Abschnitt 3.3 - 3.3 Allgemeine Regeln zum sicheren Arbeiten an und mit LWLKS
Unter Beachtung der folgenden Regeln darf bei Gefährdungsgraden 1 bis 3R im laufenden Betrieb gearbeitet werden.
Tabelle 3
Regeln zum sicheren Arbeiten an LWLKS
Betrachten der Faser | nicht mit ungeschütztem Auge oder einem nicht anerkannten optischen Gerät auf Faserenden oder Steckerstirnflächen blicken |
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Faserende nicht auf andere Personen richten | |
Optische Instrumente | nur speziell ausgewählte oder angefertigte optische Instrumente mit Filter oder Dämpfung benutzen, bei Gefährdungsgraden größer oder gleich 1M oder 2M indirekte Sehhilfen (Bildwandler, Kamera und Monitor u.ä. Systeme) benutzen |
Faserenden | offene Faserenden abdecken (Spleißschutz, Klebeband), wenn nicht daran gearbeitet wird; offene Stecker mit Staubschutzkappen versehen |
Fasertrennen | nur Fasern von freigeschalteten Übertragungsstrecken brechen |
Fasertrenngerät mit Faserrestebehälter verwenden | |
Messleitungen | die optische Quelle als letzte anschließen und als erste trennen |
Wartung | nur nach spezieller Arbeitsanweisung durchführen |
Reinigung der Stecker und Faserenden | nur geeignete Methoden (in der Regel von den Herstellern vorgegeben) benutzen |
Änderungen am LWLKS | nur mit besonderer Befugnis der Betreiber |
Kennzeichnung Schilder | beschädigte oder fehlende Schilder melden und ersetzen |
Schlüsselschalter | Schlüssel nur in Obhut autorisierter Personen aufbewahren |
Testeinrichtungen | die Laserklasse der Testeinrichtung muss dem Gefährdungsgrad des Standortes entsprechen |
Warnzeichen | Standorte mit Gefährdungsgraden oberhalb 1M sind immer mit dem Laserwarnzeichen und dem Gefährdungsgrad zu versehen |