Anhang 2 - Kennzeichnung
1
Sicherheitskennzeichnung
Die Sicherheitskennzeichnung ist entsprechend Unfallverhütungsvorschrift "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" (BGV A8) vorzunehmen:
Warnzeichen entsprechend Anlage 2 Nr. 2 Buchstabe c)
Zusatzzeichen, Aufmachung entsprechend Abschnitt 4.7 der Anlage 1
Grund: weiß, Text: schwarz
oder
Grund: gelb, Text: schwarzOzonanlage
Zutritt nur für unterwiesene
PersonenVerbotszeichen P02 entsprechend Abschnitt 1 der Anlage 2
2
Kennzeichnung von Rohrleitungen