Fachbeitrag  Arbeitssicherheit  

Absturzsicherung bei Arbeiten in der Höhe

Ob Baustelle oder Hochhaus: Wer in der Höhe arbeitet, ist ganz besonderen Gefahren ausgesetzt. Absturzunfälle kommen immer wieder vor. Die richtige Absturzsicherung ist daher Pflicht.


Wie gefährlich Arbeiten in der Höhe sind, zeigen Zahlen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU): Im Jahr 2016 registrierte die BG BAU 8.000 Absturzunfälle mit 29 Todesopfern. Im Baugewerbe geschehen die meisten Absturzunfälle auf Leitern und Gerüsten, aber ebenso stürzen Beschäftigte von Dächern oder Treppen. Das zeigt: Für einen Absturzunfall muss es nicht immer noch hinaus. Abstürze aus geringen Höhen können ebenso wie bei größeren Höhen schwere Verletzungen nach sich ziehen – teils mit tödlichem Ausgang.



Absturzsicherung und Persönliche Schutzausrüstung

Das Risiko eines Sturzes besteht auch bei Tiefen wie zum Beispiel Brunnenschächten. »Überall, wo man rein muss und dann umschlossen sein könnte«, sagt Klaus Bornack, Präsident der A+A - Fachmesse für Persönlichen Schutz, Betriebliche Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – und Mitglied des Vorstandes des Herstellerverbandes IVPS. »Nehmen Sie eine Brauerei. Dort m+ssen regelmäßig die Fässer gereinigt werden. Leider passiert es immer wieder, dass ein Mitarbeiter dabei ohnmächtig wird. Das kann an mangelndem Sauerstoff liegen, aber auch an giftigen Gasen, die nach unten im Fass absinken. Deshalb würde ein Retter, der hinterhersteigt ebenfalls ohnmächtig werden.« Eine Rettungsausrüstung mit Absturzsicherung, in der eine Person bei Bewusstseinsverlust aufrecht hängt, sei daher unverzichtbar.



Persönliche Schutzausrüstung (PSA) dient dazu, Beschäftigte vor Gefahren zu schützen und Unfälle zu vermeiden. Um einen Mindeststandard an Sicherheit zu gewährleisten, bilden technische Normen und Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften die Grundlage. Europäische Richtlinien, die grenzübergreifend gelten, prägen die Regelwerke hierzulande. So trifft beispielsweise die PSA-Richtlinie 89/686/EWG klare Vorgaben, was die Herstellung und das Inverkehrbringen von PSA betrifft.



Regeln und Vorschriften zur Absturzsicherung

Maßnahmen zum Schutz vor Abstürzen regelt unter anderem die Technische Regel ASR A2.1. Die Vorschrift bestimmt die Höhe von Umwehrungen zur Sicherheit von Beschäftigten in Abhängigkeit der Absturzhöhe. Die besagte Absturzhöhe gilt es im Vorfeld zu ermitteln. Gemäß ASR A2.1 gilt bei Maßnahmen zum Schutz vor dem Absturz eine bestimmte Rangfolge. Bauliche und technische Maßnahmen haben vor organisatorischen und individuellen Maßnahmen Vorrang. So stehen Absturzsicherungen und Auffangeinrichtungen an oberster Stelle. Lassen sich diese nicht einrichten, sind Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) als individuelle Schutzmaßnahme zu verwenden. Welche PSAgA geeignet ist, muss sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben.



Je nach Branche gibt es unterschiedliche Absturzsicherungen auf dem Markt. Neben baulichen und technischen Maßnahmen ist ebenfalls die PSA von wesentlicher Bedeutung. Anwender sollten passgenauen Schutz verwenden und sich mit der Handhabung auskennen. Innovationen und Weiterentwicklungen beim Anseilschutz versprechen noch mehr Sicherheit. Vor allem neue Werkstoffe und Fertigungsverfahren sind dafür verantwortlich. Doch trotz Sicherheitsversprechen der Hersteller: PSA-Produkte sind stets auf Funktionstüchtigkeit zu prüfen. Denn neben der allgemeinen Nutzung sorgen auch Umwelteinflüsse für Verschleiß. So kann beispielsweise Sonneneinstrahlung oder unsachgemäße Lagerung die Materialeigenschaften verändern.

 

Quelle/Text: A+A, BG BAU, DGUV; Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)

Foto: © Riccardo Arata – stock.adobe.com

Stand: August 2017

 

Sicherheit auf Baustellen: Lesen Sie auch »Abstürze häufigste Todesursache« >>

 

Exklusive Produktempfehlungen aus unserem umfangreichen Online-Shop

Kreizberg, Arbeitsstättenverordnung

Arbeitsstättenverordnung
von Dr. jur. Kurt Kreizberg

mit Technischen Regeln für Arbeitstätten (ASR) inkl. Erläuterungen und weiteren Rechtsvorschriften
ca. 1800 Seiten
Carl Heymanns Verlag

Zum Produkt
Gefahrstoffrecht - Loseblattwerksammlung von Klein und Bayer

Gefahrstoffrecht
von Dr. Helmut A. Klein / Dr. Philipp Bayer

Sammlung der chemikalienrechtlichen Gesetze, Verordnungen, EG-Richtlinien und technischen Regeln mit Erläuterungen
Loseblattwerk mit CD-ROM
ca. 1300 Seiten
Carl Heymanns Verlag

Zum Produkt
Lagerung und Abfüllung brennbarer Flüssigkeiten

Lagerung und Abfüllung brennbarer Flüssigkeiten
von Carl-Heinz Degener / Gerhard Krause / Dr.-Ing. Hermann Dinkler / Dr.-Ing. Dirk-Hans Frobese

Vorschriftensammlung mit Kommentar
Band V Vorschriften
Loseblattwerk
Carl Heymanns Verlag

Zum Produkt
Dr.-Ing. Berthold Dyrba

Kompendium Explosionsschutz
von Dr.-Ing. Berthold Dyrba / Patrick Dyrba

Sammlung der relevanten Vorschriften zum Explosionsschutz mit Fragen und Antworten für die Praxis.
Loseblattwerk mit CD-ROM
1300 Seiten
Carl Heymanns Verlag

Zum Produkt