Abschnitt 3.11 - 3.11 Korrosionsschutzarbeiten
Aufgrund des Arbeitsplatzes sind bei Korrosionsschutzarbeiten vornehmlich Absturzgefahren, Gefahren durch elektrischen Strom und Gefahren beim Umgang mit Trocken- bzw. Flüssigkeitsstrahlern sowie Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu berücksichtigen. Gestalten Sie den Arbeitsablauf möglichst mit ergonomischen Hilfsmitteln. Stellen Sie für Bau- und Montagestellen bzw. stationäre Arbeiten geeignete Arbeitsmittel und ausschließlich CE-gekennzeichnete geeignete persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung.
Abb. 127
Beschleunigte Aushärtung von Beschichtungsstoffen
Rechtliche Grundlagen | |
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Gefährdungen |
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Achten Sie bei der Durchführung von Korrosionsschutzarbeiten insbesondere auf folgende Gefährdungen:
Absturz von hochgelegenen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen
Stürzen auf nicht sicher begehbaren Verkehrswegen
Energie des Strahlmittels verursacht Verletzungen
Elektrische Gefährdungen
Elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder, z. B. Freileitungen oder Mobilfunk-Sendeantennen
Gefahrstoffe
Asbest
Lärm beim Umgang mit Arbeitsmitteln
Maßnahmen |
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Absturzsicherungen
Benutzen Sie nur ordnungsgemäß erstellte Gerüste. Sorgen Sie dafür, dass für die Gerüstbenutzung die notwendigen Unterlagen am Verwendungsort vorhanden sind.
Hubarbeitsbühnen, Fahrbare Arbeitsbühnen, Leitern und Tritte sind entsprechend der Betriebsanleitung standsicher aufzustellen und zu betreiben. Achten Sie darauf, dass die Beschäftigten entsprechend unterwiesen sind. Überprüfen Sie insbesondere vor dem Verfahren von Hubarbeitsbühnen den Boden auf Vertiefungen und Unebenheiten und sorgen Sie ggf. für Absperrungen oder Abdeckungen.
Abb. 128 Arbeiten am Gittermast
Berücksichtigen Sie besonders die Gestaltung von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen an Masten und in Bereichen, die schwer zugänglich sind bei Ihrer Planung.
Verwenden Sie in Abhängigkeit der zu erledigenden Arbeit und Arbeitsverfahren seilunterstützte Zugangs- und Positionierungsverfahren oder geeignete persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz, z. B. Y-Seil mit Falldämpfer.
Erstellen Sie für die Arbeitsmittel und die persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz Betriebsanweisungen und unterweisen Sie Ihre Beschäftigten in regelmäßigen Abständen.
Sichere Verkehrswege
Gestalten Sie Verkehrswege so, dass sie sicher begehbar sind. Ziehen Sie Treppentürme, Maschinen zum Heben von Personen und Personenaufnahmemittel der Verwendung von Steigleitern vor.
Verwenden Sie temporäre Abdeckmaterialien, die eine sichere Begehbarkeit der Verkehrswege gewährleisten.
Erstellen Sie für die Arbeitsmittel Betriebsanweisungen und unterweisen Sie Ihre Beschäftigten.
Für Verkehrswege gilt das lichte Raummaß von B x H = 0,5m x 2,0m.
Sichere Strahlarbeiten
Verwenden Sie ausschließlich Trocken- oder Flüssigkeitsstrahlgeräte, die für Bau- und Montagestellen bzw. stationäre Arbeiten geeignet sind. Sorgen Sie für eine regelmäßige Prüfung Ihrer Arbeitsmittel.
Beauftragen Sie mit Strahlarbeiten ausschließlich Beschäftigte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und in das Arbeitsverfahren eingewiesen sind.
Erstellen Sie für die Arbeitsverfahren eine Betriebsanweisung und unterweisen Sie Ihre Beschäftigten über die Inhalte. Die Maßnahmen der Ersten Hilfe sind entsprechend der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.
Stellen Sie sicher, dass die zur Verfügung gestellten persönlichen Schutzausrüstungen geeignet sind und auch getragen werden. Von besonderer Wichtigkeit ist dies, wenn die Lanzenlänge des Flüssigkeitsstrahlers kürzer als 75 cm ist oder wenn Geräte mit einem Druck von mehr als 250 bar betrieben werden.
Maßnahmen gegen elektrische Gefährdungen
Bei Arbeiten auf Gittermasten oder anderen Traggestellen von Freileitungen darf nur gearbeitet werden, wenn der Betreiber den spannungsfreien Zustand sichergestellt hat und die Arbeitsstellen gekennzeichnet sind. Die durch den Betreiber festgelegten Schutzabstände müssen eingehalten werden. Gewährleisten Sie, dass sich bei Gewitter keine Beschäftigten auf einem Mast befinden.
Achten Sie bei der Benutzung von mobilen Stromerzeugern darauf, dass zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich werden, z. B. die Absicherung jedes angeschlossenen Betriebsmittels mit einem separaten PRCD.
Arbeiten in der Nähe von elektrischen, magnetischen oder elektromagnetischen Feldern
Für Arbeiten an oder auf Mobilfunkanlagen sind die durch den Betreiber vorgegebenen Sicherheitsabstände einzuhalten oder, wenn erforderlich, die Mobilfunkanlagen abzuschalten.
Sichere Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Beachten Sie vor der Verwendung von Beschichtungsstoffen die Gefahrenpiktogramme und Signalwörter in der Kennzeichnung auf den Gebinden.
Verwenden Sie nach Möglichkeit lösemittelfreie Produkte.
Abb. 129 Gefahrstoffpiktogramme
Erstellen Sie vor dem Umgang mit Produkten, die eine Gefahrstoffkennzeichnung aufweisen, jeweils eine Betriebsanweisung mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, z. B. zum Brand- und Explosionsschutz. Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten über deren Inhalte. Halten Sie die geforderten persönlichen Schutzausrüstungen an der Verwendungsstelle vor und achten Sie darauf, dass diese von Ihren Beschäftigten auch getragen werden.
Mit dem WINGIS-Gefahrstoffinformationssystem der BG BAU können Sie eine Betriebsanweisung im Sinne der Gefahrstoffverordnung erstellen.
Schutz vor Asbest
Der Ausbau von asbesthaltigen Produkten im Rahmen von Abbruch-, Sanierung- und Instandhaltungsarbeiten (ASI) unterliegt den Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung und ist unter Aufsicht eines Sachkundigen durchzuführen.
Beachten Sie bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Produkten die Vorgehensweise nach TRGS 519.
Lärmschutz
Verringern Sie nach Möglichkeit die Lärmexposition am Arbeitsplatz. Liegt der Tageslärmexpositionspegel über 80 dB(A), ist geeigneter Gehörschutz zur Verfügung zu stellen, ab 85 dB(A) ist dieser zu tragen.
Gehen Sie bei Trockenstrahlarbeiten von einem Schalldruckpegel von mehr als 105 dB(A) aus. Ein geeigneter Gehörschutz sollte im mittelfrequenten Bereich mindestens 35 dB Pegelminderung aufweisen.
Einen geeigneten Gehörschutz können Sie nach den Vorgaben der DGUV Regel 112-194 "Benutzung von Gehörschutz" ermitteln. Alternativ können Sie die kostenlose Gehörschützer-Auswahlsoftware des Instituts für Arbeitsschutz (IFA) der DGUV nutzen unter www.dguv.de/ifa
Veranlassen Sie eine arbeitsmedizinische Vorsorge, wenn die Beschäftigten gehörschädigendem Lärm ausgesetzt sind.
Weitere Informationen | |
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