Abschnitt 3.6 - 3.6 Estricharbeiten
Neben arbeitsplatzbezogenen Absturzgefahren kommt bei Estricharbeiten eine Reihe von Maschinen zum Einsatz, von denen nicht unerhebliche Gefährdungen für die Beschäftigten ausgehen können. Dies sind beispielsweise unter Druck stehende Estrichförderleitungen, umstürzende Silos oder auch Glättmaschinen, welche mit Verbrennungsmotoren angetrieben werden und in geschlossenen Räumen gefährliche Konzentrationen von Kohlenmonoxid freisetzen. Gestalten Sie den Arbeitsablauf daher sorgfältig und nach Möglichkeit mit ergonomischen Hilfsmitteln. Stellen Sie für Bau- und Montagestellen geeignete Arbeitsmittel und ausschließlich CE-gekennzeichnete geeignete persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung. Im Lärmbereich ist das Tragen von Gehörschutz Pflicht.
Abb. 101 Estrichfördermaschine
Rechtliche Grundlagen | |
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Gefährdungen |
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Achten Sie bei der Durchführung von Estricharbeiten insbesondere auf die folgenden Gefährdungen:
Absturz in Treppenhäusern und Bodenöffnungen
Bewegte Maschinenteile und unter Druck stehende Förderleitungen bei Estrichfördermaschinen
Umsturz von Silos
Vergiftungsgefahr durch Kohlenmonoxid bei der Verwendung von Glättmaschinen mit Verbrennungsmotoren
Lärm beim Umgang mit Estrichfördermaschinen
Kniebelastende Tätigkeit
Hautbeanspruchung durch hautgefährdende Gefahrstoffe oder lang anhaltende Feuchtigkeitseinwirkung auf die Haut
Maßnahmen |
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Absturzsicherung
Sorgen Sie insbesondere im Bereich von Treppen, Galerien, Podesten und Öffnungen für einen ausreichenden Seitenschutz und Abdeckungen gegen Hineintreten.
Gewährleisten Sie, dass die Verkehrswege sicher begehbar sind.
Sicherer Umgang mit Bearbeitungsmaschinen
Kontrollieren und prüfen Sie, dass ausschließlich Arbeitsmittel eingesetzt werden, die für Bau- und Montagestellen bzw. stationäre Arbeiten geeignet sind. Sorgen Sie für eine regelmäßige Prüfung Ihrer Arbeitsmittel.
Beim Einsatz von Estrichfördermaschinen ist es erforderlich, dass
Einfüllöffnungen mit Gitterrosten abgedeckt sind,
beim Öffnen der Gitterabdeckung Rührwerk bzw. Fördereinrichtung zwangsläufig stillgesetzt und gegen Wiederanlaufen gesichert sind,
Schläuche, Rohre und Kupplungen gekennzeichnet sind und bzgl. der Druckbelastbarkeit zur Maschine passen,
Förderleitungen so verlegt sind, dass Beschädigungen und Verstopfer vermieden werden,
Förderleitungen bei Verstopfern vor dem Öffnen drucklos gemacht werden.
Schließen Sie elektrisch angetriebene Maschinen über einen Anschlusspunkt mit geeigneten Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) an.
Abb. 102 Druckentlastung Förderkessel
Abb. 103 Einwurf mit Schutzgitter an Estrichmaschine
Beachten Sie bei der Verstopferbeseitigung die in der jeweiligen Betriebsanleitung beschriebene Vorgehensweise.
Abb. 104 Einflügelglätter
Abb. 105 Doppelflügelglätter
Standsicherheit
Stellen Sie die Stützfüße von Silos auf tragfähigem Untergrund auf und unterbauen Sie diese mit lastverteilenden Unterlagen. Maßgebend für die Größe der Abstützfläche sind Stützendruck und zulässige Bodenpressung. Der Sicherheitsabstand zu Baugrubenböschungen ist einzuhalten.
Bei der Aufstellung von Silos ist die in der jeweiligen Betriebsanleitung beschriebene Vorgehensweise zu beachten.
Schutz vor Kohlenmonoxid
Achten Sie darauf, dass in Räumen nur Glättmaschinen mit Elektromotor zum Einsatz kommen. In Hallen mit Höhen über 5 m und natürlicher Lüftung können auch benzinbetriebene Glättmaschinen mit Katalysator und flüssiggasbetriebene Glättmaschinen verwendet werden.
Lärmschutz
Verringern Sie nach Möglichkeit die Lärmexposition am Arbeitsplatz z. B. indem Sie vor dem Öffnen des Förderkessels an der Estrichmaschine den Druckablass abwarten.
Liegt der Tageslärmexpositionspegel über 80 dB(A), ist geeigneter Gehörschutz zur Verfügung zu stellen, ab 85 dB(A) ist dieser zu tragen.
Einen geeigneten Gehörschutz können Sie nach den Vorgaben der DGUV Regel 112-194 "Benutzung von Gehörschutz" ermitteln. Alternativ können Sie die kostenlose Gehörschützer-Auswahlsoftware des Instituts für Arbeitsschutz (IFA) der DGUV nutzen unter www.dguv.de/ifa
Veranlassen Sie eine arbeitsmedizinische Vorsorge, wenn die Beschäftigten gehörschädigendem Lärm ausgesetzt sind.
Abb. 106 Estricheinbau
Knieschutz
Verwenden Sie bei knienden Tätigkeiten einen Knieschutz vom Typ 2 nach DIN EN 14404.
Hautschutz
Stellen Sie je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, insbesondere beim knienden Einsatz in feuchten Stoffen, geeignete persönliche Schutzausrüstungen, z. B. eine Estrichlegerhose mit integriertem Knieschutz und flüssigkeitsdichte Handschuhe, zur Verfügung. Achten Sie darauf, dass diese auch getragen werden.
Weitere Informationen | |
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