Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern
(BGR 133)
(bisher ZH 1/201)
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Fachausschuss "Nahrungs- und Genussmittel" der BGZ
Stand der Vorschrift: Aktualisierte Nachdruckfassung Oktober 2004
Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (ABl. EG Nr. 204 S. 37), zuletzt geändert durch die Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 (ABl. EG Nr. 217 S. 18), sind beachtet worden.
Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von Inhalten z.B. aus
staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen)
und/oder
berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften)
und/oder
technischen Spezifikationen
und/oder
den Erfahrungen berufsgenossenschaftlicher Präventionsarbeit.
Vorbemerkung
BG-Regeln richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.
Der Unternehmer kann bei Beachtung der in den BG-Regeln enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.
Werden verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder aus Unfallverhütungsvorschriften wiedergegeben, sind sie durch Fettdruck kenntlich gemacht oder im Anhang zusammengestellt. Erläuterungen, insbesondere beispielhafte Lösungsmöglichkeiten, sind durch entsprechende Hinweise in Kleinschrift gegeben.
Diese BG-Regel wurde in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Unfallkassen e.V. (BUK), dem Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) und dem Verband der Sachversicherer (VdS) erarbeitet.
Redaktionelle Inhaltsübersicht | Abschnitt |
---|---|
Anwendungsbereich | 1 |
Begriffsbestimmungen | 2 |
Allgemeine Anforderungen | 3 |
Bauarten, Eignung und Anzahl der Feuerlöscher | 4 |
Bauartzulassung | 4.1 |
Eignung von Feuerlöschern | 4.2 |
Feuerlöscherbauarten, Löschvermögen und Löschmitteleinheit | 4.3 |
Brandgefährdung | 4.4 |
Anzahl der bereitzustellenden Feuerlöscher und deren Aufstellung | 4.5 |
Einsatz in staubexplosionsgefährdeten Bereichen | 4.6 |
Betrieb | 5 |
Prüfung | 6 |
Zeitpunkt der Anwendung | 7 |
Rechenbeispiele | Anhang 1 |
Feuerlöscher nach DIN 14 406 | Anhang 2 |
Muster für eine Beschriftung | Anhang 3 |
Abschnitt 4.3 in Verbindung mit Abschnitt 4.2 der Ausgabe vom Januar 1978 der vorherigen Sicherheitsregeln | Anhang 4 |
Vorschriften und Regeln | Anhang 5 |