DGUV Information 203-039 - Umgang mit Lichtwellenleiter-Kommunikations-Systemen (LWKS)

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Abschnitt 2.7 - 2.7 Gefährdungen durch indirekte Auswirkungen

2.7.1
Brandgefahr

Im Laserbereich, besonders in Nähe von offenen Faserendflächen, dürfen keine brennbaren und keine leicht entzündlichen Stoffe gelagert werden. Eine weitere Gefährdung kann auftreten, wenn die Lichtwellenleiter zu stark gekrümmt werden. Dann kann Laserstrahlung auch aus dem Mantel austreten.

2.7.2
Explosionsgefahr

Laserstrahlung kann - insbesondere bei Fokussierung und am Faserausgang - durch Absorption in explosionsfähiger Atmosphäre oder an festen Oberflächen zur Zündquelle werden (siehe auch Abschnitt 3.4.3).

2.7.3
Verletzungen durch Faserreste

Bei Steckerkonfektionierung oder Spleißarbeiten entstehende Faserreste sollten in gesonderten Behältnissen gesammelt und entsorgt werden. Feine Fasern können in die Augen und die Haut eindringen und zu Entzündungen führen.

Um eine mögliche orale Aufnahme von Faserresten zu verhindern, sollte in den Bereichen wo Spleißarbeiten durchgeführt werden, keine Speisen oder Getränke verzehrt werden.