Abschnitt 7 BGR 148 - 7 Zeitpunkt der Anwendung
7.1
Diese BG-Regel ist anzuwenden ab Juli 1998, soweit nicht Inhalte dieser BG-Regel nach geltenden Rechtsnormen oder als allgemein anerkannte Regeln der Technik bereits zu beachten sind.
7.2
Abweichend von Abschnitt 7.1 ist diese BG-Regel für Korrosionsschutz, Beschichtungs- und Betonsanierungsarbeiten anzuwenden ab Januar 2000.