DGUV Regel 101-602 - Branche Ausbau

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Abschnitt 3.5 - 3.5 Dekorations- und Messebauarbeiten

Im Dekorations- und Messebau bestehen oftmals besondere zeitliche Anforderungen an die Ausführung der Arbeiten. Daher sollte der Arbeitsablauf möglichst stark zeitlich strukturiert werden, um Hektik zu vermeiden. Zu den besonderen Gefährdungen zählen Stolpern, Rutschen und Stürzen sowie Gefahren bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Bevorzugen Sie ergonomische Hilfsmittel und stellen Sie für Bau- und Montagestellen bzw. stationäre Arbeiten geeignete Arbeitsmittel und ausschließlich CE-gekennzeichnete persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung.

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Abb. 97
Montage eines Messestandes

ccc_3626_02.jpgRechtliche Grundlagen
  • Arbeitsschutzgesetz

  • Arbeitsstättenverordnung

  • Betriebssicherheitsverordnung

  • Gefahrstoffverordnung

  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

  • PSA-Benutzungsverordnung

  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

  • DGUV Vorschrift 1 und BGV A1 "Grundsätze der Prävention"

  • DGUV Vorschrift 3 und 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"

  • DGUV Vorschrift 38 und 39 "Bauarbeiten"

  • DGUV Regel 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten"

  • DGUV Regel 112-191 "Benutzung von Fuß- und Knieschutz"

  • DGUV Regel 112-192 "Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz"

  • DGUV Regel 112-194 "Benutzung von Gehörschutz"

  • DGUV Regel 112-195 "Benutzung von Schutzhandschuhen"

  • DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz"

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Abb. 98 Montage von Beleuchtung

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Abb. 99 Leichte Plattformleiter als Arbeitsplatz

ccc_3626_29.jpgGefährdungen

Bei der Durchführung von Dekorations- und Messebauarbeiten können Gefährdungen aus vielen Ausbaugewerken auftreten. Achten Sie insbesondere auf folgende Gefährdungen:

  • Nicht sicher begehbare Verkehrswege

  • Absturz von hochgelegenen Arbeitsplätzen

  • Scharfe Kanten von Baumaterialien

  • Bewegte Maschinenteile bei Bearbeitungsmaschinen

  • Gefahrstoffe

  • Psychische Belastung durch nicht veränderbare Fertigstellungstermine

  • Lärm bei Montagearbeiten bzw. Umgebungslärm

ccc_3626_31.jpgMaßnahmen

Sichere Verkehrswege

Gewährleisten Sie, dass Verkehrswege sicher begehbar sind.

Gestalten Sie die Verkehrswege mit einer ausreichenden Breite und frei von Baumaterialien und Werkzeugen, damit Materialtransporte und ggf. Rettungstransporte durchgeführt werden können. Stimmen Sie sich bezüglich der Gestaltung von Fluchtwegen mit den Verantwortlichen für die Messehalle ab.

ccc_3626_37.jpgVerkehrswege sind ausreichend zu beleuchten, um beispielsweise Stolpergefahren zu vermeiden.

Absturzsicherung

Sorgen Sie an hochgelegenen Arbeitsplätzen für Absturzsicherungen z. B. durch einen dreiteiligen Seitenschutz.

Benutzen Sie nur ordnungsgemäß erstellte Gerüste. Sorgen Sie dafür, dass für die Gerüstbenutzung die notwendigen Unterlagen am Verwendungsort vorhanden sind.

Hubarbeitsbühnen, Fahrbare Arbeitsbühnen, Leitern und Tritte sind entsprechend der Betriebsanleitung standsicher aufzustellen und zu betreiben. Achten Sie darauf, dass die Beschäftigten entsprechend unterwiesen sind. Insbesondere vor dem Verfahren von Hubarbeitsbühnen auf Bodenvertiefungen und -unebenheiten achten.

Verwenden Sie beim Einsatz von Leitern vorzugsweise Plattform- oder Podestleitern. Sorgen Sie für eine sichere Aufstellung, z. B. durch Fußverbreiterungen bei Steh- und Anlegeleitern.

Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten auf der Grundlage der von Ihnen erstellten Betriebsanweisung.

Schnittschutz

Bei Dekorations- und Messebauarbeiten werden unterschiedlichste Baumaterialien, wie z. B. Stoffe, Folien, Bodenbeläge, Feinbleche und Gipsplatten verarbeitet. Wählen Sie geeignete Arbeitsmittel, damit die Schnittgefährdungen auf ein Minimum reduziert werden.

Wählen Sie je nach Ergebnis Ihrer Gefährdungsbeurteilung geeignete Schutzhandschuhe aus und sorgen Sie dafür, dass diese von Ihren Beschäftigten getragen werden.

Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten auf der Grundlage der von Ihnen erstellten Betriebsanweisung.

Sicherer Umgang mit Bearbeitungsmaschinen

Bei Dekorations- und Messebauarbeiten kommen unterschiedlichste Maschinen, wie z. B. Sägen, Bohr-, Hobel-, Fräs- und Schleifmaschinen, zum Einsatz. Beachten Sie bei der Anwendung der Maschinen die Betriebsanleitungen der Hersteller und sorgen Sie dafür, dass ausschließlich Arbeitsmittel eingesetzt werden, die für Bau- und Montagestellen bzw. stationäre Arbeiten geeignet sind.

Achten Sie darauf, dass die in der Betriebsanleitung zur bestimmungsgemäßen Verwendung vorgesehenen Sicherheitseinrichtungen benutzt und nicht demontiert oder deaktiviert werden. Dies gilt insbesondere für die Schutzhauben und Handgriffe von Trennschleif- und Schleifmaschinen.

Sorgen Sie dafür, dass die Arbeitsmittel einer regelmäßigen Sichtprüfung unterzogen werden, um Schäden, z. B. an Gehäusen und Anschlussleitungen, frühzeitig zu erkennen. Motivieren Sie auch Ihre Beschäftigten Schäden und Mängel an Arbeitsmitteln umgehend zu melden. Vor einem Werkzeugwechsel ist unbedingt der Netzstecker zu ziehen.

ccc_3626_37.jpgBetreiben Sie insbesondere die stauberzeugenden Handmaschinen mit einer wirksamen Stauberfassung (z. B. Bau-Entstauber), um nach der Rangfolge der Schutzmaßnahmen die Verwendung von persönlichen Schutzausrüstungen zu minimieren. Überprüfen Sie die Wirksamkeit der Absaugvorrichtung regelmäßig.

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Abb. 100 Schleifmaschine mit Absaugung

Stellen Sie je nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung beim Arbeiten mit Maschinen für das verbleibende Restrisiko geeignete persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung. Achten Sie darauf, dass diese getragen werden.

Schutz vor psychischer Belastung

Planen Sie genügend Montagezeit ein, wenn ein Fertigstellungstermin, bedingt durch eine Geschäfts- oder Messeeröffnung, unveränderbar ist.

Gewährleisten Sie die Einhaltung der maximal zulässigen Arbeitszeit, damit eine körperliche Erholung Ihrer Beschäftigten möglich ist.

Lärmschutz

Verringern Sie nach Möglichkeit die Lärmexposition am Arbeitsplatz durch die Verwendung schallreduzierter Arbeitsmittel und Werkzeuge, z. B. durch den Einsatz schallreduzierter Sägeblätter oder Diamanttrennscheiben. Liegt der Tageslärmexpositionspegel über 80 dB(A), ist geeigneter Gehörschutz zur Verfügung zu stellen, ab 85 dB(A) ist dieser zu tragen.

ccc_3626_12.jpgEinen geeigneten Gehörschutz können Sie nach den Vorgaben der DGUV Regel 112-194 "Benutzung von Gehörschutz" ermitteln. Alternativ können Sie die kostenlose Gehörschützer-Auswahlsoftware des Instituts für Arbeitsschutz (IFA) der DGUV nutzen unter www.dguv.de/ifa

Veranlassen Sie eine arbeitsmedizinische Vorsorge, wenn die Beschäftigten gehörschädigendem Lärm ausgesetzt sind.

ccc_3626_03.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 201-011 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten"

  • DGUV Information 208-016 " Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten"