Umgang mit Lichtwellenleiter-Kommunikations-Systemen (LWLKS)
(DGUV Information 203-039)
Information
(bisher BGI 5031)
![]() | DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
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Stand der Vorschrift: Ausgabe September 2022
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Änderungen zur letzten Ausgabe April 2007:
Die DGUV Information wurde an den aktuellen Stand der Technik und an die aktuellen gesetzlichen Regelungen angepasst. Insbesondere wurden die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und die dazugehörigen TROS Laserstrahlung berücksichtigt und eingearbeitet. Die überarbeiteten Normen zur Sicherheit von Lasereinrichtungen (DIN EN 60825 - verschiedene Teile) wurden bei der Überarbeitung der DGUV Information berücksichtigt. Die Kapitel "Arbeitsmedizinische Vorsorge" und "Maßnahmen bei Unfällen" wurden neu aufgenommen. Einzelne Bilder wurden ausgetauscht und ergänzt.
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Inhaltsverzeichnis | Abschnitt |
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Vorwort | |
Anwendungsbereich | 1 |
Beurteilung der Arbeitsbedingungen | 2 |
Allgemeines | 2.1 |
Spezifische Gefährdungen beim Umgang mit LWLKS | 2.2 |
Wichtige Eigenschaften von Lichtwellenleitern für die Gefährdungsermittlung | 2.3 |
Ermittlung des Augensicherheitsabstandes und des NOHD-Bereichs | 2.4 |
NOHD-Bereich bei Einmodenfasern (engl. Single Mode Fibre, SMF) | 2.4.1 |
NOHD-Bereiche bei Mehrmodenfasern (engl. multimode fibre, MMF) | 2.4.2 |
NOHD-Bereiche bei Polymer-optischen Fasern (engl. Polymer optical fibre, POF) | 2.4.3 |
Gefährdungen im Normalbetrieb | 2.5 |
Gefährdungen bei Wartungs- und Servicearbeiten | 2.6 |
Gefährdungen bei Wartungs- und Servicearbeiten an bekannten LWLKS | 2.6.1 |
Gefährdungen bei Wartungs- und Servicearbeiten an unbekannten LWLKS ("Dark Fibre") | 2.6.2 |
Gefährdungen durch indirekte Auswirkungen | 2.7 |
Brandgefahr | 2.7.1 |
Explosionsgefahr | 2.7.2 |
Verletzungen durch Faserreste | 2.7.3 |
Schutzmaßnahmen beim Umgang mit LWLKS | 3 |
Informationen zur Festlegung von Schutzmaßnahmen | 3.1 |
Rangfolge von Schutzmaßnahmen | 3.2 |
Schutzmaßnamen für Anwender (A) und Personen, die sich in uneingeschränkten Bereichen aufhalten | 3.2.1 |
Schutzmaßnahmen bei Montage, Systemtest und Wartung (WP) | 3.2.2 |
Schutzmaßnahmen in Forschung und Entwicklung (FE) | 3.2.3 |
Einrichtung von Laserbereiche | 3.2.4 |
Allgemeine Regeln zum sicheren Arbeiten an und mit LWLKS | 3.3 |
Besondere Schutzmaßnahmen | 3.4 |
Empfehlungen zur Kennzeichnung der Arbeitsbereiche | 3.4.1 |
Schutzmaßnahmen bei Brandgefahr | 3.4.2 |
Schutzmaßnahmen bei Explosionsgefahr | 3.4.3 |
Betrachten und Prüfen von Strahlaustrittstellen | 3.4.4 |
Messungen an Lichtwellenleiterverteilern und technischen Einrichtungen | 3.4.5 |
Spleißarbeiten am Kabel | 3.4.6 |
Servicearbeiten an vermieteten oder unbekannten LWLKS ("Dark Fibre") | 3.4.7 |
Verwendung von Laser-Schutzbrillen | 3.4.8 |
Sonstige Hinweise zu Schutzmaßnahmen | 3.4.9 |
Arbeitsmedizinische Vorsorge | 4 |
Maßnahmen bei Unfällen | 5 |
Allgemeines | 5.1 |
Organisation der betrieblichen Ersten Hilfe | 5.2 |
Anhang | |
Abkürzungen | Anhang 1 |
Begriffsbestimmungen | Anhang 2 |
Beispiele für Lichtwellenleiter-Kommunikations-Systeme und deren Sendeelemente in verschiedenen Wellenlängenbereichen | Anhang 3 |
Biologische Wirkungen von Laserstrahlung | Anhang 4 |
Beispiele und Informationen zur Berechnung von Laserbereichen und entsprechenden NOHD-Bereichen | Anhang 5 |
Anforderungen an Standorttypen eines LWLKS | Anhang 6 |
Anleitungen für Instandsetzung und Wartung | Anhang 7 |
Muster Bestellung zum/zur Laserschutzbeauftragten für LWLKS | Anhang 8 |
Muster für die Dokumentation der Unterweisung | Anhang 9 |
Beispiel für eine Betriebsanweisung | Anhang 10 |
Relevante Literatur | Anhang 11 |
Literaturverzeichnis | Anhang 12 |
Vorwort
DGUV Informationen enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen.
Diese DGUV Information wurde erarbeitet vom Sachgebiet Nichtionisierende Strahlung (NIR) im Fachbereich ETEM der DGUV in Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet Telekommunikation des Fachbereich ETEM der DGUV.
Vorbemerkung
Lichtwellenleiter-Kommunikations-Systeme (LWLKS) sind heutzutage in Weitverkehrs- und Zugangsnetzen weit verbreitet und kommen vermehrt auch im LAN-Bereich zum Einsatz. Es werden Laser und LED als Sender benutzt, die moduliert werden können und hohe Leistungen ausstrahlen. Als Empfänger stehen schnelle, empfindliche Fotodetektoren zur Verfügung.
Die Laserleistung wird durch flexible Lichtwellenleiter (LWL) übertragen. Der Begriff "Lichtwellenleiter" wird für alle Glasfasern und Kunststofffasern verwendet, die zur optischen Informationsübertragung eingesetzt werden. Dagegen bezeichnet der Begriff "Lichtleiter" Fasern, die zur Beleuchtung dienen, z. B. bei Mikroskopen oder zur Dekoration.
Die in LWLKS verwendeten Lichtwellenleiter sind ein Übertragungsmedium, das die Signalübertragung ohne äußere Störeinflüsse gewährleistet und sich durch geringes Gewicht und Volumen auszeichnet. Die besten so genannten Übertragungsfenster (Bereiche geringer Dämpfung) der Quarzglasfaser liegen im infraroten Spektralbereich, so dass die Strahlung nicht direkt mit dem Auge wahrnehmbar ist.
Eine ausführliche Darstellung findet sich unter anderem in Anhang 3 "Beispiele für Lichtwellenleiter-Kommunikations-Systeme und deren Sendeelemente in verschiedenen Wellenlängenbereichen".
Vor diesem Hintergrund sind folgende Aspekte wichtig für die Arbeitssicherheit:
Zur Erhöhung der Datenübertragungsraten, der Kanalzahlen (WDM) und der Vergrößerung der Verstärkerabstände werden (z. B. bereits verlegte) Lichtwellenleiterkabel mit immer höheren Leistungen betrieben. Die Laserleistungen können Werte erreichen, die der höchsten Laserklasse 4 entsprechen.
Die tatsächliche Höhe der im Lichtwellenleiterkabel geführten optischen Leistung und das damit verbundene Gefährdungspotenzial sind oft von außen nicht feststellbar, z. B. bei Arbeiten in Kabelschächten oder -gräben. Dies gilt vorwiegend für die Fernübertragung. Wird Laserstrahlung höherer Laserklassen (höher als die der Laserklasse 1M) freigesetzt, kann es bei direkter Betrachtung in geringem Abstand zu Schädigungen kommen.
Wegen der steigenden Verbreitung optischer Netze, dringen diese immer weiter aus den technischen Einrichtungen des Telekommunikationsbetreibers (mit entsprechend geschultem Beschäftigten) in reine Verwaltungsbereiche (mit fachlich weniger geschultem Beschäftigten) und öffentliche Bereiche (Nutzern ohne Unterweisung) vor. Deshalb ist in diesen Bereichen nur der Gefährdungsgrad 1 zulässig.
Je nach Arbeitsplatz (Zugänglichkeit, Standorttyp) ist die Gefährdung im Zusammenhang mit LWLKS unterschiedlich zu bewerten.