 Sicherheitsunterweisung

  • DGUV Regel 105-002 "Tauchen mit Leichttauchgeräten in Hilfeleistungsunternehmen"

A 3.1.4 Tauchdienst

A 3.1.4.1 Theorie

  • Umgang mit Austauchtabellen

  • Tauchsignale nach Anhang 5 und Unterwasser-Verständigung

  • Planung und Vorbereitung von Tauchgängen

  • Suchmethoden und Orientierungstauchen

  • Führen des Dienstbuches/Logbuches

A 3.1.4.2 Praxis

  • Bedienung und Anwendung der unter Abschnitt A 3.1.2 genannten Geräte, ausgenommen Druckkammer und Kompressor

  • Funktionsprüfungen dieser Geräte

  • Gerätedesinfektion

  • Anwendung der unter Abschnitt A 3.1.4.1 vermittelten theoretischen Kenntnisse

A 3.1.5 Gewöhnungstauchen

A 3.1.5.1 Schwimmbecken

  • Konditionstraining mit und ohne Tauchgerät

  • Tauchbrille/Vollmaske ablegen und ausblasen

  • Sichere Handhabung der verwendeten Tauchgeräte, wie beispielhaft Verschlüsse öffnen und schließen oder Gewichtsystem ab- und wieder aufnehmen

A 3.1.5.2 Freigewässer - bis ca. 10m Wassertiefe

  • Wiederholung der unter Abschnitt A 3.1.5.1 genannten Übungen

  • Suchaufgaben

  • Rettungsübungen

A 3.2 Taucher bzw. Taucherin Stufe 2

Sofern eine Ausbildung der Stufe 1 erfolgreich absolviert worden ist, werden die geleisteten Ausbildungseinheiten auf die Ausbildung der Stufe 2 angerechnet.

Die Gesamtausbildungszeit beträgt insgesamt 105 Ausbildungseinheiten (AE à 45 Minuten). Sie unterteilt sich in:

  • 35 Ausbildungseinheiten theoretische Ausbildung,

  • 20 Ausbildungseinheiten praktische Ausbildung an Land und

  • 50 Ausbildungseinheiten praktische Ausbildung im Wasser.

Die Ausbildung erfolgt in Abhängigkeit von den Ausbildungsgegebenheiten, soll aber in längstens 24 Monaten durchgeführt werden und muss die nachstehenden Themen in der angegebenen Zeit behandeln:

A 3.2.1 Tauchmedizin

A 3.2.1.1 Theorie

  • Physikalische Grundlagen

  • Anatomie und Physiologie

  • Wirkungen des Drucks

    • Wirkungen der Drucksteigerung

    • Wirkungen des Druckabfalls

    • Wirkungen des erhöhten Partialdrucks

  • Druckkammerbehandlung

  • Tauchhygiene

  • Tauchernährung

  • Erste-Hilfe-Maßnahmen, Herz-Lungen-Wiederbelebung

A 3.2.1.2 Praxis

  • Notfall- und Tauchunfallübungen

  • Tauchhygiene

  • Erste-Hilfe-Maßnahmen, Herz-Lungen-Wiederbelebung

A 3.2.2 Theoretische Gerätekunde

  • Aufbau, Wirkungsweise und Instandhaltung von autonomen Leichttauchgeräten

  • ABC-Ausrüstung

  • Tauchanzüge

  • Zusätzliche Tauchausrüstung

  • Tarier- und Rettungsmittel

  • Kompressoren

  • Druckkammern

  • Wiederbelebungsgeräte

A 3.2.3 Sicherheitsunterweisung

  • DGUV Regel 105-002 "Tauchen mit Leichttauchgeräten in Hilfeleistungsunternehmen"

A 3.2.4 Tauchdienst

A 3.2.4.1 Theorie

  • Umgang mit Austauchtabellen

  • Tauchersignale nach Anhang 5 und Unterwasser-Verständigung

  • Planung und Vorbereitung von Tauchgängen

  • Suchmethoden und Orientierungstauchen

  • Tauchen unter erschwerten Bedingungen, z. B. durch Strömung, schlechte Sicht, Kälte sowie Tauchen in Bergseen

  • Führen des Dienstbuches/Logbuches

A 3.2.4.2 Praxis

  • Bedienung und Anwendung der unter Abschnitt A 3.2.2 genannten Geräte, ausgenommen Druckkammer und Kompressor

  • Funktionsprüfungen dieser Geräte

  • Gerätedesinfektion

  • Anwendung der unter Abschnitt A 3.2.4.1 vermittelten theoretischen Kenntnisse

A 3.2.5 Gewöhnungstauchen

A 3.2.5.1 Schwimmbecken

  • Konditionstraining mit und ohne Tauchgerät

  • Tauchbrille/Vollmaske ablegen und ausblasen

  • Sichere Handhabung der verwendeten Tauchgeräte, wie beispielhaft Verschlüsse öffnen und schließen oder Gewichtsystem ab- und wieder aufnehmen

A 3.2.5.2 Freigewässer - bis ca. 10m Wassertiefe

  • Wiederholung der unter Abschnitt A 3.2.5.1 genannten Übungen

  • Suchaufgaben

  • Rettungsübungen

  • Tauchen unter erschwerten Bedingungen, z. B. Tauchen bei Nacht, in trüben sowie in strömenden Gewässern

A 3.2.5.3 Freigewässer - bis ca. 20m Wassertiefe

  • Gewöhnung an das Tieftauchen

  • Wiederholung der unter Abschnitt A 3.2.5.2 genannten Übungen