Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder aus.
Neueste Informationen, informative Fachbeiträge und aktuelle Jobangebote.
Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Infizierung mit dem Corona-Virus als Berufskrankheit anerkannt werden. Welche Bedingungen erfüllt sein müssen und wer welche Heilungs- und Behandlungskosten trägt, dies erfahren Sie hier.
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe warnt: Es sind Corona-Abzocker unterwegs und versuchen Unternehmen unseriöse Angebote aufzudrängen.
Es ist wichtig, trotz Corona auch andere Gefährdungen am Arbeitsplatz zu reduzieren. Ganz aktuell ist das sonnige Wetter bzw. die intensive UV-Strahlung. Hier kommen hilfreiche und wichtige Tipps für Beschäftigte, die sich im Sommer besonders vor Hitze und Sonne schützen müssen, weil sie draußen arbeiten. Plus Erste-Hilfe-Rettungskarte zum kostenlosen Herunterladen: Was man beim Auftreten einer Hitzeerkrankung sofort tun sollte.
Immer up-to-date: Aktuelle Übersicht über BGVR-Schriften, die seit April 2020 neu erschienen, geändert oder zurückgezogen worden sind.
Gibt es einen Corona-Fall im Unternehmen und infiziert sich ein Beschäftigter deswegen mit dem Covid 19-Virus, kann seine Erkrankung dann als Arbeitsunfall gelten? Ein Anwalt für Arbeitsrecht hat diese Fragestellung erörtert.
Innerhalb von sechs Wochen haben sich so viele Absturzunfälle auf Baustellen ereignet, dass die Berufsgenossenschaft Bau Alarm schlägt.
Die Reinigungsbranche erfährt durch die Corona-Krise eine ganz neue, positive Wertschätzung. Zum Schutz ihrer Sicherheit und Gesundheit gibt es ab sofort eine neue DGUV-Branchenregel.
Unser Arbeitsstättenexperte Dr. jur. Kurt Kreizberg hat sich den neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales genauer angesehen. Sein Fazit: »Unternehmen sollen sich auf folgende Fragen und Probleme einstellen«.
Immer up-to-date: Aktuelle Übersicht über BGVR-Schriften, die seit März 2020 neu erschienen, geändert oder zurückgezogen worden sind.
Die Mund-Nase-Maske schützt andere vor einer Ansteckung mit Corona. Doch nur, wenn sie korrekt angelegt wird. Ein neues, kostenloses Plakat zeigt wie.