Fachbeitrag  PSA, Arbeitssicherheit  

Schutz vor dem Sonnenschein

Dachdecker, Landwirte oder Gartenbauer haben es gut, sie arbeiten viel an der frischen Luft. Weniger gut ist, dass sie dabei im Sommer der Sonne ausgesetzt sind und somit einer Vielzahl von gesundheitlichen Risiken. Arbeitssicherheit.de klärt auf, welche Sonnenbeschwerden auftreten können, wie man sich wirksam schützt und ob der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, Sonnenschutzmittel zur Verfügung zu stellen.

 

Gefahren der heißen Jobs erkennen

In der Sommerhitze ist der Organismus des Menschen schweren Belastungen ausgesetzt, vor allem, wenn die Außentemperatur die Temperatur des Körpers übersteigt und eine hohe Luftfeuchtigkeit hinzukommt. Dann kann nicht ausreichend Schweiß von der Haut verdunsten, wodurch die Wärme nicht mehr abgeleitet wird. Das Kreislaufsystem gerät unter Druck: Schwindel, Ermüdung und Kopfschmerzen sind die Folgen. Bei harter körperlicher Anstrengung kann es auch zu Hitzekrämpfen, Hitzeerschöpfung oder im schlimmsten Fall zu einem Hitzschlag kommen.
 

Belastung durch Ozon

Auch Ozon kann Sommerbeschwerden auslösen. Vor allem nachmittags, wenn zwischen 16 und 18 Uhr die Werte besonders hoch sind. Wer sich dann im Freien aufhält, kann unter Symptomen wie brennende Augen, gereizter Hals und Rachen, erschwertes Atmen und Kopfschmerzen leiden.
 

Hautkrebs durch UV-Strahlen

Sonne kann die Haut langfristig schädigen. Ab einer gewissen Intensität der Strahlungseinwirkung kann der Mensch schwer erkranken, beispielsweise an Hautkrebs. Laut des Berufsverbands der Deutschen Dermatologen e.V. gibt es derzeit etwa 15.000 neue Fälle von hellem Hautkrebs pro Jahr, mindestens 5.000 davon sind berufsbedingt. Leider sind UV-bedingte Hauttumore bislang noch nicht als Berufskrankheit nach der BK-Liste anerkannt, obwohl die anhaltende Einwirkung von UV-Licht als ein Risikofaktor für Basaliome, Spinaliome als auch für Melanome als erwiesen gilt - insbesondere bei häufigem Sonnenbrand.
 

Um sich zu informieren, wie intensiv die Sonne strahlt, steht Arbeitgebern wie Beschäftigten das deutsche UV-Messnetz des Bundesamtes für Strahlenschutz zur Verfügung. Es misst an verschiedenen Orten in Deutschland kontinuierlich die einfallende UV-Strahlung und weist die Intensität in Form des UV-Indexes (UVI) aus.

Gefahr erkannt, Gefahr gebannt

Im Sommer allgemein und an heißen Tagen ganz besonders, sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestimmte Verhaltensregeln beachten und entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen.

  • Sonnenschutz mit hohem Lichtschutzfaktor - bitte wasserfest!

Wer körperlich arbeitet, schwitzt. Bei der Wahl der Sonnencreme sollte es sich deshalb um eine wasserfeste Emulsion handeln. Noch wichtiger ist der Lichtschutzfaktor (UV A und UV B) der Creme, der die Haut vor Sonnenbrand schützt.

Der Arbeitgeber ist im Rahmen des Arbeitsschutzes (§ 3 Arbeitsschutzgesetz) dazu verpflichtet, für Arbeitsplätze im Freien eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zum Schutz vor Gesundheitsrisiken geeignete Maßnahmen zu benennen. Das Bereitstellen von Sonnenschutzcreme für die Mitarbeiter gehört allerdings nicht zu seinen gesetzlichen Verpflichtungen.

  • Trinken nicht vergessen

Ist es draußen heiß, lautet die Devise: Viel trinken! Denn wer schwitzt, muss den Flüssigkeitsverlust wieder ausgleichen. Anderenfalls sinkt die Leistungsfähigkeit rapide ab. Ermüdung ist die Folge und das Unfallrisiko steigt.

Kohlensäurearmes Wasser, Saftschorlen oder ungesüßte Früchte- oder Kräutertees eignen sich zur Deckung des Flüssigkeitsbedarfs am besten. Nach medizinischem Gusto ist es wichtig, schon ein bis zwei Stunden vor der Arbeit ausreichend zu trinken.

  • Regelmäßig Pausen einlegen

Bei hochsommerlichen Temperaturen sollten Beschäftigte öfter eine Pause einlegen und sich in schattige und kühlere Bereiche zurückzuziehen. So wird der Kreislauf entlastet und muss nicht permanent auf Hochtouren arbeiten. Schwere Arbeiten lassen sich auch gut in die frühen Morgenstunden verlegen.

Lässt sich das Arbeiten in der prallen Sonne nicht vermeiden oder verschieben, kann ersatzweise auch für künstlichen Schatten gesorgt werden. Für Baustellen eignen sich Sonnensegel oder Sonnendächer.

  • Schutzkleidung tragen

Grundsätzlich sollte jeder Arbeiter, der im Freien tätig ist, den Kopf vor Besonnung schützen. Entsprechend ist auch der Körper durch leichte, luftige Schutzkleidung abzudecken, um Sonnenbrand zu vermeiden. Das Tragen einer Sonnenbrille schützt die empfindliche Bindehaut des Auges und verhindert die Blendung durch das Sonnenlicht. Das ist wichtig, denn schlechte Sehverhältnisse steigern die Unfallgefahr.

Beim Kauf einer Sonnenbrille unbedingt auf das CE-Kennzeichen achten, die Filterkategorie zwei oder drei. Wenn die Brillengläser dann noch ausreichend das Auge abdecken, ist eine nahezu vollständiger Schutz vor UV-Strahlung gegeben.

Erste Hilfe bei Verdacht auf Überhitzung

Ein Hitzschlag kündigt sich unmittelbar durch hohes Fieber (über 40 Grad), heiße, trockene Haut, starke Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Schwindel und Verwirrtheitszustände an. Bei Verdacht auf Überhitzung: Raus aus der Sonne, rein in den Schatten und direkt den Notarzt verständigen. Mediziner raten dazu, Betroffene herunterzukühlen, um die Körpertemperatur zu regulieren. Gut ist, die Personen in kalte, nasse Tücher zu wickeln oder in eine mit kaltem Wasser gefüllte Wanne zu legen. Außerdem viel trinken, denn hoher Flüssigkeitsverlust kann ebenfalls die Symptome des Hitzschlages ausgelöst haben.

Quelle/Text: arbeitssicherheit.de (CI)
Foto: © pict rider - Fotolia.com

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