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Corona-Helden: neue DGUV-Regel 101-605 für Reinigungsbranche

Die DGUV-Regel 101-605 - Branche Gebäudereinigung ist erschienen.
Foto: © U. J. Alexander - stock.adobe.com

Die Reinigungsbranche erfährt durch die Corona-Krise eine ganz neue, positive Wertschätzung. Zum Schutz ihrer Sicherheit und Gesundheit gibt es ab sofort eine neue DGUV-Branchenregel.

Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Reinigungsbranche das Prädikat »systemrelevant« erhalten. Das zeigt, wie wichtig die Tätigkeiten und Aufgabe der Beschäftigten in der Coronakrise sind. Um die Gesundheit der Menschen, die diese Tätigkeit ausführen, zu schützen und ihre Arbeit für sie so sicher wie möglich zu machen, hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) die wichtigsten Arbeitsschutzmaßnahmen in einer neue DGUV-Regel 1010-605 – Branche Gebäudereinigung veröffentlicht. Zielgruppe sind die Verantwortlichen für diesen Berufszweig. Sie soll den Anwendern bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und der Unterweisung von Personal unterstützen.

Absturzunfälle, Muskel-Skelett-Erkankungen und Allergien kommen häufig vor

Nicht selten ereignen sich in der Reinigungsbranche Absturzunfälle: Bei der Säuberung von Fenstern oder hochgelegenen Nutzflächen verwenden Reinigungskräfte Leitern oder Hebebühnen. Das geht mit einem erhöhten Absturzrisiko einher. Abgesehen davon sind die Bewegungsabläufe beim Fegen, Wischen oder Feuchtreinigen sehr monoton, sodass das Muskel-Skelett-System unter der Belastung von stetig gleichförmigen Bewegungen leidet. Auch Allergien und Hauterkrankungen, herbeigeführt durch den Kontakt mit Putzmitteln, sind keine Seltenheit.

Die neue DGUV-Branchenregel greift mit konkreten Praxisbeispiele diese Risikoszenarien auf und beschreibt, welche technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen dazu beitragen, solche betriebsbedingten Unfälle und Erkrankungen zu vermeiden.

Foto: DGUV

Die neue DGUV-Regel 101-604 – Branche Gebäudereinigung ist übersichtlich gegliedert: Die praxisbezogenen Informationen und Handlungsempfehlungen sind in typische Tätigkeiten wie Grund- und Unterhaltspflege sowie Flächen-, Glas und Fassadenreinigung gegliedert. Die neue DGUV-Regel 101-605 Branche Gebäudereinigung berücksichtigt dabei auch unterschiedliche Einsatzorte wie Krankenhäuser, Sport- und Unterhaltungsstätten, Schwimmbäder, Industriebetriebe, Baustellen oder Verkehrsmittel ein. Musterformulare und Checklisten im Anhang der Branchenregel erleichtern die komplexe Arbeits- und Objektorganisation sowie die Beschaffung und Kontrolle verschiedener Arbeitsmittel.

Die neue DGUV-Regel 101-605 – Branche Gebäudereinigung steht in Kürze in der Bibliothek von arbeitssicherheit.de zur Verfügung.

Quelle/Text: DGUV, Redaktion arbeitssicherheit.de (SJ)

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