DGUV Regel 103-015 - Richtlinien für die Verwendung von Ozon zur Wasseraufbereitung

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Anhang 2 - Kennzeichnung

1
Sicherheitskennzeichnung

Die Sicherheitskennzeichnung ist entsprechend Unfallverhütungsvorschrift "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" (BGV A8) vorzunehmen:

  • Warnzeichen entsprechend Anlage 2 Nr. 2 Buchstabe c)

    zh-1_474_aabb-1.jpg
  • Zusatzzeichen, Aufmachung entsprechend Abschnitt 4.7 der Anlage 1
    Grund: weiß, Text: schwarz
    oder
    Grund: gelb, Text: schwarz

    Ozonanlage
    Zutritt nur für unterwiesene
    Personen
  • Verbotszeichen P02 entsprechend Abschnitt 1 der Anlage 2

    zh-1_474_aabb-2.jpg

2
Kennzeichnung von Rohrleitungen

zh-1_474_aabb-3.jpg