Schutz gegen Absturz beim Bau und Betrieb von Freileitungen
(BGR 148)
(bisher ZH 1/294)
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Fachausschuss "Elektrotechnik" der BGZ
Stand der Vorschrift: Juli 1998
Aktualisierte Fassung 2000
Vorbemerkung
BG-Regeln richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und/oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.
Der Unternehmer kann bei Beachtung der in den BG-Regeln enthaltenen Empfehlungen davon ausgehen, dass er die in den Unfallverhütungsvorschriften geforderten Schutzziele erreicht. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.
Werden verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und/oder aus Unfallverhütungsvorschriften wiedergegeben, sind sie durch Fettschrift kenntlich gemacht oder im Anhang zusammengestellt. Erläuterungen, insbesondere beispielhafte Lösungsmöglichkeiten, sind durch entsprechende Hinweise in Kleinschrift gegeben.
Diese BG-Regel erläutert die Unfallverhütungsvorschriften "Bauarbeiten" (BGV C22, bisherige VBG 37) und "Arbeiten an Masten, Freileitungen und Oberleitungsanlagen" (BGV D32, bisherige VBG 89) hinsichtlich der Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz und des Einsatzes persönlicher Schutzausrüstungen gegen Absturz beim Besteigen von und Arbeiten auf Freileitungen.
Diese BG-Regel berücksichtigt auch die Anforderungen in der VDE-Bestimmung DIN VDE 0210 "Bau von Starkstrom-Freileitungen mit Nennspannungen über 1 kV".
In dieser BG-Regel ist die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung - PSA-BV) berücksichtigt.
Auf die Anwendung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) wird verwiesen.
Redaktionelle Inhaltsübersicht | Abschnitt |
---|---|
Anwendungsbereich | 1 |
Begriffsbestimmungen | 2 |
Allgemeine Anforderungen | 3 |
Besteigen von und Arbeiten auf Freileitungen | 4 |
Beschäftigungsbeschränkungen | 4.1 |
Unterweisungen | 4.2 |
Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz | 4.3 |
Begehen von Zugangswegen | 4.4 |
Schutz gegen Absturz an Arbeitsplätzen | 4.5 |
Mitnahme von Material, Werkzeugen und Hilfsmitteln | 4.6 |
Benutzung von Montagebühnen und Hängeleitern | 4.7 |
Einsatz von Leitungsfahrzeugen | 4.8 |
Rettungsmaßnahmen | 5 |
Prüfungen | 6 |
Zeitpunkt der Anwendung | 7 |
Vorschriften und Regeln | Anhang |