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Abschnitt 4.4 BGR 133 - 4.4 Brandgefährdung

Betriebsbereiche sind je nach Brandgefährdung in eine der folgenden Brandgefährdungsklassen einzustufen:

  1. 1.

    Geringe Brandgefährdung,

  2. 2.

    mittlere Brandgefährdung,

  3. 3.

    große Brandgefährdung.

Geringe Brandgefährdung liegt vor, wenn Stoffe mit geringer Entzündbarkeit vorhanden sind und die örtlichen und betrieblichen Verhältnisse nur geringe Möglichkeiten für eine Brandentstehung bieten und wenn im Falle eines Brandes mit geringer Brandausbreitung zu rechnen ist.

Mittlere Brandgefährdung liegt vor, wenn Stoffe mit hoher Entzündbarkeit vorhanden sind und die örtlichen und betrieblichen Verhältnisse für die Brandentstehung günstig sind, jedoch keine große Brandausbreitung in der Anfangsphase zu erwarten ist.

Große Brandgefährdung liegt vor, wenn

  • durch Stoffe mit hoher Entzündbarkeit und durch die örtlichen und betrieblichen Verhältnisse große Möglichkeiten für eine Brandentstehung gegeben sind

    und

  • in der Anfangsphase mit großer Brandausbreitung zu rechnen ist

    oder

  • eine Zuordnung in mittlere oder geringe Brandgefährdung nicht möglich ist.

Beispielhafte Zuordnung von Betriebsbereichen zur Brandgefährdung siehe Tabelle 3.

Tabelle 3: Beispielhafte Zuordnung von Betriebsbereichen zur BrandgefährdungBetriebliche Eigenheiten sind bei der Einordnung entsprechend zu berücksichtigen
1. Verkauf, Handel, Lagerung
Brandgefährdung
geringmittelgroß
Lager mit nichtbrennbaren Baustoffen, z.B. Fliesen, Keramik mit geringem Verpackungsanteil
Verkaufsräume mit nichtbrennbaren Artikeln, z.B. Getränke, Pflanzen und Frischblumen, Gärtnereien
Lager mit nichtbrennbaren Stoffen und geringem Verpackungsmaterial
Lager mit brennbarem Material
Holzlager im Freien
Verkaufsräume mit brennbaren Artikeln, z.B. Buchhandel, Radio-Fernsehhandel, Lebensmittel, Textilien, Papier, Foto, Bau-Heimwerkermarkt, Bäckereien,
Chemischreinigung
Ausstellung/Lager für Möbel
Lagerbereich für Leergut und Verpackungsmaterial
Reifenlager
Lager mit leicht entzündlichen bzw. leicht entflammbaren Stoffen
Speditionslager
Lager mit Lacken und Lösungsmitteln
Altpapierlager
Baumwollager, Holzlager, Schaumstofflager
2. Verwaltung, Dienstleistung
Brandgefährdung
geringmittelgroß
Eingangs- und Empfangshallen von Theatern, Verwaltungsgebäuden, Arztpraxen, EDV-Bereiche ohne Papier, Bürobereiche ohne Aktenlagerung, BüchereienEDV-Bereiche mit Papier,
Küchen, Gastbereiche mit Hotels, Pensionen
Bürobereiche mit Aktenlagerung,
Archive
Kinos, Diskotheken
Theaterbühnen
Abfallsammelräume
3. Industrie
Brandgefährdung
geringmittelgroß
Ziegelei, Betonwerk
Herstellung von Glas und Keramik
Papierherstellung im Nassbereich
Konservenfabrik
Herstellung elektronischer Artikel/Geräte
Brauereien/Getränke
Stahlbau
Maschinenbau
Brotfabrik
Leder- und Kunststoffverarbeitung
Herstellung von Gummiwaren
Kunststoff-Spritzgießerei
Kartonagen
Montage von Kfz/Haushaltsgroßgeräte
Baustellen ohne Feuerarbeiten
Möbelherstellung, Spanplattenherstellung, Webereien, Spinnereien, Herstellung von Papier im Trockenbereich, Verarbeitung von Papier, Getreidemühlen und Futtermittel, Baustellen mit Feuerarbeiten, Schaumstoff-, Dachpappenherstellung, Verarbeitung von brenn- baren Lacken und Klebern, Lackier- und Pulverbeschichtungsanlagen und -geräte, Raffinerien, Öl-Härtereien, Druckereien, Petrochemische Anlagen, Verarbeitung von brennbaren Chemikalien
4. Handwerk
Brandgefährdung
geringmittelgroß
Gärtnerei, Galvanik, Dreherei, mechanische Metallbearbeitung,
Fräserei, Bohrerei, Stanzerei
Schlosserei, Vulkansierung, Leder/Kunstleder und Textilverarbeitung,
Backbetrieb, Elektrowerkstatt
Kfz-Werkstatt
Tischlerei/Schreinerei
Polsterei