Die Anzahl der Fälle, bei denen Hautkrebs als Berufskrankheit anerkannt wird, steigt seit Jahren. Vor allem die UV-Strahlung bei Arbeiten im Freien birgt Gefahren.
Schädliche UV-Strahlen können Hautkrebs verursachen. In den letzten Jahren hat die Zahl der diesbezüglich gemeldeten und anerkannten Berufskrankheiten stark zugenommen. Zeit Online berichtet über 6.645 anerkannte Fälle von Hautkrebs im Jahr 2020. Fünf Jahre zuvor lag die Zahl noch bei 3.897. Das ist ein Zuwachs von etwa 70 Prozent. Diese Zahlen gehen aus einer Auswertung der Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der Linksfraktion zurück. Zeit Online berichtete exklusiv darüber.
Hautkrebs zählt zu den am zweithäufigsten anerkannten Berufskrankheiten, im Baugewerbe gar die häufigste. Die Fraktion Die Linke führt zudem an, dass Arbeitsunfähigkeitstage aufgrund von »Schäden durch Hitze und Sonnenlicht« im Zeitraum von 2010 bis 2019 um drei Viertel gestiegen sind. Die Mehrzahl der Krankmeldungen betrifft Männer. Das meiste Risiko besteht für Beschäftigte, die im Freien arbeiten. Zu betroffenen Branchen zählen das Baugewerbe, die Land- und Forstwirtschaft, die Wasserversorgung sowie die Abwasser- und Abfallentsorgung.
Arbeitsschutz kann Risiken vorbeugen und Beschäftige schützen. Neben technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen kommt es auch auf die vorgeschriebene Unterweisung durch den Arbeitgeber an. Der Auswertung zufolge geben jedoch rund zwei Drittel der im Freien Arbeitenden an, keine Unterweisung über Gefährdungen durch Sonneneinstrahlung erhalten zu haben. Die Linke fordert daher bessere Kontrollen durch den Staat und eine verpflichtende Arbeitsschutzerklärung seitens der Arbeitgeber.
Quelle/Text: Zeit Online, Die Linke / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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