DGUV Regel 105-002 - Tauchen mit Leichttauchgeräten in Hilfeleistungsunternehmen

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Anhang 5 - Leinenzugzeichen

Die Leinenzugzeichen dienen der Informationsübermittlung zwischen Taucher bzw. Taucherin und Signalmann bzw. Signalfrau.

Anmerkung: X bedeutet ein Leinenzug

ZeichenVom Taucher bzw.
von Taucherin
Vom Signalmann bzw.
von Signalfrau
XNOTSIGNAL
Ich bin in Not!
NOTSIGNAL
Sofort austauchen!
X X
X X X
X X X X
-
-
Ich tauche aus
Nach links
Nach rechts
Austauchen
X X X X XAlles in OrdnungAlles in Ordnung?