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Abschnitt 3 BGR 148 - 3 Allgemeine Anforderungen

3.1

Beim Besteigen von und Arbeiten auf Freileitungen ist diese BG-Regel und im übrigen die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Abweichungen sind zulässig, wenn die gleiche Sicherheit auf andere Weise gewährleistet ist.

Als allgemein anerkannte Regeln der Technik gelten z.B. die im Anhang aufgeführten DIN-Normen und VDE-Bestimmungen.

3.2

Die in dieser BG-Regel enthaltenen technischen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können.