News  Arbeitssicherheit  

Tatort Homeoffice – Arbeitsunfall?

Was sich anhört wie eine Tatort-Folge, ist wirklich passiert: Ein Bausparkassen-Angestellter hatte 2007 auf ein Läuten hin zwei russischen Männern die Eingangstür geöffnet und wurde kurze Zeit später von ihnen angeschossen. Nun verlangt das Opfer von der gesetzlichen Unfallversicherung Geld.


Muss die Versicherung zahlen?

Zunächst einmal genießen Arbeitnehmer, die mit der Erlaubnis ihres Arbeitgebers zuhause arbeiten, den gleichen gesetzlichen Arbeitsschutz wie Angestellte im Betrieb. Folglich sind Überfälle im Homeoffice als Arbeitsunfälle zu werten und somit gesetzlich unfallversichert - vorausgesetzt, der Unfall ereignet sich im Rahmen seiner betrieblichen Tätigkeit und es liegt ein betriebsbezogener Grund dafür vor. Lediglich die Tatsache, dass der Angestellte in seinem Homeoffice tätig war, als er angeschossen wurde, ist noch keine ausreichende Voraussetzung für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls (Urteil des Sozialgerichts Dresden: Az. S 5 U 293/12).

Der Fall

Geklagt hatte jüngst ein heute 51 Jahre alter Bausparkassen-Angestellter, der 2007 während der Arbeit in seinem Homeoffice von zwei russischen Männern überfallen und angeschossen wurde.

Hintergrund der Tat: Neben seinem beruflichen Engagement war das Opfer auch privat als Berater tätig. Er beriet unter anderem einen Verein, mit dem es mehrfach zu Konflikten kam. Vereinsmitglieder hatten ihm sogar, nach eigener Aussage, schon wörtlich gedroht, »mal zwei Russen vorbeizuschicken«.

Bei der Drohung war es jedoch nicht geblieben. Zwei Männer russischer Abstammung, denen er nach dem Läuten die Türe öffnete, schossen ihm in seiner Wohnung in beide Kniegelenke. Bei dem Überfall wurden keine Wertgegenstände entwendet. Die beiden Männer wurden später dingfest gemacht und verurteilt.

Klage abgelehnt

Das Sozialgericht lehnte die Klage des Opfers gegen die Berufsgenossenschaft ab, welche die Folgen des Überfalls nicht als Arbeitsunfall anerkannt hatte. Die Begründung des Gerichts: Die Motive der Täter standen nicht im Zusammenhang mit seiner beruflich versicherten Tätigkeit für die Bausparkasse, sondern bezogen sich auf seine private Beratertätigkeit für den Verein. Außerdem sei er rein zufällig zuhause gewesen und die Schüsse fielen nicht in seinem Homeoffice, sondern im Schlafzimmer.

Quelle/Text: n-tv.de/arbeitssicherheit.de
Foto: © michaklootwijk

Unfallschutz: Lesen Sie auch »Sturz beim Gassi gehen während der Rufbereitschaft - Arbeitsunfall oder nicht?«


Exklusive Produktempfehlungen aus unserem umfangreichen Online-Shop

Kreizberg, Arbeitsstättenverordnung

Arbeitsstättenverordnung
von Dr. jur. Kurt Kreizberg

mit Technischen Regeln für Arbeitstätten (ASR) inkl. Erläuterungen und weiteren Rechtsvorschriften
ca. 1800 Seiten
Carl Heymanns Verlag

Zum Produkt
Gefahrstoffrecht - Loseblattwerksammlung von Klein und Bayer

Gefahrstoffrecht
von Dr. Helmut A. Klein / Dr. Philipp Bayer

Sammlung der chemikalienrechtlichen Gesetze, Verordnungen, EG-Richtlinien und technischen Regeln mit Erläuterungen
Loseblattwerk mit CD-ROM
ca. 1300 Seiten
Carl Heymanns Verlag

Zum Produkt
Lagerung und Abfüllung brennbarer Flüssigkeiten

Lagerung und Abfüllung brennbarer Flüssigkeiten
von Carl-Heinz Degener / Gerhard Krause / Dr.-Ing. Hermann Dinkler / Dr.-Ing. Dirk-Hans Frobese

Vorschriftensammlung mit Kommentar
Band V Vorschriften
Loseblattwerk
Carl Heymanns Verlag

Zum Produkt
Dr.-Ing. Berthold Dyrba

Kompendium Explosionsschutz
von Dr.-Ing. Berthold Dyrba / Patrick Dyrba

Sammlung der relevanten Vorschriften zum Explosionsschutz mit Fragen und Antworten für die Praxis.
Loseblattwerk mit CD-ROM
1300 Seiten
Carl Heymanns Verlag

Zum Produkt