DGUV Information 203-039 - Umgang mit Lichtwellenleiter-Kommunikations-Systemen (LWKS)

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Abschnitt 3.3 - 3.3 Allgemeine Regeln zum sicheren Arbeiten an und mit LWLKS

Unter Beachtung der folgenden Regeln darf bei Gefährdungsgraden 1 bis 3R im laufenden Betrieb gearbeitet werden.

Tabelle 3
Regeln zum sicheren Arbeiten an LWLKS

Betrachten der Fasernicht mit ungeschütztem Auge oder einem nicht anerkannten optischen Gerät auf Faserenden oder Steckerstirnflächen blicken
Faserende nicht auf andere Personen richten
Optische Instrumentenur speziell ausgewählte oder angefertigte optische Instrumente mit Filter oder Dämpfung benutzen, bei Gefährdungsgraden größer oder gleich 1M oder 2M indirekte Sehhilfen (Bildwandler, Kamera und Monitor u.ä. Systeme) benutzen
Faserendenoffene Faserenden abdecken (Spleißschutz, Klebeband), wenn nicht daran gearbeitet wird; offene Stecker mit Staubschutzkappen versehen
Fasertrennennur Fasern von freigeschalteten Übertragungsstrecken brechen
Fasertrenngerät mit Faserrestebehälter verwenden
Messleitungendie optische Quelle als letzte anschließen und als erste trennen
Wartungnur nach spezieller Arbeitsanweisung durchführen
Reinigung der Stecker und Faserendennur geeignete Methoden (in der Regel von den Herstellern vorgegeben) benutzen
Änderungen am LWLKSnur mit besonderer Befugnis der Betreiber
Kennzeichnung Schilderbeschädigte oder fehlende Schilder melden und ersetzen
SchlüsselschalterSchlüssel nur in Obhut autorisierter Personen aufbewahren
Testeinrichtungendie Laserklasse der Testeinrichtung muss dem Gefährdungsgrad des Standortes entsprechen
WarnzeichenStandorte mit Gefährdungsgraden oberhalb 1M sind immer mit dem Laserwarnzeichen und dem Gefährdungsgrad zu versehen