Was sich anhört wie eine Tatort-Folge, ist wirklich passiert: Ein Bausparkassen-Angestellter hatte 2007 auf ein Läuten hin zwei russischen Männern die Eingangstür geöffnet und wurde kurze Zeit später von ihnen angeschossen. Nun verlangt das Opfer von der gesetzlichen Unfallversicherung Geld.
Muss die Versicherung zahlen?
Zunächst einmal genießen Arbeitnehmer, die mit der Erlaubnis ihres Arbeitgebers zuhause arbeiten, den gleichen gesetzlichen Arbeitsschutz wie Angestellte im Betrieb. Folglich sind Überfälle im Homeoffice als Arbeitsunfälle zu werten und somit gesetzlich unfallversichert - vorausgesetzt, der Unfall ereignet sich im Rahmen seiner betrieblichen Tätigkeit und es liegt ein betriebsbezogener Grund dafür vor. Lediglich die Tatsache, dass der Angestellte in seinem Homeoffice tätig war, als er angeschossen wurde, ist noch keine ausreichende Voraussetzung für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls (Urteil des Sozialgerichts Dresden: Az. S 5 U 293/12).
Der Fall
Geklagt hatte jüngst ein heute 51 Jahre alter Bausparkassen-Angestellter, der 2007 während der Arbeit in seinem Homeoffice von zwei russischen Männern überfallen und angeschossen wurde.
Hintergrund der Tat: Neben seinem beruflichen Engagement war das Opfer auch privat als Berater tätig. Er beriet unter anderem einen Verein, mit dem es mehrfach zu Konflikten kam. Vereinsmitglieder hatten ihm sogar, nach eigener Aussage, schon wörtlich gedroht, »mal zwei Russen vorbeizuschicken«.
Bei der Drohung war es jedoch nicht geblieben. Zwei Männer russischer Abstammung, denen er nach dem Läuten die Türe öffnete, schossen ihm in seiner Wohnung in beide Kniegelenke. Bei dem Überfall wurden keine Wertgegenstände entwendet. Die beiden Männer wurden später dingfest gemacht und verurteilt.
Klage abgelehnt
Das Sozialgericht lehnte die Klage des Opfers gegen die Berufsgenossenschaft ab, welche die Folgen des Überfalls nicht als Arbeitsunfall anerkannt hatte. Die Begründung des Gerichts: Die Motive der Täter standen nicht im Zusammenhang mit seiner beruflich versicherten Tätigkeit für die Bausparkasse, sondern bezogen sich auf seine private Beratertätigkeit für den Verein. Außerdem sei er rein zufällig zuhause gewesen und die Schüsse fielen nicht in seinem Homeoffice, sondern im Schlafzimmer.
Quelle/Text: n-tv.de/arbeitssicherheit.de
Foto: © michaklootwijk