Abschnitt 4.6 BGR 133 - 4.6 Einsatz in staubexplosionsgefährdeten Bereichen
Feuerlöscher zum Einsatz in staubexplosionsgefährdeten Bereichen (Zone 11) müssen mit Pulverbrausen bzw. Sprühdüsen ausgerüstet sein, die das Aufwirbeln abgelagerten Staubes beim Löschen verhindern.
Siehe "Explosionsschutz-Regeln (EX-RL)" (BGR 104).