News  Arbeitssicherheit  

Arbeitsunfall im Ausland – besteht Versicherungsschutz?

Beschäftigte, die beruflich bedingt in Katastrophen- oder Krisengebiete entsendet werden, sind mitunter großen Gefahren ausgesetzt. Damit bei einem Arbeitsunfall im Ausland Versicherungsschutz besteht, müssen bestimmte Voraussetzung erfüllt sein.


Beschäftigte in internationalen Unternehmen müssen häufig auch Kundenkontakte im Ausland pflegen und dort Geschäfte abwickeln. Mitunter ist diese Auslandsentsendung gefährlich, wenn sich der Geschäftspartner oder die ausländische Dependance in einem Katastrophen-, Krisen- oder Kriegsgebiet befindet. Daher ist es wichtig, dass Arbeitgeber vorab die rechtlichen Fragen zum Versicherungsschutz im Ausland klären. Voraussetzungen, die für den Versicherungsschutz im Inland vorliegen müssen, sind nicht automatisch auf Einsätze im Ausland übertragbar.

Die gesetzliche Unfallversicherung VBG weist darauf hin, dass für Mitarbeiter im Ausland grundsätzlich Versicherungsschutz besteht, eventuell auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten, allerdings müssen dafür bestimmte Voraussetzungen vorliegen.

Versicherungsschutz für Beschäftigte im Ausland besteht, wenn

  • sie ein inländisches Arbeitsverhältnis nachweisen können und
  • der Auslandsaufenthalt die Dauer von 24 Monaten nicht überschreitet.

Bei einer Auslandsentsendung auf unbestimmte Zeit ist der Abschluss einer gesonderten Auslandsunfallversicherung möglich.

Arbeitgeber gehen auf Nummer sicher, wenn sie sich vorab ausreichend informieren und direkt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft offene Fragen zum Versicherungsschutz bei Auslandsaufenthalten klären.

Direkthilfe bei Unfällen im Ausland

Verunfallt ein Beschäftigter im Ausland, muss unmittelbar eine Meldung an den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung erfolgen. Schnelle Hilfe erhalten die Versicherten der VBG unter der Rufnummer der Notfall-Hotline: +49 (0) 89 / 7676 2900. Hier steht ein Team aus erfahrenen Ärzten und Rettungssanitätern bereit, um in Notfällen schnell eine geeignete medizinische Versorgung zu organisieren.

Mehr Informationen stehen unter www.vbg.de (Suchwort: AuslandsUV) bereit.

Quelle/Text: VBG, Redaktion arbeitssicherheit.de
Foto: © Denis Junker - Fotolia.com

Unfallschutz: Lesen Sie auch »Sturz beim Gassi gehen während der Rufbereitschaft - Arbeitsunfall oder nicht?«>>


Exklusive Produktempfehlungen aus unserem umfangreichen Online-Shop

Kreizberg, Arbeitsstättenverordnung

Arbeitsstättenverordnung
von Dr. jur. Kurt Kreizberg

mit Technischen Regeln für Arbeitstätten (ASR) inkl. Erläuterungen und weiteren Rechtsvorschriften
ca. 1800 Seiten
Carl Heymanns Verlag

Zum Produkt
Gefahrstoffrecht - Loseblattwerksammlung von Klein und Bayer

Gefahrstoffrecht
von Dr. Helmut A. Klein / Dr. Philipp Bayer

Sammlung der chemikalienrechtlichen Gesetze, Verordnungen, EG-Richtlinien und technischen Regeln mit Erläuterungen
Loseblattwerk mit CD-ROM
ca. 1300 Seiten
Carl Heymanns Verlag

Zum Produkt
Lagerung und Abfüllung brennbarer Flüssigkeiten

Lagerung und Abfüllung brennbarer Flüssigkeiten
von Carl-Heinz Degener / Gerhard Krause / Dr.-Ing. Hermann Dinkler / Dr.-Ing. Dirk-Hans Frobese

Vorschriftensammlung mit Kommentar
Band V Vorschriften
Loseblattwerk
Carl Heymanns Verlag

Zum Produkt
Dr.-Ing. Berthold Dyrba

Kompendium Explosionsschutz
von Dr.-Ing. Berthold Dyrba / Patrick Dyrba

Sammlung der relevanten Vorschriften zum Explosionsschutz mit Fragen und Antworten für die Praxis.
Loseblattwerk mit CD-ROM
1300 Seiten
Carl Heymanns Verlag

Zum Produkt