DGUV Information 203-039 - Umgang mit Lichtwellenleiter-Kommunikations-Systemen (LWKS)

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Abschnitt 2.2 - 2.2 Spezifische Gefährdungen beim Umgang mit LWLKS

Für den Umgang mit Lichtwellenleiter-Kommunikationssystemen (LWLKS) sind in der Gefährdungsbeurteilung insbesondere die folgenden spezifischen Gefährdungen zu berücksichtigen:

  • Die Enden der Lichtwellenleiter in LWLKS sind üblicherweise flexibel und eine Abstrahlung ist nahezu in beliebiger Richtung möglich.

  • Im Zusammenhang mit LWLKS werden ggf. noch Mikroskope oder Lupen benutzt (z. B. zur Begutachtung von Steckerstirnflächen), die unter Umständen die Gefährdung erhöhen können.

  • Die emittierte Strahlung liegt bei LWLKS typischerweise im IR-Bereich (700 - 1700 nm) und ist damit nicht sichtbar. Es besteht kein visueller Warnreiz. Die Strahlung kann jedoch bis zu einer Wellenlänge von 1400 nm auf die Netzhaut gelangen.

  • Der Kerndurchmesser eines LWL ist meist so klein (im Bereich einiger µm), dass er im Auge eines Betrachters oder einer Betrachterin beugungsbegrenzt auf einen Punkt der Netzhaut abgebildet wird (Punktlichtquelle).

  • Eine weitere Gefährdung besteht beim Faserbruch. Dieser kann gewollt beim Spleißen oder ungewollt entstehen.

  • Die aus dem LWLKS austretende Strahlung ist je nach numerischer Apertur (NA, siehe Anhang 2) der Faser mehr oder weniger stark divergent. Mit zunehmender Entfernung nimmt die Gefährdung mit dem Quadrat des Abstands von der Austrittsstelle ab. Bei Verwendung von Hochleistungssteckern mit Modenfeldaufweitung gilt dies jedoch nur eingeschränkt.

  • Werden einzelne Fasern, z. B. in einem Faserbändchen zusammengefasst, kann sich allein durch diese örtliche Konzentration von Strahlungsquellen eine Gefährdung einstellen bzw. erhöhen.

  • In Datenblättern von Sendekomponenten mit Steckbuchten ("receptacle") wird üblicherweise die bestimmungsgemäß in den LWL eingekoppelte Strahlungsleistung angegeben. * Sie beinhalten daher ggf. Koppelverluste beim Anschluss eines Steckverbinders. Diese Koppelverluste gibt es beim direkten Blick in das Sendeelement nicht. Sie können bei einer Gefährdungsanalyse auf Basis des Datenblatts berücksichtigt werden.

Achtung: Oft wird nur die garantierte Strahlungsleistung angegeben aber nicht die maximal mögliche Strahlungsleistung!