DGUV Regel 101-602 - Branche Ausbau

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Abschnitt 3.7 - 3.7 Fliesen-, Platten-, Mosaikarbeiten

Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten gehen mit knienden Tätigkeiten einher und sind oftmals durch körperliche Zwangshaltungen gekennzeichnet. Gestalten Sie daher nach Möglichkeit den Arbeitsablauf mit ergonomischen Hilfsmitteln. Arbeitsplatzbezogen können zudem Absturzgefahren und Gefahren beim Umgang mit Handmaschinen auftreten. Schützen Sie die Gesundheit und sorgen Sie für die Sicherheit Ihrer Beschäftigten. Stellen Sie ausschließlich CE-gekennzeichnete geeignete persönliche Schutzausrüstungen und für Bau- und Montagestellen geeignete Arbeitsmittel zur Verfügung.

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Abb. 107
Verkleidung einer Badewanne

ccc_3626_02.jpgRechtliche Grundlagen
  • Arbeitsschutzgesetz

  • Arbeitsstättenverordnung

  • Betriebssicherheitsverordnung

  • Gefahrstoffverordnung

  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

  • PSA-Benutzungsverordnung

  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

  • DGUV Vorschrift 1 und BGV A1 "Grundsätze der Prävention"

  • DGUV Vorschrift 3 und 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

  • DGUV Vorschrift 38 und 39 "Bauarbeiten"

  • Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2121-2 "Gefährdung von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung von Leitern"

  • Technische Regeln für Gefahrstoffe

    • TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen"

    • TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten"

    • TRGS 559 "Mineralischer Staub"

  • DGUV Regel 112-191 "Benutzung von Fuß- und Knieschutz"

  • DGUV Regel 112-194 "Benutzung von Gehörschutz"

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Abb. 108 und Abb. 109
Ergonomische Arbeitshilfen

ccc_3626_29.jpgGefährdungen

Achten Sie bei der Durchführung von Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten insbesondere auf die folgenden Gefährdungen:

  • Absturz von hochgelegenen Arbeitsplätzen

  • Bewegte Maschinenteile bei Bearbeitungsmaschinen

  • Elektrische Gefährdung aus der Gebäudeinstallation

  • Kniebelastende Tätigkeiten

  • Lärm beim Umgang mit Handmaschinen

  • Asbest

  • Hautbeanspruchung durch Gefahrstoffe, z. B. Epoxidharze, oder durch lang anhaltende Feuchtigkeitseinwirkung auf die Haut, z. B. durch dauerhaftes Tragen von flüssigkeitsdichten Handschuhen

  • Belastung des Muskel- und Skelettapparates (Rückenbeschwerden)

  • Mineralischer Staub

ccc_3626_31.jpgMaßnahmen

Absturzsicherung

Sorgen Sie insbesondere im Bereich von Treppen, Galerien, Podesten und Balkonen für einen ausreichenden Seitenschutz.

Reduzieren Sie nach Möglichkeit das Arbeiten auf Leitern. Falls das Arbeiten mit Leitern erforderlich ist, verwenden Sie bevorzugt Plattform- oder Podestleitern. Sorgen Sie für eine sichere Aufstellung, z. B. durch Fußverbreiterungen oder Holmverlängerungen bei Steh- und Anlegeleitern.

Gewährleisten Sie, dass die Verkehrswege sicher begehbar sind.

Sicherer Umgang mit Bearbeitungsmaschinen

Kontrollieren und prüfen Sie, dass ausschließlich für Bau- und Montagestellen bzw. stationäre Arbeiten geeignete Arbeitsmittel eingesetzt und die Betriebsanleitungen der Hersteller beachtet werden. Achten Sie darauf, dass die in den Betriebsanleitungen zur bestimmungsgemäßen Verwendung vorgesehenen Sicherheitseinrichtungen benutzt und nicht demontiert oder deaktiviert werden. Dies gilt z. B. für die Schutzhauben und Handgriffe von Trennschleif- und Schleifmaschinen.

Sorgen Sie dafür, dass die Arbeitsmittel einer regelmäßigen Sichtprüfung unterzogen werden, um Schäden, z. B. an Gehäusen und Anschlussleitungen, frühzeitig zu erkennen. Motivieren Sie auch Ihre Beschäftigten, Schäden und Mängel an Arbeitsmitteln umgehend zu melden. Vor einem Werkzeugwechsel ist unbedingt der Netzstecker zu ziehen.

Wenn elektrische Arbeitsmittel zum Einsatz kommen, verwenden Sie einen besonderen Anschlusspunkt. Dies ist z. B. für Steckdosen in bestehenden Hausinstallationen die Verwendung eines PRCD-S.

Schutz gegen elektrische Gefährdung aus der Gebäudeinstallation

Stellen Sie sicher, dass bei Fliesen-, Platten-, Mosaikarbeiten im Bereich von elektrischen Anlagen und Leitungen der Schutz gegen direktes Berühren gewährleistet ist oder der spannungsfreie Zustand hergestellt wird.

Knieschutz

Das Arbeiten in kniender oder hockender Position sollte minimiert werden. Stellen Sie sicher, dass die Fliesen und Platten nicht auf dem Boden, sondern auf Arbeitstischen geschnitten werden (Abb. 109). Das Verlegen der Fliesen und Platten im unteren Wandbereich sollte von einer Sitzgelegenheit aus erfolgen (Abb. 108).

Für das Arbeiten in kniender Position verwenden Sie insbesondere zum Schutz vor Schleimbeutelentzündungen geeigneten Knieschutz.

Lärmschutz

Verringern Sie nach Möglichkeit die Lärmexposition am Arbeitsplatz durch die Verwendung schallreduzierter Arbeitsmittel und Werkzeuge, z. B. Diamanttrennscheiben.

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Abb. 110
Verlegen von Bodenfliesen

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Abb. 111
Arbeiten mit flüssigkeitsdichten Handschuhen

Liegt der Tageslärmexpositionspegel über 80 dB(A), ist geeigneter Gehörschutz zur Verfügung zu stellen, ab 85 dB(A) ist dieser zu tragen.

Berücksichtigen Sie bei der Auslegung der Dämmwirkung und Auswahl des Gehörschutzes, dass sich der Schallpegel bei Arbeiten in schallharten Räumen durch Reflektionen um ca. 8 dB (A) erhöhen kann.

ccc_3626_12.jpgEinen geeigneten Gehörschutz können Sie nach den Vorgaben der DGUV Regel 112-194 "Benutzung von Gehörschutz" ermitteln. Alternativ können Sie die kostenlose Gehörschützer-Auswahlsoftware des Instituts für Arbeitsschutz (IFA) der DGUV nutzen unter www.dguv.de/ifa

Veranlassen Sie eine arbeitsmedizinische Vorsorge, wenn die Beschäftigten gehörschädigendem Lärm ausgesetzt sind.

Schutz vor Asbest

Der Ausbau von asbesthaltigen Produkten im Rahmen von Abbruch-, Sanierung- und Instandhaltungsarbeiten (ASI) unterliegt den Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung und ist unter Aufsicht eines Sachkundigen durchzuführen.

ccc_3626_12.jpgBeachten Sie bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Produkten die Vorgehensweise nach TRGS 519.

Hautschutz

Beachten Sie, dass die Haut durch die Materialien und insbesondere durch lang anhaltende Feuchtigkeitseinwirkung geschädigt werden kann. Je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung minimieren Sie den direkten Kontakt und sorgen sie für einen geeigneten Hautschutzplan.

ccc_3626_37.jpgTragen Sie beim Waschen und Ausfugen flüssigkeitsdichte Handschuhe mit Baumwollunterziehhandschuhen. Erstellen Sie für die eingesetzten Materialien mit Hilfe des WINGIS-Gefahrstoffinformationssystem der BG BAU eine Betriebsanweisung und lassen Sie sich bei der Erstellung des Hautschutzplanes von Ihrem Betriebsarzt unterstützen.

Schutz vor Rückenbeschwerden

Verwenden Sie ergonomische Hilfsmittel wie Arbeitstische, Schemel und Kleingerüste, um unnötiges Bücken und Arbeiten über Schulterhöhe zu vermeiden. Transportieren Sie schwere Lasten mit Transportwagen oder Sackkarren. Wenn das Tragen unvermeidbar ist, stellen Sie sicher, dass die Lasten möglichst beidseitig und dicht am Körper getragen werden. Mit Hilfe geeigneter Werkzeuge und Geräte können insbesondere großformatige Fliesen und Platten rückenschonend verlegt werden.

Schutz vor mineralischem Staub

Abbrucharbeiten, Schleifen von Böden oder das Schneiden von Fliesen führen zu einer hohen Staubbelastung. Führen Sie nach Möglichkeit eine Nassbearbeitung durch. Verwenden Sie bei der Trockenbearbeitung nur Maschinen mit einer wirksamen Stauberfassung (z. B. Bau-Entstauber). Sorgen Sie für die Absaugung des Staubes an der Entstehungsstelle, eine ausreichende Raumlüftung gegebenenfalls durch Luftreiniger und erforderlichenfalls die Benutzung von Atemschutzgeräten. Eine Abschottung des Arbeitsbereiches verhindert die Staubausbreitung.

ccc_3626_03.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 201-011 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten"

  • DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten"

  • Baustein-Merkheft der BG BAU, Abrufnr. 417: Wand- und Bodenbelagarbeiten

  • WINGIS-Gefahrstoffinformationssystem der BG BAU unter www.wingis-online.de