Abschnitt 4.6 - 4.6 Vermischungseinrichtungen
4.6.1 Ozon darf nur in die Vermischungseinrichtung eingeleitet werden können, wenn der in der Betriebsanleitung angegebene Mindestdurchfluss des Wassers erreicht oder überschritten ist und die Restozon-Entfernungsanlage betriebsbereit ist.
4.6.2 Es müssen Einrichtungen vorhanden sein, die gewährleisten, dass weder Wasser noch Wasserdampf von der Vermischungseinrichtung auf die Ozonerzeugungsanlage rückwirken können.