Abschnitt 3.18 - 3.18 Werksteinarbeiten
Werksteinarbeiten zeichnen sich durch den Umgang mit Werkstücken und Maschinen und daraus resultierenden arbeitsplatzbezogenen Gefährdungen aus. Zudem können gesundheitsgefährdende Einflüsse durch mineralischen Staub und Lärm auftreten. Schützen Sie die Gesundheit und verwenden Sie ausschließlich CE-gekennzeichnete geeignete persönliche Schutzausrüstungen und für Bau- und Montagestellen und stationäre Arbeiten geeignete Arbeitsmittel. Im Lärmbereich ist das Tragen von Gehörschutz Pflicht.
Abb. 154
Schleifarbeiten
Rechtliche Grundlagen | |
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Abb. 155 Kantenbearbeitung
Abb. 156 Prinzip der Anwendung von Luftreinigern
Gefährdungen |
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Achten Sie bei der Durchführung von Werksteinbearbeitung insbesondere auf folgende Gefährdungen:
Herabfallen und Umsturz von Werkstücken beim Transport und bei der Lagerung
Bewegte Maschinenteile bei Bearbeitungsmaschinen
Absturz von baulichen Anlagen, Leitern und Gerüsten
Mineralischer Staub
Lärm beim Umgang mit Bearbeitungsmaschinen bzw. Schlagwerkzeugen
Lang anhaltende Feuchtigkeitseinwirkung auf die Haut durch z. B. dauerhaftes Tragen von flüssigkeitsdichten Handschuhen
Kniebelastende Tätigkeit
Belastung des Muskel- und Skelettapparates (Rückenbeschwerden)
Maßnahmen |
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Sicherer Transport und Lagerung
Achten sie beim Transport von Werkstücken auf die ausreichende Tragfähigkeit der Hebezeuge und die geeigneten Anschlagmittel.
Stellen Sie sicher, dass bei der Lagerung von Werkstücken eine ausreichende Kippsicherheit vorhanden ist. Berücksichtigen Sie dabei mögliche Einflüsse, wie z. B. Wind- oder Anpralllasten.
Sicherer Umgang mit Bearbeitungsmaschinen
Setzen Sie ausschließlich für Bau- und Montagestellen bzw. stationäre Arbeiten geeignete Arbeitsmittel ein. Sorgen Sie für eine regelmäßige Prüfung Ihrer Arbeitsmittel.
Bei Trennschleif- und Schleifmaschinen sind nur gekennzeichnete Schleifscheiben zu verwenden, die hinsichtlich der zugelassenen Umfangsgeschwindigkeit über der der Maschine liegen. Achten Sie darauf, dass die in der Betriebsanleitung zur bestimmungsgemäßen Verwendung vorgesehenen Sicherheitseinrichtungen, wie z. B. Schutzhauben und Handgriffe von Trennschleif- und Schleifmaschinen, benutzt und nicht demontiert werden. Diese Maschinen stets beidhändig führen und beim Arbeiten einen sicheren Stand einnehmen.
Stellen Sie abhängig vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung beim Arbeiten mit Maschinen für das verbleibende Restrisiko geeignete persönliche Schutzausrüstungen, z. B. Schutzbrille und Gehörschutz, zur Verfügung.
Absturzsicherung
Sorgen Sie insbesondere im Bereich von Treppen, Galerien, Podesten und Balkonen für einen ausreichenden Seitenschutz.
Reduzieren Sie nach Möglichkeit das Arbeiten auf Leitern. Falls das Arbeiten mit Leitern erforderlich ist, verwenden Sie bevorzugt Plattform- oder Podestleitern. Sorgen Sie für eine sichere Aufstellung, z. B. durch Fußverbreiterungen oder Holmverlängerungen bei Steh- und Anlegeleitern.
Benutzen Sie nur ordnungsgemäß erstellte Gerüste. Sorgen Sie dafür, dass für die Gerüstbenutzung die notwendigen Unterlagen am Verwendungsort vorhanden sind.
Schutz vor mineralischem Staub
Veranlassen Sie, dass bei der Steinbearbeitung durch Bearbeitungsmaschinen möglichst keine Staubemissionen freigesetzt werden, z. B. durch das Verwenden von Maschinen mit wirksamer Stauberfassung (z. B. Bau-Entstauber) und Luftreiniger.
Geprüfte staubarme Systeme von Bearbeitungsmaschinen und Entstaubern werden unter www.bgbau.de/gisbau empfohlen. Benutzen Sie Absaughauben, -kabinen oder -tische. Führen Sie nach Möglichkeit eine Nassbearbeitung durch.
Abb. 157-159 Reduktion der Staubbelastung durch geeignete Absaugung
Sorgen Sie für eine ausreichende Raumlüftung. Luftreiniger können zur Abführung und Reinigung staubhaltiger Luft aus schlecht belüfteten Arbeitsbereichen oder Räumen verwendet werden.
Veranlassen Sie, dass die Arbeitsplätze ausschließlich feucht oder mittels Industriesauger (mindestens Staubklasse M) gereinigt werden.
Veranlassen Sie für die Beschäftigten eine arbeitsmedizinische Vorsorge, wenn am Arbeitsplatz quarzhaltiger Feinstaub freigesetzt wird.
Abhängig vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung sind beim Arbeiten mit Maschinen für das verbleibende Restrisiko geeignete persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen. Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten, dass diese bestimmungsgemäß zu tragen sind.
Lärmschutz
Verringern Sie nach Möglichkeit die Lärmexposition am Arbeitsplatz durch die Verwendung schallreduzierter Arbeitsmittel und Werkzeuge, z. B. Diamanttrennscheiben.
Liegt der Tageslärmexpositionspegel über 80 dB(A), ist geeigneter Gehörschutz zur Verfügung zu stellen, ab 85 dB(A) ist dieser zu tragen.
Berücksichtigen Sie bei der Auslegung der Dämmwirkung und Auswahl des Gehörschutzes, dass sich der Schallpegel bei Arbeiten in schallharten Räumen durch Reflektionen um ca. 8 dB(A) erhöhen kann.
Einen geeigneten Gehörschutz können Sie nach den Vorgaben der DGUV Regel 112-194 "Benutzung von Gehörschutz" ermitteln. Alternativ können Sie die kostenlose Gehörschützer-Auswahlsoftware des Instituts für Arbeitsschutz (IFA) der DGUV nutzen unter www.dguv.de/ifa
Veranlassen Sie eine arbeitsmedizinische Vorsorge, wenn die Beschäftigten gehörschädigendem Lärm ausgesetzt sind.
Hautschutz
Beachten Sie, dass die Haut durch die Materialien und insbesondere durch lang anhaltende Feuchtigkeit geschädigt werden kann. Minimieren Sie je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung den direkten Kontakt. Verfahren Sie entsprechend Ihres Hautschutzplanes.
Knieschutz
Das Arbeiten in kniender oder hockender Position sollte minimiert werden. Verwenden Sie bei knienden Tätigkeiten zum Schutz der Schleimbeutel einen geeigneten Knieschutz.
Empfehlenswert ist bei knienden Tätigkeiten die Verwendung von Knieschutz Typ 1 und Typ 2 nach DIN EN 14404 zum Schutz der Schleimbeutel.
Schutz vor Rückenbeschwerden
Transportieren Sie schwere Lasten mit Hebezeugen, Transportwagen oder Sackkarren. Wenn das Tragen unvermeidbar ist, stellen Sie sicher, dass die Lasten möglichst beidseitig und dicht am Körper getragen werden. Mit Hilfe geeigneter Werkzeuge und Geräte können insbesondere großformatige Werkstücke rückenschonend verlegt werden.
Weitere Informationen | |
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