DGUV Regel 101-602 - Branche Ausbau

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Abschnitt 3.6 - 3.6 Estricharbeiten

Neben arbeitsplatzbezogenen Absturzgefahren kommt bei Estricharbeiten eine Reihe von Maschinen zum Einsatz, von denen nicht unerhebliche Gefährdungen für die Beschäftigten ausgehen können. Dies sind beispielsweise unter Druck stehende Estrichförderleitungen, umstürzende Silos oder auch Glättmaschinen, welche mit Verbrennungsmotoren angetrieben werden und in geschlossenen Räumen gefährliche Konzentrationen von Kohlenmonoxid freisetzen. Gestalten Sie den Arbeitsablauf daher sorgfältig und nach Möglichkeit mit ergonomischen Hilfsmitteln. Stellen Sie für Bau- und Montagestellen geeignete Arbeitsmittel und ausschließlich CE-gekennzeichnete geeignete persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung. Im Lärmbereich ist das Tragen von Gehörschutz Pflicht.

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Abb. 101 Estrichfördermaschine

ccc_3626_02.jpgRechtliche Grundlagen
  • Arbeitsschutzgesetz

  • Arbeitsstättenverordnung

  • Betriebssicherheitsverordnung

  • Gefahrstoffverordnung

  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

  • PSA-Benutzungsverordnung

  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

  • DGUV Vorschrift 1 und BGV A1 "Grundsätze der Prävention"

  • DGUV Vorschrift 3 und 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"

  • DGUV Vorschrift 38 und 39 "Bauarbeiten"

  • Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen"

  • DGUV Regel 112-191 "Benutzung von Fuß- und Knieschutz"

  • DGUV Regel 112-194 "Benutzung von Gehörschutz"

  • DGUV Regel 112-195 "Benutzung von Schutzhandschuhen"

  • DGUV Regel 113-005 "Behälter, Silos und enge Räume Teil 2: Umgang mit transportablen Silos"

ccc_3626_29.jpgGefährdungen

Achten Sie bei der Durchführung von Estricharbeiten insbesondere auf die folgenden Gefährdungen:

  • Absturz in Treppenhäusern und Bodenöffnungen

  • Bewegte Maschinenteile und unter Druck stehende Förderleitungen bei Estrichfördermaschinen

  • Umsturz von Silos

  • Vergiftungsgefahr durch Kohlenmonoxid bei der Verwendung von Glättmaschinen mit Verbrennungsmotoren

  • Lärm beim Umgang mit Estrichfördermaschinen

  • Kniebelastende Tätigkeit

  • Hautbeanspruchung durch hautgefährdende Gefahrstoffe oder lang anhaltende Feuchtigkeitseinwirkung auf die Haut

ccc_3626_31.jpgMaßnahmen

Absturzsicherung

Sorgen Sie insbesondere im Bereich von Treppen, Galerien, Podesten und Öffnungen für einen ausreichenden Seitenschutz und Abdeckungen gegen Hineintreten.

Gewährleisten Sie, dass die Verkehrswege sicher begehbar sind.

Sicherer Umgang mit Bearbeitungsmaschinen

Kontrollieren und prüfen Sie, dass ausschließlich Arbeitsmittel eingesetzt werden, die für Bau- und Montagestellen bzw. stationäre Arbeiten geeignet sind. Sorgen Sie für eine regelmäßige Prüfung Ihrer Arbeitsmittel.

Beim Einsatz von Estrichfördermaschinen ist es erforderlich, dass

  • Einfüllöffnungen mit Gitterrosten abgedeckt sind,

  • beim Öffnen der Gitterabdeckung Rührwerk bzw. Fördereinrichtung zwangsläufig stillgesetzt und gegen Wiederanlaufen gesichert sind,

  • Schläuche, Rohre und Kupplungen gekennzeichnet sind und bzgl. der Druckbelastbarkeit zur Maschine passen,

  • Förderleitungen so verlegt sind, dass Beschädigungen und Verstopfer vermieden werden,

  • Förderleitungen bei Verstopfern vor dem Öffnen drucklos gemacht werden.

Schließen Sie elektrisch angetriebene Maschinen über einen Anschlusspunkt mit geeigneten Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) an.

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Abb. 102 Druckentlastung Förderkessel

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Abb. 103 Einwurf mit Schutzgitter an Estrichmaschine

ccc_3626_37.jpgBeachten Sie bei der Verstopferbeseitigung die in der jeweiligen Betriebsanleitung beschriebene Vorgehensweise.

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Abb. 104 Einflügelglätter

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Abb. 105 Doppelflügelglätter

Standsicherheit

Stellen Sie die Stützfüße von Silos auf tragfähigem Untergrund auf und unterbauen Sie diese mit lastverteilenden Unterlagen. Maßgebend für die Größe der Abstützfläche sind Stützendruck und zulässige Bodenpressung. Der Sicherheitsabstand zu Baugrubenböschungen ist einzuhalten.

ccc_3626_37.jpgBei der Aufstellung von Silos ist die in der jeweiligen Betriebsanleitung beschriebene Vorgehensweise zu beachten.

Schutz vor Kohlenmonoxid

Achten Sie darauf, dass in Räumen nur Glättmaschinen mit Elektromotor zum Einsatz kommen. In Hallen mit Höhen über 5 m und natürlicher Lüftung können auch benzinbetriebene Glättmaschinen mit Katalysator und flüssiggasbetriebene Glättmaschinen verwendet werden.

Lärmschutz

Verringern Sie nach Möglichkeit die Lärmexposition am Arbeitsplatz z. B. indem Sie vor dem Öffnen des Förderkessels an der Estrichmaschine den Druckablass abwarten.

Liegt der Tageslärmexpositionspegel über 80 dB(A), ist geeigneter Gehörschutz zur Verfügung zu stellen, ab 85 dB(A) ist dieser zu tragen.

ccc_3626_12.jpgEinen geeigneten Gehörschutz können Sie nach den Vorgaben der DGUV Regel 112-194 "Benutzung von Gehörschutz" ermitteln. Alternativ können Sie die kostenlose Gehörschützer-Auswahlsoftware des Instituts für Arbeitsschutz (IFA) der DGUV nutzen unter www.dguv.de/ifa

Veranlassen Sie eine arbeitsmedizinische Vorsorge, wenn die Beschäftigten gehörschädigendem Lärm ausgesetzt sind.

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Abb. 106 Estricheinbau

Knieschutz

Verwenden Sie bei knienden Tätigkeiten einen Knieschutz vom Typ 2 nach DIN EN 14404.

Hautschutz

Stellen Sie je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, insbesondere beim knienden Einsatz in feuchten Stoffen, geeignete persönliche Schutzausrüstungen, z. B. eine Estrichlegerhose mit integriertem Knieschutz und flüssigkeitsdichte Handschuhe, zur Verfügung. Achten Sie darauf, dass diese auch getragen werden.

ccc_3626_03.jpgWeitere Informationen
  • Baustein-Merkheft der BG BAU, Abrufnr. 417: Wand- und Bodenbelagarbeiten