DGUV Regel 113-017 - Tätigkeiten mit Explosivstoffen

Abschnitt 32.6 - 32.6 Elektrische Zündmittel mit besonderer Empfindlichkeit

Bei elektrischen Zündmitteln mit besonderer Empfindlichkeit sind die Arbeitsgänge "unter Sicherheit" auszuführen, bei denen durch elektrostatische Entladung oder Induktion eine Detonation ausgelöst werden kann. Diese Zündmittel müssen nach dem Laborieren so geschützt werden, dass ein gleichzeitiges Berühren von nicht kurzgeschlossenen Polen verhindert wird.

Besondere Empfindlichkeit liegt vor, wenn die folgenden Werte unterschritten werden:

  • Zündimpuls: 0,8 mWs/Ohm oder

  • Zündenergie: 1,0 mWs oder

  • Dauerstrom: 0,18A.

Ein Schutz der Pole kann z. B. erreicht werden durch Schutzhülsen, Kurzschlussstecker, leitfähige Packstoffe.

Auch Belastungen durch elektrische und magnetische Felder sind zu berücksichtigen.