DGUV Regel 103-015 - Richtlinien für die Verwendung von Ozon zur Wasseraufbereitung

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Richtlinien für die Verwendung von Ozon zur Wasseraufbereitung
(bisher: ZH 1/474)

Richtlinie

Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften

Fachausschuss "Gas und Wasser" der BGZ

Stand der Vorschrift: Oktober 1986

Aktualisierte Fassung Oktober 2005

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Allgemeine Anforderungen3
Bau und Ausrüstung4
Betriebsanleitung4.1
Kennzeichnung4.2
Werkstoffauswahl4.3
Anforderungen an den Aufstellungsort von Ozonanlagen4.4
Not-Befehlseinrichtungen4.5
Vermischungseinrichtungen4.6
Verfahrenstechnische Anforderungen4.7
Betrieb5
Betriebsanweisungen5.1
Bedienung, Wartung und Instandsetzung5.2
Atemschutz5.3
Nachweis von Ozon5.4
Arbeiten an Ozonanlagen5.5
Prüfung6
Zeitpunkt der Anwendung7
Anhang 1
KennzeichnungAnhang 2
Vorschriften und RegelnAnhang 3