TRbF 40 - TR brennbare Flüssigkeiten 40

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Anhang zu TRbF 40 (2)

Der Anhang zur TRbF 40 enthält

  • die Beschaffenheitsanforderungen aus TRbF 112, Fassung August 1994 und aus TRbF 212, Fassung April 2001 und

  • die für Tankstellen relevanten Beschaffenheitsanforderungen aus TRbF 120 und 220,

die bis zur Ablösung durch entsprechende europäische Normen fortgelten. Die Numerierungen der TRbF wurden jeweils beibehalten.

Des weiteren enthält der Anhang Anforderungen an Sammelbehälter für Altöl zur Benutzung durch jedermann.

Auf § 4 Absatz 2 der VbF (Fassung vom 13. Dezember 1996, BGBl. I S. 1937ff.) sowie auf die Vorbemerkung zur TRbF 40 wird hingewiesen.

Hinweis: § 12 der VbF vom 27.02.1980 ist durch die Änderung der VbF vom 13.12.1996 gestrichen worden. Für den Explosionsschutz relevante Beschaffenheitsanforderungen an Geräte und Schutzsysteme sind durch die Explosionsschutzverordnung vom 12.12.1996 ersetzt worden.

Tanks, Rohrleitungen, Schutzvorkehrungen und Sicherheitseinrichtungen dürfen nach den wasserrechtlichen Bestimmungen nur verwendet werden, wenn für sie eine wasserrechtliche Eignungsfeststellung oder Bauartzulassung nach § 19h Absatz 1 oder 2 WHG erteilt worden ist oder ein die Eignungsfeststellung/Bauartzulassung ersetzender sonstiger Nachweis nach § 19h Absatz 3 WHG geführt wird.

InhaltsübersichtAbschnitt
Allgemeines1
Schutzziele1.1
Abgabe von Kraftstoffen1.2
Betrieb und Überwachung an Tankstellen1.3
Erlaubnis1.4
Flüssiggastankstellen1.5
Begriffe2
Tankstellen2.1
Abgabeeinrichtungen2.2
Wirkbereich2.3
Abfüllplatz2.4
Gaspendeleinrichtungen, Gasrückführeinrichtungen2.5
Kraftstoffe2.6
Altöl2.7
Behälter2.8
Lagerung von Kraftstoffen3
Lagerung von Kraftstoffen der Gefahrklassen AI, A II und B3.1
Lagerung von Kraftstoffen der Gefahrklasse A III3.2
Gründung, Aufstellung und Einbau von Lagerbehältern3.3
Allgemeines3.3.1
Oberirdische Tanks3.3.2
Unterirdische Tanks3.3.3
Einbau der Tanks3.3.3.1
Gründung von unterirdischen Tanks3.3.3.2
Verfüllen der Tankgrube3.3.3.3
Abstände unterirdischer Tanks3.3.3.4
Domschächte3.3.4
Allgemeines3.3.4.1
Anordnung von Domschächten und Öffnungen von Tanks3.3.4.2
Auffangräume, Abstände und Schutzstreifen von oberirdischen Tanks3.3.5
Notwendigkeit von Auffangräumen3.3.5.1
Bauvorschriften von Auffangräumen3.3.5.2
Entfernen von Wasser3.3.5.3
Abstände3.3.5.4
Schutzstreifen3.3.5.5
Lüftungsleitungen von Tanks3.4
Allgemeines3.4.1
Betriebliche Anforderungen3.4.2
Rohrleitungen, Absperreinrichtungen von Rohrleitungen, Füll- und Entleerungseinrichtungen3.5
Rohrleitungen und Absperreinrichtungen von Rohrleitungen3.5.1
Füll- und Entleerungseinrichtungen3.5.2
Rohrleitungen von Zapfsystemen3.6
Flüssigkeitsstandanzeiger3.7
Sicherung gegen Überfüllen3.8
Einsteige, und Besichtigungsöffnungen3.9
Verbindungsstellen zwischen Tanks3.10
Abfällen von Kraftstoffen4
Betanken von Kraftfahrzeugen4.1
Abgabeeinrichtungen4.1.1
Fördereinheiten außerhalb von Abgabeeinrichtungen4.1.2
Bedienung und Betrieb von Abgabeeinrichtungen4.1.3
Zapfschläuche4.1.4
Anlieferung von Kraftstoffen4.2
Bodenflächen4.3
Abläufe, Öffnungen zu tiefer gelegenen Räumen4.4
Ableitung von Dampf/Luft-Gemischen4.5
Gaspendeleinrichtungen4.5.1
Gasrückführeinrichtungen4.5.2
Lagerung und Abfüllung von Altöl4.6
Flammendurchschlagsichere Tanköffnungen5
Flammendurchschlagsicherungen5.1
Notwendigkeit von Flammendurchschlagsicherungen5.2
Flammendurchschlag bei Deflagrationen und/oder Detonationen5.3
Flammendurchschlag bei Dauerbrand5.4
Einsatzbedingungen5.5
Druckfestigkeit von Rohrleitungen an Flammendurchschlagsicherungen5.6
Anordnung von Flammendurchschlagsicherungen an Abzweigungen5.7
Explosionsgefährdete Bereiche6
Allgemeines6.1
Anwendungsbereich6.1.1
Begriffe6.1.2
Einteilung von explosionsgefährdeten Bereichen in Zonen6.1.3
Explosionsgefährdete Bereiche in und an Abgabe- und Fördereinrichtungen6.2
Explosionsgefährdete Bereiche um Entlüftungsleitungen und in Schächten6.3
Explosionsgefährdete Bereiche in Behältern und in und um Rohrleitungen, Armaturen und Anlagenteile6.4
Explosionsgefährdete Bereiche um Tanks im Freien6.5
Lagerverbot und Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen6.6
Schutzmaßnahmen vor Explosionsgefahren6.7
Vermeidung gefährlicher elektrischer Ausgleichsströme7
Allgemeines7.1
Erdung7.2
Vermeidung gefährlicher Korrosion7.3
Streuströme7.4
Blitzschutz an Isolierstücken7.5
Vermeidung gefährlicher elektrostatischer Aufladungen8
Blitzschutz9
Brandschutz10
Kennzeichnung, Verbotsschilder11
Betriebsanweisung12
Allgemeine Betriebsanweisung, Unterweisung der Beschäftigten12.1
Ständige Überwachung12.2
Besondere Weisungen, Alarm- und Einsatzpläne12.3
Benutzen von Sicherheitseinrichtungen12.4
Beauftragung von Fachbetrieben12.5
Koordinierung der Arbeiten12.6
Reinigen und Instandhalten13
Allgemeines13.1
Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen13.2
Ableitung von Dampf/Luft-Gemischen13.3
Geerdete Anlagen, Anlagen mit kathodischem Korrosionsschutz13.4
Wiederherstellen des ordnungsgemäßen Zustands nach Abschluss der Arbeiten13.5
Außerbetriebsetzen und Stilllegen14
Allgemeines14.1
Vorübergehende Außerbetriebsetzung14.2
Endgültige Außerbetriebnahme (Stilllegung)14.3
Kontrollen durch den Betreiber15
Anhang zu TRbF 40(1)Übersicht
Beschaffenheitsanforderungen aus der TRbF 112 "Tankstellen", Fassung August 1994Anhang A
Beschaffenheitsanforderungen aus Anlage 1 zu TRbF 112 "Tankstellen", Fassung August 1994 - Verkleidungen aus Kunststoff für AbgabeeinrichtungenAnhang B
Beschaffenheitsanforderungen aus der TRbF 212 "Tankstellen", Fassung April 2001Anhang C
Für Tankstellen relevante Beschaffenheitsanforderungen aus der TRbF 120 "Ortsfeste Tanks aus metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen - Allgemeines"Anhang D
Für Tankstellen relevante Beschaffenheitsanforderungen aus Anlage 1 zu TRbF 120- ExplosionsdruckstoßfestigkeitAnhang E
Für Tankstellen relevante Beschaffenheitsanforderungen aus der TRbF 220 "Ortsfeste Tanks aus metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen - Allgemeines"Anhang F
Sammelbehälter für Altöle zur Benutzung durch jedermannAnhang G

(2) Red. Anm.:

Außer Kraft am 17. Oktober 2012 durch die Bek. vom 1. August 2012 (GMBl S. 826)

(1) Red. Anm.:

Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.