Abschnitt 2.6 - 2.6 Gefährdungen bei Wartungs- und Servicearbeiten
2.6.1
Gefährdungen bei Wartungs- und Servicearbeiten an bekannten LWLKS
Bei Wartungs- und Servicearbeiten an bekannten LWLKS sind an Hand der Gefährdungsbeurteilung entsprechend der Laserklasse bzw. des Gefährdungsgrades die Schutzmaßnahmen durchzuführen.
2.6.2
Gefährdungen bei Wartungs- und Servicearbeiten an unbekannten LWLKS ("Dark Fibre")
Liegen bei unbekannten LWLKS keine Informationen vor, kann eine vereinfachte Gefährdungsbeurteilung an Hand der maximal in Deutschland übertragenen Laserleistung in der Größenordnung ca. 2 W durchgeführt werden.
Solche Laserleistungen entsprechen der Laserklasse 4 und werden zurzeit nur bei der Weitstreckenübertragung mit Wellenlängenmultiplextechnik und faseroptischer Verstärkung bei Übertragungswellenlängen um 1550 nm genutzt.
Diese Laserleistungen werden allerdings nur im Service- oder Fehlerfall zugänglich.