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Abschnitt 4.2 BGR 133 - 4.2 Eignung von Feuerlöschern

Feuerlöscher müssen entsprechend der folgenden Tabelle für ihren Einsatzzweck geeignet sein.

Tabelle 1: Eignung für den jeweiligen Einsatzzweck
Brandklassen DIN EN 2
ABCD
zu löschende Stoffe
Arten von FeuerlöschernFeste, glut-
Bildende
Stoffe
Flüssige
oder flüssig
werdende
Stoffe
Gasförmige
Stoffe, auch
unter Druck
Brennbare
Metalle
(Einsatz nur mit Pulverbrause)
Pulverlöscher
mit ABC-Löschpulver
+++-
Pulverlöscher
mit BC-Löschpulver
-++-
Pulverlöscher
mit Metallbrandpulver
----
Kohlendioxidlöscher3-+--
Wasserlöscher (auch mit Zusätzen, z.B. Netzmittel, Frostschutzmittel oder Korrosionsschutzmittel)+---
Wasserlöscher mit Zusätzen, die in Verbindung mit Wasser auch Brände der Brandklasse B löschen++--
Schaumlöscher++--
+ = geeignet- = nicht geeignet

Auf Wasserfahrzeugen und schwimmenden Geräten nicht zulässig.