DGUV Regel 101-602 - Branche Ausbau

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Branche Ausbau
(DGUV Regel 101-602)

Regel

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband
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Stand der Vorschrift: August 2018

InhaltsverzeichnisAbschnitt
Wozu diese Regel?1
Grundlagen für den Arbeitsschutz2
Was für alle gilt2.1
Was für die Branche gilt2.2
Arbeitsplätze und Tätigkeiten: Gefährdungen und Maßnahmen3
Grundsätzliche Gefährdungen und Maßnahmen3.1
Gefährdung durch Absturz3.1.1
Gefahrstoffe3.1.2
Elektrische Gefährdungen3.1.3
Brand- und Explosionsgefährdungen3.1.4
Gefährdungen durch Lärm3.1.5
Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen3.1.6
Einflüsse durch psychische Belastung3.1.7
Persönliche Schutzausrüstungen3.1.8
Verwendung von Arbeitsmitteln3.2
Leitern3.2.1
Fahrbare Arbeitsbühnen3.2.2
Arbeits- und Schutzgerüste3.2.3
Fahrbare Hubarbeitsbühnen3.2.4
Maschinen im Ausbau3.2.5
Maschinen zum Heben von Lasten3.2.6
Heben und Tragen von Lasten3.2.7
Schweiß- und Schneidgeräte3.2.8
Bautenschutz und Bauwerksabdichtungsarbeiten3.3
Boden- und Parkettarbeiten3.4
Dekorations- und Messebauarbeiten3.5
Estricharbeiten3.6
Fliesen-, Platten-, Mosaikarbeiten3.7
Glas- und Fensterbauarbeiten3.8
Installateur- und Heizungsbauarbeiten (Sanitär, Heizung, Klima)3.9
Klempnerarbeiten3.10
Korrosionsschutzarbeiten3.11
Maler- und Lackierarbeiten3.12
Ofen- und Feuerungsbauarbeiten3.13
Schornsteinfegerarbeiten3.14
Stuckateur- und Putzarbeiten3.15
Trockenbauarbeiten3.16
Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierarbeiten3.17
Werksteinarbeiten3.18
Anhang4
Formularvorlagen4.1
Zitierte Normen4.2