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Abschnitt 7 BGR 148 - 7 Zeitpunkt der Anwendung

7.1

Diese BG-Regel ist anzuwenden ab Juli 1998, soweit nicht Inhalte dieser BG-Regel nach geltenden Rechtsnormen oder als allgemein anerkannte Regeln der Technik bereits zu beachten sind.

7.2

Abweichend von Abschnitt 7.1 ist diese BG-Regel für Korrosionsschutz, Beschichtungs- und Betonsanierungsarbeiten anzuwenden ab Januar 2000.