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Tätigkeiten mit Explosivstoffen
(bisher: BGR/GUV-R 242)

Regel

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: März 2012

ccc_2069_titel.jpg

Diese Regel ist wie folgt strukturiert:

Allgemeiner Teil I und spezielle Teile II -1 bis II - 8 mit den jeweiligen Kapiteln (1, 2, ....), Unterkapiteln (1.1, 1.2, ...), Abschnitten (1.1.1, 1.1.2, ... 2.1.1, 2.1.2.... usw.) und Nummern.

Inhaltsübersicht (1)Abschnitt
I
A l l g e m e i n e r   T e i l
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung 3
Gefährdungsbeurteilung3.1
Gefahrgruppenzuordnung3.2
Schutzmaßnahmen 4
Allgemeine Anforderungen4.1
Bauliche Anforderungen4.2
Schutz- und Sicherheitsabstände4.3
Anforderungen an gefährliche Betriebsteile4.4
Innerbetriebliche Transportwege4.5
Gebäude und Plätze4.6
Räume4.7
Arbeitsplätze4.8
Gebäude und Räume zum Abstellen von Explosivstoffen4.9
Laboratorien, Versuchsanlagen und Technika4.10
Gebäude und Plätze zum Sprengen und Vernichten4.11
Prüfstände, Versuchsstrecken und Schießstände4.12
Umkleide- und Pausenräume4.13
Einrichtungen, Anlagen, Arbeitsmittel in gefährlichen Gebäuden oder Räumen4.14
Messen, Regeln, Steuern, Warnen4.15
Lüftungstechnische Anlagen4.16
Trockeneinrichtungen4.17
Alarm- und Brandschutzeinrichtungen4.18
Behältnisse für Explosivstoffe4.19
Fahrzeuge4.20
Tätigkeiten mit Explosivstoffen 5
Allgemeine Anforderungen5.1
Benutzen von Geräten und Werkzeugen5.2
Innerbetriebliches Transportieren5.3
Aufbewahren5.4
Zusammenlagern5.5
Roh- und Hilfsstoffe sowie explosionsgefährliche Zwischenprodukte5.6
Explosivstoffhaltige Abfälle5.7
Abwasserbehandlung5.8
Weiterverarbeiten von wiedergewonnenen Explosiv- und Reststoffen5.9
Organisatorische Maßnahmen 6
Betriebsanweisungen, Unterweisungen6.1
Beschäftigungsbeschränkungen6.2
Mengenbeschränkungen6.3
Begrenzung der Anzahl der Versicherten6.4
Vermeiden von Zündquellen, Rauchverbote6.5
Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten6.6
Ordnung und Sauberkeit6.7
Sichern gegen unbefugtes Betreten6.8
Arbeitsschluss, Arbeitspausen6.9
Alarm- und Feuerlöschübungen6.10
Verhalten bei Gewitter6.11
Verhalten bei Bränden und Explosionen6.12
Anzeige von Bränden, Explosionen und Blitzeinschlägen6.13
Persönliche Schutzausrüstungen 7
Allgemeine Anforderungen7.1
Schutzkleidung bei Gefährdung durch Flammen oder Hitzeeinwirkung7.2
Schutzkleidung bei Gefährdung durch elektrostatische Entladungen7.3
Prüfungen 8
Mess-, Regel-, Steuer- und Warneinrichtungen8.1
Elektrische Anlagen8.2
Potentialausgleich8.3
Blitzschutzanlagen8.4
Abwasser- und Abluftbehandlungseinrichtungen8.5
Feuerlöscheinrichtungen8.6
II
S p e z i e l l e r   T e i l
II-1
M u n i t i o n
Anwendungsbereich 1
Geltungsbereich1.1
Weitere Regeln1.2
Begriffsbestimmungen2
Bauliche Einrichtungen 3
Bauarten für Gebäude3.1
Transportbänder und Rollenbahnen3.2
Herstellen gegossener Sprengladungen 4
Einzelgebäude4.1
Gießhäuser4.2
Schmelz-, Misch- und Gießkessel4.3
Sprengstoffleitungen und Absperreinrichtungen4.4
Wärmeträger4.5
Absaugeinrichtungen4.6
Weiterbehandeln und mechanisches Bearbeiten von Sprengstoffen4.7
Zerkleinerungsgebäude4.8
Brandschutzeinrichtungen4.9
Herstellen gepresster Sprengladungen 5
Einzelgebäude5.1
Pressengebäude5.2
Pressenräume5.3
Weiterbehandeln von Presskörpern5.4
Besondere Bestimmungen für Zünd- und Anzündmittel 6
Zündmittel6.1
Anzündmittel6.2
Besondere Bestimmungen für das Laborieren von Wirkteilen 7
Gefährliche Arbeiten7.1
Spritzlackieren7.2
Besondere Bestimmungen für das Herstellen von Treibladungen 8
Gebäude, Räume und Feuerlöscheinrichtungen8.1
Laborieren von Patronenmunition 9
Gebäude und Räume9.1
Räume für Vorratsbehälter beim maschinellen Laden von Patronenmunition9.2
Lademaschinen9.3
Vorratsbehälter für Anzündmittel9.4
Aufsetzen von bezünderten Geschossen9.5
Prüfeinrichtungen für Anzündmittel9.6
Zuführen der Treibladungspulver9.7
Pulvervorratsbehälter für Rand- und Zentralfeuerhülsen9.8
Laborieren von Patronenmunition an Einzelladestellen9.9
Herstellen gepresster und gegossener Raketentreibsätze 10
Einzelgebäude10.1
Mahlen und Trocknen explosionsgefährlicher Rohstoffe10.2
Ansetzen und Mischen von Treibstoffmassen10.3
Vermeiden von metallischen Fremdkörpern10.4
Kneten und Granulieren von Treibstoffmassen10.5
Walzen von Treibstoffmassen10.6
Mischen der Treibstoffgranulate10.7
Trocknen der Treibstoffgranulate10.8
Formgeben mittels Schneckenpressen10.9
Formgeben mittels Kolbenpressen und Schneiden10.10
Formgeben durch Gießen10.11
Aushärten und Tempern von Treibsatzrohlingen10.12
Entformen von gegossenen Treibsätzen10.13
Spanabhebendes Bearbeiten von Treibsätzen10.14
Isolieren von Treibsätzen10.15
Zerstörungsfreies Prüfen sowie Verpacken von Treibsätzen10.16
Maschinelles Zerkleinern von Treibsätzen10.17
Vermeiden von Brandübertragungen10.18
Zusammenbau von Raketenmotoren 11
Gebäudearten11.1
Einzelräume11.2
Zündkreiskontrolle und dynamische Unwuchtbestimmung11.3
Zusammenbau von Raketen 12
Einzelräume12.1
Besondere Bestimmungen für Anlagen zur Umweltsimulation 13
Gebäudearten13.1
Einzelgebäude13.2
Anlagen13.3
Umweltsimulation ohne mechanische oder thermische Beanspruchung13.4
Vorbereiten von Munition zu Prüfzwecken14
Herstellen gegossener Sprengladungen 15
Wiedergewonnene Sprengstoffe15.1
Gießen15.2
Sprengstoffleitungen und Absperreinrichtungen15.3
Feuchthalten der Fußböden in Schmelz- und Gießhäusern15.4
Herstellen gepresster Sprengladungen 16
Abstellen und Bereithalten16.1
Herstellen von Zünd- und Anzündmitteln 17
Zünd- und Anzündmittel17.1
Herstellen von Treibladungen18
Laborieren von Patronenmunition 19
Anzünder, Anzündhütchen und Treibladungspulver19.1
Pulveraufgabestellen für Patronenmunition19.2
Abwiegen von Treibladungspulver für Patronenmunition19.3
Einrichtungen zur Aufnahme von ausgeschiedenen Treibladungspulvern19.4
Laden von Patronenmunition19.5
Verpacken von Patronenmunition19.6
Herstellen gepresster oder gegossener Raketentreibsätze 20
Feuchtigkeitsgehalt der Rohmasse20.1
Mischen von Komposit-Treibstoffen20.2
Walzen20.3
Formgeben mittels Schnecken- und Kolbenpressen20.4
Zusammenbau von Raketen und Raketenmotoren21
Anlagen zur Umweltsimulation22
Prüfung auf Dichtheit und Gangbarkeit23
II-2
T r e i b s t o f f e   ( T r e i b l a d u n g s p u l v e r   u n d   F e s t t r e i b s t o f f e )
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Besondere bauliche Anforderungen 3
Einzelgebäude für bestimmte Tätigkeiten3.1
Abstellen und Bereithalten sprengölhaltiger Vorprodukte4
Entwässern von Pulverrohmasse4.1
Walzen4.2
Kolbenpressen für Treibladungspulver4.3
Kolbenpressen für mehrbasige Treibladungspulver4.4
Schneckenpressen4.5
Schneiden, Sieben, Oberflächenbehandeln und Polieren4.6
Wässern4.7
Kontrolle auf Fremdkörper4.8
Feuchtigkeitsgehalt beim Abstellen4.9
Kneten und Mischen4.10
Trocknen4.11
Vermengen und Sieben von Nitrocelluloseschwarzpulver4.12
II-3
S c h w a r z p u l v e r
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Gebäudearten 3
Herstellgebäude für Schwarzpulver3.1
Ausnahmen für Schwarzpulverherstellgebäude3.2
Ausnahmen zu Unterkapitel 3.23.3
Abstellräume für Schwarzpulver3.4
Ausnahmen für Schwarzpulverabstellräume3.5
Abstellgebäude für Schwarzpulver3.6
Höchstzulässige Pulvermenge4
Zerkleinerungsmaschinen für Rohstoffe5
Pulverarbeitsmaschinen6
Anzahl von Pulverarbeitsmaschinen6.1
Funktionssicherheit von Pulverarbeitsmaschinen6.2
Stillsetzen von Pulverarbeitsmaschinen6.3
Siebmaschinen7
Kollergänge 8
Schichtdicken auf Kollergängen8.1
Anfahren von Kollergängen8.2
Stillsetzen von Kollergängen8.3
Funktionssicherheit von Kollergängen8.4
Pressen 9
Schwarzpulverpressen9.1
Pressplatten an Schwarzpulverpressen9.2
Seitliche Einschlüsse an Schwarzpulverpressen9.3
Reinigen von Schwarzpulverpressen9.4
Pressdrücke an Schwarzpulverpressen9.5
Körnmaschinen 10
Werkstoffe von Körnmaschinen10.1
Zahnscheiben von Körnmaschinen10.2
Reib-, Körn- und Poliertrommeln 11
Werkstoffe zur Schwarzpulverherstellung11.1
Achsenschutz für Poliertrommeln11.2
Werkstoffe für Poliertrommeln11.3
Kugel- und Kubenwerkstoffe in Reib-, Körn- und Poliertrommeln11.4
Sicherheitsspalte für Reib-, Körn- und Poliertrommeln11.5
Anzahl der ständig anwesenden Versicherten 12
Versichertenzahlbegrenzung bei der Schwarzpulverherstellung12.1
Ausnahmen bei der Schwarzpulverherstellung12.2
Versichertenzahlbegrenzung in Misch- und Packgebäuden12.3
Versichertenzahlbegrenzung bei der Herstellung des Rohschwarzpulvers12.4
Feuchthalten der Zugänge13
Zerkleinern 14
Kugel- und Kubenwerkstoffe beim Zerkleinern von Ausgangsstoffen14.1
Zerkleinern von Schwefel14.2
Zerkleinern von frisch gebrannter Holzkohle14.3
II-4
P u l v e r z ü n d s c h n ü r e   u n d   S p r e n g s c h n ü r e
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Bauliche Einrichtungen 3
Einzelgebäude3.1
Spinnräume3.2
Füllboden3.3
Allgemeine Anforderungen 4
Vermeiden von Verunreinigungen4.1
Spinnräume4.2
Spinnmaschinen4.3
Fülltrichter von Spinnmaschinen4.4
Extruder4.5
Vernichten4.6
Besondere Bestimmungen für Sprengschnüre 5
Trocknen der explosionsgefährlichen Rohstoffe5.1
Abscheiden von Explosivstoffen5.2
Trocknen5.3
Vermeiden von Staubansammlungen5.4
Verunreinigungen5.5
Wiedergewinnen von Explosivstoffen5.6
Behandeln wiedergewonnener Explosivstoffe5.7
Besondere Bestimmungen für Anzündlitzen 6
Weiterverarbeiten von Anzündlitzen6.1
Herstellen von Anzündlitzen-Verbindern6.2
II-5
S p r e n g ö l e   u n d   N i t r a t s p r e n g s t o f f e
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Allgemeine bauliche Anforderungen 3
Bauarten, Umwallungen, Erdüberdeckungen3.1
Kanäle3.2
Bau- und Werkstoffe, Werkzeuge3.3
Trockenräume und Behältnisse für Nitrocellulose3.4
Besondere bauliche Anforderungen für Sprengöle und Sprengölemulsionen 4
Einzelgebäude4.1
Sprengöllager4.2
Nitrieren, Scheiden, Waschen, Filtrieren4.3
Nachscheiden4.4
Denitrieren4.5
Transport von Sprengöl4.6
Besondere bauliche Anforderungen für sprengölhaltige Zubereitungen 5
Einzelgebäude5.1
Besondere bauliche Anforderungen für Sprengstoffe 6
Einzelgebäude6.1
Patronieren6.2
Besondere bauliche Anforderungen für Mischladegeräte7
Mischladegeräte7.1
Gemeinsame Anforderungen 8
Abwasserbehandlung8.1
Ausrüstungsteile8.2
Transport von Sprengölen8.3
Behältnisse8.4
Werkzeuge8.5
Rohstoffe8.6
Besondere Anforderungen für Sprengöl 9
Nitrieren, Scheiden, Waschen, Filtrieren9.1
Schutz vor Zersetzungen9.2
Nachscheiden9.3
Denitrieren9.4
Sprengölabfälle9.5
Besondere Anforderungen für sprengölhaltige Zubereitungen 10
Sieben von Nitrocellulose10.1
Abtrennen und Reinigen von Sprengöl aus Zubereitungen10.2
Herstellen von Zubereitungen10.3
Besondere Anforderungen für Sprengstoffe 11
Einteilung der Sprengstoffe11.1
Rohstoffe11.2
Sieben und Trocknen von Nitrocellulose11.3
Herstellen der Mischungen11.4
Patronieren und Verpacken11.5
Wiedergewonnene Sprengstoffe11.6
Besondere Anforderungen für Mischladegeräte 12
Mischladegeräte12.1
II-6
F e s t e   e i n h e i t l i c h e   E x p l o s i v s t o f f e
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Besondere bauliche Anforderungen 3
Einzelgebäude für bestimmte Tätigkeiten3.1
Ausnahme von Unterkapitel 3.13.1
Ausnahme von Unterkapitel 3.1 für Nummer 83.3
Ausnahme von Unterkapitel 3.1 für Nummer 93.4
Ausnahme von Unterkapitel 3.1 für Nummer 103.5
Ausnahme von Unterkapitel 3.1 bei kontinuierlicher Verfahrensweise3.6
Ausnahme für nicht detonationsfähige Abfallsäure3.7
Rohstofflager5
Anforderungen an Verfahrenseinrichtungen6
Behälter 7
Überfüllsicherung7.1
Rührwerke7.2
Anforderungen an Be- und Entlüftungsleitungen7.3
Abführen von Lösemitteldämpfen7.4
Förderleitungen, Pumpen und Absperreinrichtungen 8
Vermeiden von Explosivstoffansammlungen8.1
Förderleitungen für Explosivstoffe8.2
Dichtheit von Förderleitungen und Absperreinrichtungen8.3
Zugänglichkeit von Förderleitungen, Pumpen und Absperreinrichtungen8.4
Pumpen in Förderleitungen8.5
Absperreinrichtungen in Förderleitungen8.6
Nitrieren 9
Vermeidung gefährlicher Zustände9.1
Durchmischung9.2
Ausnahme zu Unterkapitel 9.29.3
Abführen und Beseitigen von Gasen und Dämpfen9.4
Sicherung gegen Überfüllen9.5
Dosiereinrichtungen bei diskontinuierlichen Nitrierverfahren9.6
Dosiereinrichtungen bei kontinuierlichen Nitrierverfahren9.7
Verfahrenstechnische Anforderungen9.8
Heiz- und Kühleinrichtungen9.9
Einhaltung von Verfahrensparametern beim Nitrieren9.10
Durchmischung des Nitriergemisches9.11
Maßnahmen bei Störungen9.12
Maßnahmen bei unzureichender Durchmischung9.13
Kontinuierliche Temperaturmessung9.14
Maßnahmen beim Abweichen von Verfahrensparametern9.15
Aufarbeiten von Nitriergemischen9.16
Isolieren und Waschen 10
Drucklose Austrageinrichtungen10.1
Tätigkeit unter Sicherheit beim Isolieren10.2
Ungelöste Explosivstoffbestandteile in der Waschflüssigkeit10.3
Ungelöste Explosivstoffbestandteile in der Abfallsäure10.4
Aufarbeiten der Abfallsäure 11
Gebäudeart für das Aufarbeiten von Abfallsäure11.1
Einrichtungen zum Abtrennen von Explosivstoff aus Abfallsäure11.2
Umkristallisieren und Wiedergewinnen der Lösemittel 12
Umkristallisieren von Explosivstoff12.1
Wiedergewinnen von Lösemitteln12.2
Verhindern von explosionsfähiger Atmosphäre12.3
Fluchttüren in Umkristallisationsräumen12.4
Wasserüberflutungsanlagen in Umkristallisationsräumen12.5
Verträglichkeit der Lösemittel beim Umkristallisieren12.6
Verfahrensparameter beim Umkristallisieren12.7
Reinigung vor Produktwechsel12.8
Wechsel der Lösemittel12.9
Messen der Umkristallisationstemperatur12.10
Trocknen 13
Temperaturbegrenzung beim Trocknen13.1
Abführen von möglichen Brandgasen13.2
Vermeidung von Staubaufwirbelungen13.3
Abtrennen von Staub und Sublimat beim Trocknen13.4
Abtrennen von Staub und Sublimat13.5
Temperaturbegrenzung beim Trocknen13.6
Schnellabschaltung13.7
Reinigung von Staubabscheidern13.8
Mahlen 14
Mahlräume14.1
Vermeidung von elektrostatischen Aufladungen14.2
Fremdkörperabscheider14.3
Explosivstoffmahlen unter Sicherheit14.4
Ausnahmen zu Unterkapitel 14.114.5
Schmelzen, Mischen und Gießen 15
Ausnahme für Gießhäuser15.1
Fußbodengefälle in Gießräumen15.2
Vermeidung von Brandübertragung in Gießräumen15.3
Leitungen für Explosivstoffförderung15.4
Kesseleinbauten15.5
Abflussrohre am tiefsten Kesselpunkt15.6
Anforderungen an Rührwerke15.7
Einrichtung zum Entfernen von Dämpfen und Stäuben15.8
Anforderungen an Absaugrohre15.9
Überflutungseinrichtungen für Schmelz-, Misch- und Gießkessel15.10
Temperatur des Wärmeträgers15.11
Temperaturanzeige an Schmelz-, Misch- und Gießkesseln15.12
Feuerlöscheinrichtungen15.13
Überprüfung der Feuerlöscheinrichtung im Gießbereich15.14
Entfernen von abgeschieden Dämpfen und Stäuben15.15
Feuchthalten von Gießhausfußböden15.16
Dichtheitsprüfung an Explosivstoffleitungen15.17
Reinigen von Gießkesselkomponenten15.18
Beseitigungen von Außenanhaftungen15.19
Entsorgung verschütteter Explosivstoffe15.20
Pressen 16
Ausnahme für Presshäuser16.1
Pressenräume16.2
Abtrennung von Pressen- zu Bedienräumen16.3
Widerstandsfähigkeit von Trennwänden16.4
Widerstandswände zwischen Pressen- und Bedienräumen16.5
Zutrittssicherung16.6
Trennung von Pressen und der Hydraulikversorgung16.7
Verfahrensparameter zum Pressen16.8
Pressen unter Sicherheit16.9
Entformen unter Sicherheit16.10
Zutrittsverbot beim Pressen16.11
Geschlossenhalten von Füllräumen16.12
Zerkleinern gegossener oder gepresster Explosivstoffe zum Weiterverarbeiten 17
Verhinderung von Explosionsübertragung beim Zerkleinern17.1
Zerkleinerungsverfahren17.2
Zerkleinern von Explosivstoff unter Sicherheit17.3
Manuelles Zerkleinern17.4
Ausnahmen beim manuellen Zerkleinern17.5
Höchsttemperaturen beim Zerkleinern von Explosivstoff17.6
Sieben 18
Vermeidung von Staubablagerungen beim Sieben von Explosivstoff18.1
Getrennte Räume bei Vermischungsgefahr18.2
Absauganlagen beim Sieben von Explosivstoffen18.3
Vermeiden elektrostatischer Aufladungen beim Sieben von Explosivstoffen18.4
Reinigung von Explosivstoffsiebanlagen18.5
Einarbeiten von Zuschlagstoffen 19
Gebäude und Räume zum Einarbeiten von Zuschlagstoffen19.1
Gemeinsames Sieben19.2
Einarbeiten in wasserfeuchtem Zustand19.3
Lösemittelfeuchte Zuschlagstoffe19.4
Besonderheiten zu den Unterkapiteln 19.2 und 19.419.5
Schalten von Mischeinrichtungen19.6
Tätigkeit unter Sicherheit bei besonderen Gefahren19.7
Qualitätsanforderungen an Zuschlagstoffe19.8
Innerbetriebliches Transportieren 20
Benutzung von Fahrzeugen20.1
Trageverbot20.2
Grenztemperaturen 21
Verfahrensabhängige Festlegung von Grenztemperaturen21.1
Alarm bei Grenztemperaturen21.2
Temperaturregeleinrichtungen21.3
Temperaturanzeigen21.4
Aufzeichnungseinrichtungen21.5
Lösemittel22
Rohstoffe 23
Qualitätsanforderungen an Rohstoffe zum Nitrieren23.1
Qualitätsprüfung von Nitriersäure23.2
Fremdkörperfreiheit der Rohstoffe23.3
Verunreinigungen23.4
Verpacken 24
Schlagwerkzeuge24.1
Kunststoffschweißen24.2
Ausnahme zum Kunststoffschweißen24.3
Metalllöten und -schweißen24.4
Abwasser- und Abluftbehandlung 25
Abscheiden von Explosivstoffen aus Abwässern25.1
Unbeabsichtigtes Ausscheiden von Explosivstoffen aus Abwässern25.2
Vermischung von Abwässern25.3
Kontrolle von Abscheideanlagen25.4
Wiedergewinnen von Explosivstoffen26
II-7
Z ü n d s t o f f e   u n d   A n z ü n d m i t t e l
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Besondere bauliche Einrichtungen 3
Einzelgebäude3.1
Aufbewahren und Vorbereiten von Rohstoffen3.2
Trocknen3.3
Mischen3.4
Einrichtungen zum Nassmischen3.5
Dächer3.6
Fußböden3.7
Arbeitsplätze3.8
Betriebsmittel 4
Verträglichkeit der Werkstoffe von Betriebsmitteln4.1
Erden von Betriebsmitteln4.2
Behältnisse5
Prüfgeräte zum Messen des Ableitwiderstandes6
Prüfstände und Prüfvorrichtungen 7
Anforderungen an Prüfstände und Prüfvorrichtungen7.1
Bereithalten von Explosivstoffen in Prüfständen7.2
Einrichtungen für das Laborieren 8
Absichern der Gefahrenbereiche an Laboriereinrichtungen8.1
Vermeiden von Brand- oder Explosionsübertragung in Laboriereinrichtungen8.2
Durchreicheöffnungen8.3
Arbeitsplätze für das Laborieren von trockenen Zündstoffen und Anzündsätzen9
Persönliche Schutzausrüstungen10
Arbeitsvorgänge "unter Sicherheit"11
Minimierung von Mengen und Begrenzung der Versichertenzahl12
Beseitigen von Störungen13
Prüfstände 14
Minimierung der Explosivstoffmassen in Prüfständen14.1
Sicherheitszeiten14.2
Delaborieren15
Entsorgen von Zündstoffen, Anzündstoffen und Gegenständen mit Zündstoff 16
Einhalten von Entsorgungsbedingungen16.1
Vernichten von Anzünd- und Zündmittelabfällen16.2
Vermeiden von Umfüllarbeiten16.3
Abstellen von trockenen Zündstoffen und Zündsätzen 17
Abstellen von Zündstoffen und -sätzen17.1
Begrenzung der Versichertenzahl17.2
Fällen und Waschen von Zündstoffen 18
Zugabe und Vermengung von Reaktionskomponenten18.1
Reinheit von Zündstoffen und Lösungen18.2
Feuchthalten von Fußböden in Fällräumen18.3
Behandeln feuchter Zündstoffe 19
Vermeidung von An- und Austrocknung19.1
Verfahrensparameter beim Umgang mit Zündstoffen19.2
Trocknen von Zündstoffen 20
Trocknungseinrichtungen20.1
Abnehmbare Trockenrahmen20.2
Staubfreiheit in Trocknungseinrichtungen20.3
Verfahrensparametern beim Trocknen20.4
Sieben und Mischen trockener Zündstoffe 21
Mischen von Zündstoffen21.1
Geeignete Mischeinrichtungen21.2
Zeitliche Trennung von Sieben und Mischen21.3
Manuelles Durchreiben21.4
Massenbegrenzung21.5
Zündstoffhaltige Rückstände und Abwässer 22
Entsorgung22.1
Abgenutzte Betriebsmittel22.2
Nassmischen von Zündstoffen, Zünd- und Anzündsätzen23
Einrichtungen für das Nassmischen23.1
Feuchthalten des Mischgutes23.2
Entleeren von Mischgefäßen23.3
Aufbewahren von Sätzen23.4
Freihalten des Behälterdeckels von Explosivstoffen23.5
Laborieren von nassen Zündstoffen, Zünd- und Anzündsätzen 24
Mengenbegrenzung an Arbeitsplätzen24.1
Reinigen von Hilfsmitteln zum Dosieren24.2
Geeignete Werkstoffe von Hilfsmitteln zum Dosieren24.3
Feuchthalten von Betriebsmitteln24.4
Reinigen von Betriebsmitteln24.5
Mengenbegrenzung innerhalb der Laboriereinrichtung24.6
Beseitigen von Rückständen und Fehlchargen24.7
Laborieren von trockenen Zündstoffen, Zündsätzen und Sekundärsprengstoff 25
Laborieren und Pressen unter Sicherheit25.1
Druckbegrenzung beim Verdichten25.2
Entformen unter Sicherheit25.3
Vermeidung von Stoßbelastungen25.4
Entleeren der Dosiereinrichtung25.5
Entfernen von Staubanhaftungen25.6
Reinigen von Dosiereinrichtungen25.7
Einsatz von Personen an Dosiereinrichtungen25.8
Dosiereinrichtungen und Mengenbegrenzungen für Sekundärsprengstoffe25.9
Grenztemperaturen25.10
Zündstoffstaub25.11
Handlaborieren von Zündstoffen und Zündsätzen 26
Handlaborierstellen26.1
Werkstoffe für Betriebsmittel26.2
Behältnisse26.3
Mengenbegrenzung an Handlaborierstellen26.4
Laborieren pyrotechnischer Sätze27
Laborieren von trockenen Zündstoffen und Anzündsätzen in Anzündmitteln 28
Mengenbegrenzung beim Dosieren von Anzündsätzen28.1
Sicheres Abstellen von Füllschalen28.2
Fülleinrichtungen28.3
Schutzeinrichtungen28.4
Reinigung von Laboriereinrichtungen28.5
Mengenbegrenzung beim Laborieren28.6
Sicherheit beim elektrischen Prüfen28.7
Pressen von Zündstoffen, Anzündsätzen und -mitteln28.8
Ansammlungen von Explosivstoffstaub28.9
Sammeln von Anzündmitteln28.10
Herstellen und Verarbeiten von Zündpillen 29
Begrenzung der Arbeiten29.1
Schutz vor Flammen- und Explosionseinwirkungen29.2
Brand- oder Explosionsübertragung29.3
Temperaturbegrenzung29.4
Tätigkeiten mit Zündpillen29.5
Sammeln von Zündpillen in Behältnissen29.6
Herstellen und Verarbeiten von Anzündpillen30
Laborieren von Gegenständen mit Zündstoff 31
Einbringen von Zündstoff in vorgeladene Hülsen31.1
Einbördeln der Gegenstände mit Zündstoff31.2
Tätigkeit an Automatikanlagen31.3
Vermeiden von Detonationsübertragung beim Prüfen31.4
Begrenzung der Versichertenzahl31.5
Herstellen von elektrischen Zündmitteln 32
Vermeidung von Detonationsübertragung beim Herstellen von elektrischen Zündmitteln32.1
Vermeidung von Detonationsübertragung beim maschinellen Zusammenfügen32.2
Vorratshaltung von Sprengkapseln32.3
Herstellen von elektrischen Zündmitteln32.4
Begrenzung des Messstromes32.5
Elektrische Zündmittel mit besonderer Empfindlichkeit32.6
Zerstörende Funktionsprüfung32.7
II-8
Z u b e r e i t u n g e n   a u s   S a l p e t e r s ä u r e e s t e r n   f ü r   A r z n e i m i t t e l
Geltungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Einteilung in Kategorien3
Anzeige4
Zuordnung 5
Zuordnung zu Kategorien5.1
Konformität der Zuordnung5.2
Zuordnung zur Kategorie C5.3
Zuordnungsbescheide5.4
Toxische Eigenschaften6
Bauliche Bestimmungen 7
Allgemeines7.1
Besondere bauliche Bestimmungen für die Kategorie A7.2
Besondere bauliche Bestimmungen für die Kategorie B7.3
Besondere bauliche Bestimmungen für die Kategorie C7.4
Betrieb 8
Aufsicht, Betriebsanweisung, Unterweisungen8.1
Besondere betriebliche Bestimmungen für die Kategorie A8.2
Besondere betriebliche Bestimmungen für die Kategorie B8.3
Besondere betriebliche Bestimmungen für die Kategorie C8.4
Muster einer Betriebsanweisung für Fahrzeugführer in ExplosivstoffbetriebenAnhang 1
Muster eines ErlaubnisscheinesAnhang 2
Bauarten, Bauteile und bauliche Einrichtungen von gefährlichen GebäudenAnhang 3
1 Bauarten
2 Bauteile
3 Einrichtungen
4 Schutzwälle, Schutzwände und Schutzmauern
Schutz- und SicherheitsabständeAnhang 4
1 Anforderungen zur Bestimmung von Abständen
2 Schutzabstände
3 Sicherheitsabstände
4 Ermittlung der anzusetzenden Netto-Explosivstoffmasse
5 Vorgehen beim Vorhandensein unterschiedlicher Gefahrgruppen
6 Berücksichtigung von Schutzwällen und gleichwertigen Schutzeinrichtungen
7 Ermittlung des k-Faktors oder des Mindestabstandes anhand der Donator- und Akzeptorklassen sowie Bestimmung der Sicherheitsabstände
Einteilung der SprengstoffeAnhang 5
TabellenAnhang 6
"Spezielle Bereiche" - Pyrotechnische GegenständeAnhang 7
Verträglichkeitsgruppen Zusammenlagern/AbstellenAnhang 8
Beispiele für feste einheitliche ExplosivstoffeAnhang 9
Schutzabstände Wohnbereiche/VerkehrswegeAnhang 10
Vorschriften, Regeln und InformationenAnhang 11

bgvr_ausrufungszeichen.jpgRegeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können.
Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.
Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/Betriebsarten-/Bereichsorientierung) sind Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswirkung entsteht bei diesen Regeln nicht.

Vorbemerkung

Diese Regel enthält Anforderungen an Tätigkeiten mit Explosivstoffen und Einrichtungen, in denen diese Tätigkeiten ausgeführt werden. Darüber hinaus enthält diese Regel ergänzende sicherheitstechnische Hinweise und Erläuterungen zur Gefahrstoffverordnung, zur Betriebssicherheitsverordnung sowie zum Sprengstoffgesetz und seinen Verordnungen.

Die in dieser Regel enthaltenen technischen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Türkei oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können.

Prüfberichte von Prüflaboratorien, die in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen sind, werden in gleicher Weise wie deutsche Prüfberichte berücksichtigt, wenn die den Prüfberichten dieser Stellen zugrunde liegenden Prüfungen, Prüfverfahren und konstruktiven Anforderungen denen der deutschen Stelle gleichwertig sind. Um derartige Stellen handelt es sich vor allem dann, wenn diese die in der Normenreihe EN 45 000 niedergelegten Anforderungen erfüllen.

Die vorliegende Regel "Tätigkeiten mit Explosivstoffen" ersetzt die Unfallverhütungsvorschriften

"Explosivstoffe - Allgemeine Vorschrift" (BGV B5),

"Zubereitungen aus Salpetersäureestern für Arzneimittel" (BGV D35),

"Schwarzpulver" (BGV D37),

"Treibladungspulver" (BGV D38),

"Feste einheitliche Sprengstoffe" (BGV D39),

"Sprengöle und Nitratsprengstoffe" (BGV D40),

"Zündstoffe" (BGV D41),

"Pulverzündschnüre und Sprengschnüre" (BGV D42) und

"Munition" (BGV D44).

Redaktionell ergänzt.