Hohe Außentemperaturen und Sonnenlicht können eine Gesundheitsgefährdung bedeuten. Wie ernst diese Gefahr ist, zeigt die Entwicklung der Arbeitsunfähigkeitstage der letzten zehn Jahre.
Die Krankheitstage, die sich auf »Schäden durch Hitze und Sonnenlicht« zurückführen lassen, sind in dem Zeitraum von 2008 bis 2017 stark angestiegen. So beliefen sich entsprechende Arbeitsunfähigkeitstage im Jahr 2017 auf rund 40.000. Im Vergleich zu 2008 hat sich die Zahl verdoppelt. Zwar schankte die Anzahl der Fehltage in den letzten zehn Jahren, die Tendenz sei aber steigend. Die Zahlen gehen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkfraktion hervor.
Dem Antwortschreiben zufolge arbeiten rund 2,4 Millionen Beschäftigte in Deutschland im Freien. Die Bundesregierung beruft sich dabei auf Erkenntnisse der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Aus einer Tätigkeit im Freien folge aber nicht zwangsläufig eine gesundheitliche Belastung. So können Beschattungen durch Bäume, technische und organisatorische Maßnahmen wie Sonnensegel oder eine Verlagerung der Arbeitszeit eine Gesundheitsgefährdung durch UV-Strahlung reduzieren.
Hautkrebs durch arbeitsbedingte UV-Strahlung ist wenigen Jahren als Berufskrankheit anerkannt. Von 2015 bis 2017 sind die angezeigten Berufskrankheiten mit dieser Diagonse um 10,8 Prozent angestiegen. Mit 95,7 Prozent sind vorrangig Männer betroffen, der Anteil an Frauen liegt bei 4,4 Prozent.
Quelle/Text: Bundesregierung, Linksfraktion, Tagesschau / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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