Abschnitt 7 BGR 133 - 7 Zeitpunkt der Anwendung
Diese BG-Regel ist anzuwenden ab April 1994. Sie ersetzt die "Sicherheitsregeln für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern" (ZH 1/201) vom Januar 1978.
Diese BG-Regel ist anzuwenden ab April 1994. Sie ersetzt die "Sicherheitsregeln für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern" (ZH 1/201) vom Januar 1978.