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UV-Strahlung bei Arbeit im Freien

Wie hoch ist die Sonnenbelastung bei Arbeit im Freien? Mit dieser Frage hat sich eine Studie der gesetzlichen Unfallversicherung näher beschäftigt – mit interessanten Ergebnissen.


Sonne und somit krebserzeugende, ultraviolette Strahlung ist für Beschäftigte im Freien ein Risikofaktor. Denn sie sind dem stärker ausgesetzt als andere. Welche Berufe besonders stark von Sonnenstrahlung betroffen sind, damit hat sich Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) im Rahmen eines Forschungsprojektes befasst. Dazu sammelte das IFA detaillierte Belastungsdaten für verschiedenste Tätigkeiten in Außenbereichen und wertete diese aus. Das Ergebnis: In den Sommermonaten ist die Belastung betroffener Berufsgruppen so unterschiedlich wie ihre Tätigkeit. Daher sei maßgeschneiderte Prävention wichtig.

Zielgerichtete Präventionsmaßnahmen

Weißer Hautkrebs als Folge von Sonnenstrahlung kann seit 2015 als Berufskrankheit anerkannt werden. Betroffen sind vor allem Beschäftigte, die viel im Freien arbeiten. Zwar greift im Falle einer Berufskrankheit die gesetzliche Unfallversicherung, aber primär sollte es darum gehen, dass Berufskrankheiten erst gar nicht entstehen. »Dafür brauchen wir sehr genaue Informationen darüber, für welche Beschäftigten die Belastung besonders hoch ist«, sagt Dr. Walter Eichendorf, stv. Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). »Nur dann können wir zielgerichtete und wirksame Präventionsmaßnahmen ergreifen.«

Den Ergebnissen vom IFA zufolge sind beispielsweise Beschäftigte in Steinbrüchen oder im Kanalbau mehr als dreimal so stark UV-belastet wie Mitarbeiter im Ackerbau oder Postzusteller, die zu Fuß unterwegs sind. »Einige Ergebnisse haben uns wirklich überrascht«, sagt Dr. Marc Wittlich, Projektleiter und IFA-Strahlungsexperte. »So ist zum Beispiel die Belastung auf dem Bau sehr verschieden, je nachdem ob Dächer gedeckt oder Gerüste gebaut werden.« Die Gründe dafür müsse man jetzt genauer beleuchten. »Klar ist aber: Bei allen beobachteten Beschäftigten ist die Belastung so hoch, dass etwas getan werden muss.«

Schutzmaßnahmen bei Sonnenstrahlung

Arbeitgeber müssen entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen. Technische und organisatorische Lösungen haben gemäß Arbeitsschutzgesetz Vorrang. Dies kann beispielsweise der Einsatz von Sonnensegeln sein, weiß Bernhard Arenz, Präventionsleiter bei der Berufsgenossenschaft für Bauwirtschaft (BG BAU). Ebenso sei die Verlagerung der Arbeit in Zeiten mit geringer UV-Belastung, wie am frühen Morgen oder späten Nachmittag, eine mögliche Schutzmaßnahme. »Reicht das nicht aus, ist auf jeden Fall körperbedeckende Kleidung plus Kopfschutz notwendig«, erklärt Reinhold Knittel, Sprecher der Geschäftsführung der Sozialversicherung für Landwirtschaft Forsten und Gartenbau (SVLFG). »Sonnenschutzmittel sollten dann verwendet werden, wenn anderer Schutz nicht möglich ist, und sie müssen einen hohen Lichtschutzfaktor haben.« Auch ohne Sonnenbrand können langfristige Hautschäden entstehen. Daher gilt: Im Sommer ist bereits bei kurzen Aufenthaltszeiten im Freien – schon ab wenigen Minuten – ein entsprechender Schutz erforderlich.

Quelle/Text: DGUV, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
Foto: © eyeQ - Fotolia.com


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