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Neue Branchenregel: DGUV Regel 110-004 – Backbetriebe

Um die Sicherheit und die Gesundheit zu gewährleisten, bietet die »Branchenregel 110-004 – Backbetriebe« Unterstützung.
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In Bäckereien und Konditoreien stellen Mehlstaub und Feuchtarbeiten für Beschäftigte eine Belastung dar. Wie damit umzugehen ist und was es für den Arbeits- und Gesundheitsschutz braucht, erfahren Backbetriebe in einer neuen DGUV-Branchenregel.

Der Herstellungsprozess von Backwaren ist lang, die Tätigkeiten sind vielseitig. So arbeiten Beschäftigte in Bäckerei- und Konditoreibetrieben mit Mehl, kneten Teig oder verkaufen Produkte. Mehlstaub kann dabei die Atemwege belasten und zu Erkrankungen führen. Dazu zählt beispielsweise das Bäckerasthma. Ebenso kann die Arbeit mit Laugen und Teigen sowie häufiges Hände waschen zu Lasten der Haut gehen. Berufsbedingte Erkrankungen sowie Arbeitsunfälle gilt es vorzubeugen.

Um die Sicherheit und die Gesundheit zu gewährleisten, bietet die »Branchenregel 110-004 – Backbetriebe« Unterstützung. Die neue Branchenregel ersetzt die Vorgängerversion »Arbeiten in Backbetrieben«. Betriebe und Verantwortliche erfahren darin mehr über Arbeitsschutzvorgaben, branchentypische Gefährdungen und entsprechende Präventionsmaßnahmen. Inhaltlich folgt die Publikation typischen Tätigkeiten in Backbetrieben. Darunter fällt die Lagerung von Rohstoffen, die Herstellung sowie der Verkauf von Backwaren sowie die Reinigung und Instandhaltung von Arbeitsplätzen.

Ein weiterer Fokus ist die Arbeit mit Teigteilmaschinen. Diese kommen oftmals in größeren Betrieben und bei automatisierten Prozessen zum Einsatz. Solche Maschinen können für Beschäftigte ein Unfallrisiko darstellen. Daher spielt in der DGUV-Regel auch der technische Arbeitsschutz eine Rolle. 

Die DGUV Regel 110-004 – Backbetriebe ist in der Bibliothek von arbeitssicherheit.de enthalten.

Quelle/Text: DGUV / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)

Neue Branchenregel: Lesen Sie auch »DGUV Regel 109-607 – Branche Metallbau« >>

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