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Frühsommer: Sensibilisierung für Gefahren durch UV-Strahlung

Sensibilisierung für Gefahren durch UV-Strahlung
Foto: © artea_art - stock.adobe.com

Im Frühsommer steigt die Strahlkraft der Sonne deutlich. Gerade bei Auszubildenden und Berufseinsteigern ist es wichtig, sie für die Gefahren von UV-Strahlung zu sensibilisieren.

Wer im Freien arbeitet, ist der Sonneneinstrahlung ausgesetzt. Die ultraviolette Strahlung kann die Haut und Augen schädigen sowie zu weißem Hautkrebs führen. Allein im Jahr 2021 sind bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) rund 2.600 Verdachtsanzeigen für die Berufskrankheit weißer Hautkrebs eingegangen. Vor allem Beschäftigte in den Bereichen Hoch-, Straßen- und Gerüstbau, der Glas- und Fassadenreinigung sowie dem Dachdecker- und Zimmererhandwerk sind betroffen.

Besonders zu Beginn des Berufsleben ist es wichtig, für die Gefahren von UV-Strahlung zu sensibilisieren. Dort setzen beispielsweise die Aktionstage der BG BAU unter dem Motto »Rette deine Haut« an. Damit werden vor allem die Auszubildenden in überbetrieblichen Ausbildungszentren der Bauwirtschaft angesprochen. Im Kern geht es um praxistaugliche Maßnahmen zum Schutz vor UV-Strahlung – wie zum Beispiel UV-Schutzbrillen, Helme mit Nackenschutz, luftdurchlässige Kleidung aus unterschiedlichen Materialien oder UV-Schutzmittel.

Schutzmaßnahmen bei UV-Strahlung

In den Monaten von April bis September ist die Strahlkraft der Sonne hoch – gerade in den Zeiten zwischen 11 Uhr und 16 Uhr. Bei der Arbeit im Freien braucht es entsprechende Schutzmaßnahmen gegen UV-Strahlung. Ein Indikator für Schutzmaßnahmen ist der UV-Index. Ab einem Wert von drei sind Maßnahmen zum Schutz vor UV-Strahlung nötig. Für schattige Arbeitsplätze können unter anderem Überdachungen, Wetterschutzzelte oder Sonnensegel dienen. Auch die Verlagerung der Arbeitszeiten in die frühen Morgen- und Vormittagsstunden oder in die späten Nachmittagsstunden nach 16 Uhr bietet sich an. Zu diesen Zeiten ist die UV-Belastung geringer. Darüber hinaus kann das Rotationsprinzip bei der Reduzierung von UV-Belastung helfen. Dabei wechseln Angestellte zwischen Tätigkeiten mit und ohne UV-Belastung oder verteilen die Arbeit auf mehrere Kollegen.

Reichen technische oder organisatorische Maßnahmen nicht aus, kommen persönliche UV-Schutzmaßnahmen zum Einsatz. Dazu zählen insbesondere der Schutz des Kopfes sowie leichte, luftdurchlässige und körperbedeckende Kleidung. Mit einem Nackentuch am Helm lassen sich Ohren und Nacken schützen. Zum Schutz der Augen empfiehlt sich eine UV-Schutzbrille. Können Hautbereiche wie Nase oder Handrücken nicht verdeckt werden, sind diese Partien mit UV-Schutzcreme zu schützen. Die Creme sollte mindestens einen Lichtschutzfaktor von 30 haben, im besten Fall 50. Alle zwei Stunden ist dieser UV-Schutz zu erneuern. 

Quelle/Text: BG BAU / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)

UV-Strahlen: Lesen Sie auch »Fünf Irrtümer rund um den Sonnenschutz«

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